Betreff
Sachstandsbericht zum Feuerwehrbedarfsplan der Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft mbH, Bonn vom 19.12.2019
Vorlage
M 2022 0149
Aktenzeichen
37.012.000
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgenden Sachstandsbericht gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

Im Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Burgdorf vom 12.12.2019 wurden verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung des IST-Zustandes aufgezeigt. Diese Vorschläge sind in den Kapiteln des Soll-Konzeptes dargestellt (vgl. Feuerwehrbedarfsplan[1] S. 101 ff.). Hiermit soll eine Verbesserung zur Einhaltung des Schutzzieles bzw. zur Sicherstellung der Qualitätskriterien „Hilfsfrist“, „Funktionsstärke“, „Einsatzmittel“ und „Erreichungsgrad“ erreicht werden.

 

Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie ist der Stadtverwaltung bewusst, dass einige Datensätze für eine Evaluierung nur bedingt nutzbar sind. Diese Mitteilungsvorlage stellt den aktuellen Umsetzungsstand des Soll-Konzeptes dar.

 

Im IST-Zustand wurden deutliche Defizite bei der Schutzzielerreichung festgestellt. Es konnte nur ein Erreichungsgrad von 19,5% festgestellt werden. Anzustreben ist ein Erreichungsgrad von min. 80%.

 

Im Folgenden wird sich auf die Abschnittsnummerierung des Feuerwehrbedarfsplan bezogen. Damit soll eine bessere Vergleichbarkeit gewährleistet werden.

 

 

 

8.1.1 Verbesserung der Ausrückzeiten (S. 101 ff.)

 

Im IST-Zustand wurden verbesserungswürdige Ausrückzeiten festgestellt. Durch technische und organisatorische Maßnahmen soll die Schutzzielerreichung verbessert werden. Aufgrund der Pandemie können jedoch nur Tendenzen abgeleitet werden, da die Ortsfeuerwehren mit vermindertem Kräfteeinsatz zu Einsätzen ausrückten bzw. ein reduzierter Kräfteansatz alarmiert wurde.

 

Technische Maßnahmen:

 

Das empfohlene alarmabhängige und alarmunabhängige System für Einsatzkräfte (Handyalarmierung) wurde in enger Abstimmung mit der Stadtfeuerwehr, vertreten durch den Stadtbrandmeister, angeschafft.

 

Das System der Firma „Alamos GmbH“ bietet mit seinen verschiedenen Apps und Anwendungen ein gutes Portfolio, welches den Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes entspricht.

 

Die Mitglieder können mit der App „aPager Pro“ nicht nur Alarmierungen empfangen, sondern auch ihre aktuelle Verfügbarkeit aufzeigen. Die Ortsfeuerwehren, die Stadtfeuerwehr und die Stadtverwaltung können die Verfügbarkeit jederzeit einsehen: 

 

Abbildung 1 Darstellung der Verfügbarkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Einsatzfall kann das jeweilige Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf bestätigen, ob eine Einsatzteilnahme möglich ist:

 

Abbildung 2 Darstellung Alarmmeldung auf einem Handy

 

Für die Visualisierung – vor Ort - wurde in jedem Feuerwehrhaus ein (Alarm-)Monitor installiert. Zusätzlich steht jedem erstabrückenden Fahrzeug ein Tablet zur Verfügung. Auf diesen wird namentlich angezeigt, welche Einsatzkräfte sich noch auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus befinden. Somit kann durch den Fahrzeugführenden abgewogen werden, ob bereits abgerückt werden, eine erneute oder eine erweiterte Alarmierung (Alarmstufenerhöhung) erfolgen sollte. 

 

Abbildung 3 Visualisierung im Feuerwehrhaus – es liegt kein Alarm an

 

Durch diese technische Maßnahme kann der Kräfteansatz unverzüglich erweitert werden. Dies hätte zur Folge, dass zusätzliche Kräfte die Einsatzstelle unverzüglich anfahren können und Einsatzkräfte in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen.

 

Der Beschaffungsausschuss der Stadtfeuerwehr Burgdorf hat sich in seiner Sitzung am 24.02.2022 dafür ausgesprochen, auch die übrigen Fahrzeuge mit einem Tablet auszustatten, so dass auch nachrückenden Kräften erweiterte Möglichkeiten bspw. zum Auffinden von Wasserentnahmestellen oder die Feuerwehreinsatzpläne zur Verfügung stehen.

 

Als weitere Maßnahme ist die Umstellung auf Digitalfunk und die daraus resultierende Statusübermittlung zu nennen. Statusmeldungen sind standardisierte Nachrichten (z.B. Status 3 - „Fahrzeug ist ausgerückt“) zur Reduzierung des Sprechfunkverkehrs im Netzbetrieb und dienen der Entlastung der Leitstelle. Zum Zeitpunkt der Datenermittlung für den Feuerwehrbedarfsplan wurde bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf noch der Analog-Funk genutzt. Hier erfolgte eine „Statusabgabe“ grundsätzlich über ein Gespräch mit dem Disponenten der Leitstelle. Dadurch entstand eine zeitliche Verzögerung, da die Daten manuell in das System eingetragen werden mussten. Statusgeber waren nur in wenigen Fahrzeugen vorhanden.

 

Durch die Einführung des Digitalfunks wird der Status über das System übermittelt. Somit können die Zeiten des Abrückens und des Eintreffens an der Einsatzstelle deutlich besser übertragen werden.

 

 

Die Ausrückzeiten der Ortsfeuerwehr Burgdorf können nicht verlässlich ausgewertet werden, da sich ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme „Vor dem Celler Tor“ ableiten lässt. Aufgrund der aktuellen Straßensperrung müssen die Burgdorfer Kameradinnen und Kameraden Verzögerungen hinnehmen. Ferner wird in den Einsatzberichten der Ortsbrandmeister als stellv. Stadtbrandmeister geführt. Über die Regelungen des „Blaulichterlasses“ ist der stellv. Stadtbrandmeister berechtigt, Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Die Ausrückezeiten des stellv. Stadtbrandmeisters (mit dem Privatfahrzeug) können bei der (Einsatz-)Auswertung nicht ausgeschlossen/ herausgerechnet werden.

 

Somit können für die Ortsfeuerwehr Burgdorf keine validen Zeiten zur Verfügung gestellt werden.    

 

 

8.1.2 Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der OF Burgdorf

 

Die Ortsfeuerwehr Burgdorf ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes mit einem Tanklöschfahrzeug (TLF) mit einer Staffelbesatzung (6-Personen) erstabgerückt.

 

Gem. Empfehlung des Feuerwehrbedarfsplanes soll ein Fahrzeug mit Gruppenbesatzung (9 Personen) erstausrückend sein. Mit der Indienststellung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) 20 ist die Empfehlung umgesetzt worden.

 

 

8.1.3 Neubau des Feuerwehrhauses Hülptingsen

 

Im Feuerwehrbedarfsplan wurde der Neubau des Feuerwehrhauses Hülptingsen mittelfristig empfohlen. Ein möglicher Standortkorridor wurde vom Gutachter fixiert. Nach ausgiebiger Prüfung der Stadtverwaltung konnte kein passendes Grundstück im Korridor gefunden werden.

Zwischen dem Gewerbegebiet und dem (Kern-)Ort Hülptingsen konnte ein potenzieller Standort gefunden werden. Dieser entspricht nicht der Empfehlung des Gutachters, sodass Defizite in der räumlichen Versorgung der Burgdorfer Südstadt hingenommen werden müssten. 

 

Inzwischen ist das Schallgutachten für den potenziellen neuen Standort finalisiert worden. Der mögliche Grundstückszuschnitt ist abgesteckt worden, sodass die Verkaufsverhandlungen für das Grundstück begonnen werden können. 

 

 

8.1.4 Verbesserung der Erreichbarkeit durch ein Hubrettungsfahrzeug

 

Bei der Ortsfeuerwehr Burgdorf wird ein Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter) vorgehalten. Diese Drehleiter ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig und stellt den/einen (zweiten) Rettungsweg bei Gebäuden sicher. Ein Eintreffen der Drehleiter sollte innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten erfolgen.

 

Insofern empfiehlt der Feuerwehrbedarfsplan, dass zur Verkürzung der Ausrückezeiten, insb. bei Einsätzen in der Südstadt, das Hubrettungsfahrzeug durch organisatorische Maßnahmen als erstausrückendes Fahrzeug in Anspruch genommen werden sollte. Diese Verkürzung der Eintreffzeiten könnte durch eine vorrangige Besetzung durch die hauptamtlichen Gerätewarte gewährleistet werden. Bis dato ist diese Empfehlung nicht umgesetzt worden.   

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der neu eingestellte Gerätewart (Einstellungsdatum: 01.08.2021) noch nicht die vollumfängliche Ausbildung auf der Drehleiter erhalten hat.  Eine mittelfristige Ausbildung ist vorgesehen.

 

 

8.1.5 Optimierung der Ausrückebereiche

 

Aufgrund der Weg-Zeit-Berechnungen der Firma Forplan wurde die Alarm- und Ausrückeordnung in Teilen angepasst. Die Grundzuständigkeit nach Gemarkungsgrenzen (Hauptsatzung) wurde aber beibehalten, es findet lediglich eine Alarmierung weiterer nahegelegener Ortsfeuerwehren u.a. in das Gebiet der Kernstadt statt, wenn eine Alarmstichwort-Schwelle überschritten ist.

 

Exkurs

Die Alarmstichworte gliedern sich nach dem normalerweise benötigten Personalansatz, so sind:

-          Alarme der Stufe 0 mit einer Löschstaffel (im Idealfall 1x Gruppenführer, 1x Maschinist und 4x Atemschutzgeräteträger, davon 2x Truppführer), 

-          Alarme der Stufe 1 mit einer Löschgruppe (im Idealfall zusätzlich zu der o.g. Löschstaffel weitere 3 Personen, davon mind. 1x Truppführer),

-          Alarme der Stufe 2 mit einem Löschzug (im Idealfall mit 2 Löschgruppen, zusätzlich Zugführer und 2 weitere Personen) und

-          Alarme der Stufe 3 mit zwei Löschzügen inklusive einer Drehleiter mit Bedienpersonal

 

abzuarbeiten.

 

Somit fahren die nach Gemarkungsgrenzen zuständigen Ortsfeuerwehren weiterhin die Einsätze der Stufe 0 allein. Bei der Stufe 1 werden die neuen Züge (Dachtmissen/Hülptingsen, Heeßel/Schillerslage, Otze/Weferlingsen) in den jeweiligen Ortsgebieten gemeinsam alarmiert, die Ortsfeuerwehren Burgdorf und Ramlingen-Ehlershausen gelten hier als eigenständige Züge aufgrund der vorhandenen Fahrzeuge.

 

Die Aufteilung der Kernstadt in 4 Quadranten wurde etwas angepasst, so ist nicht mehr die Bahnlinie die Grenze zwischen Nordwest und Nordost, sondern die Theodorstraße bis zur Raiffeisengenossenschaft. Auch der Übergang zwischen Nordwest und Südwest wurde etwas verlagert. Der Quadrant Nordost wird von der Ortsfeuerwehr Burgdorf beim Stichwort 1 allein abgearbeitet.

 

Eine vollständige Übergabe der Einsatzverantwortung für die Quadranten Nordwest, Südwest und Südost an die ggf. räumlich näherliegenden Ortsfeuerwehren (Schillerslage, Heeßel und Hülptingsen) wurde nicht durchgeführt. Die Reduktion der Ortsfeuerwehr Burgdorf lediglich auf das Bereithalten von Sonderfahrzeugen dürfte zu einem immensen Motivationsverlust mit entsprechenden personellen Konsequenzen führen, zudem haben zwei der drei genannten Ortsfeuerwehren derzeit nicht die notwendige personelle Ausstattung, um die Tagesalarmsicherheit für diese Bereiche allein sicherstellen zu können.

 

Um die weiterhin bestehende Herausforderung einer ausreichenden Tagesalarmsicherheit auch außerhalb der coronabedingten Homeoffice-Phase zu gewährleisten, wurden bereits bei Stichworten der Stufe 1 zwei Ortsfeuerwehren gemeinsam alarmiert, bei der Stufe 2 kommt ein weiterer Löschzug hinzu, ggf. zusätzlich die Drehleiter aus Burgdorf.

 

Hier besteht noch Optimierungsbedarf, da diese Alarmierung zu bestimmten Tageszeiten dazu führt, dass ggf. 5 Fahrzeuge mit bis zu 33 Personen zu einem Einsatz anfahren, der eigentlich nur 9 Personen benötigen würde. Daher wurden die Feuerwehren gebeten, darauf zu achten, dass bei der Alarmierung der Stufe 1 neben dem Löschfahrzeug nicht zusätzlich noch ein Mannschaftstransportfahrzeug die Einsatzstelle im Nachbarort anfährt. 

 

Da sich die von der AG BF (Arbeitsgruppe der Berufsfeuerwehren) vorgesehenen Zeiten auf Situationen wie einen kritischen Wohnungsbrand (b2) beziehen, wurde für die darunterliegenden Stichworte teilweise davon abgewichen, die räumlich am nächsten liegende Ortsfeuerwehr zu alarmieren. Unwägbarkeiten, wie die durch Corona derzeit nicht volle Besetzung von Löschfahrzeugen, die 7-monatige Baustelle in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Burgdorf mit der damit verbundenen verringerten Geschwindigkeit beim Befahren des Streckenabschnitts und der notwendigen Umwege zum Erreichen des Feuerwehrhauses durch die alarmierten Kräfte lassen derzeit noch kein klares Bild über die Auswirkungen der Veränderungen der AAO zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.2.1 Mindeststärke

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein besonderes Augenmerk auf die Personalentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf zu richten. Der Personalentwicklung der letzten drei Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

Ortsfeuerwehr

Anzahl Funktionen

Benötigt Aktive
nach FwVO

Empfohlene Aktive
gem. Feuerwehrbedarfsplan

Mitglieder

2019

2020

2021

Burgdorf

22

46

66

89

80

80

Dachtmissen

9

20

27

40

36

34

Heeßel

9

20

27

50

48

45

Hülptingsen

9

20

27

36

32

32

Otze

12

26

36

45

50

48

Raml./Ehlersh.

12

26

36

53

56

55

Schillerslage

9

20

27

34

37

38

Weferlingsen

9

20

27

29

30

31

 

Insgesamt

91

198

273

376

369

363

Abbildung 4 Personalentwicklung

 

Es ist ein leichter Rückgang der Personalverfügbarkeit zu erkennen. Dessen ungeachtet wird die empfohlene 200%ige Deckung des Feuerwehrbedarfsplanes erfüllt.

 

 

8.2.2 Ausbildungsbedarf

 

Der Bedarf an Ausbildungslehrgängen ist vorhanden. Die Corona-Pandemie hat diesen Bedarf eher verschärft, sodass sich ein gewisser Ausbildungsstau (z.B. Atemschutzgeräteträger) aufgebaut hat.

 

Auf Stadtfeuerwehrebene konnte die Truppmannausbildung als hybrider Ausbildungslehrgang angeboten werden.

 

Für Lehrgänge auf Regions- und Landesebene ist der Ausbildungsbedarf deutlich angestiegen. Diese Bedarfe sollen durch zusätzliche Lehrgänge, wie Atemschutzgerätelehrgänge (+8) ausgeglichen werden. Dieser Umstand führt dazu, dass das Angebot nicht mit ausreichend Interessierten gedeckt werden kann. Parallel stehen Untersuchungstermine bei den Betriebsärzten nur bedingt zur Verfügung, sodass unter Umständen die Lehrgänge nicht angetreten werden können.  

 

Des Weiteren müssen die Einsatzkräfte für Spezialausbildungen motiviert werden, da die Nachfrage bzw. Selbstverständlichkeit nachgelassen hat.

 

Bei den Führerscheinausbildungen der Klasse C sind leichte Verzögerungen zu verzeichnen, da die Fahrschulen zeitweise (pandemiebedingt) geschlossen waren. Zudem waren zeitliche Verzögerungen bei den Prüfungsabnahmen zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuell befinden sich 14 Kameradinnen und Kameraden in der Führerscheinausbildung bzw. sind für die Führerscheinausbildung vorgesehen. Die Verteilung (Stand: 07.03.2022) stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

Ortsfeuerwehr

Ausbildungsstand

Zuteilung am

Abruf Zuwendung

2017

Otze

bestanden

08.08.2017

05.04.2018

2017

Otze

bestanden

08.08.2017

09.06.2020

2018

Otze

bestanden

26.03.2018

11.09.2018

2018

Burgdorf

bestanden

31.05.2018

19.12.2018

2018

Ramlingen-Ehlershausen

bestanden

26.03.2018

19.12.2018

2018

Burgdorf

bestanden

10.12.2018

09.07.2019

2018

Hülptingsen

bestanden

26.03.2018

13.08.2018

2018

Heeßel

bestanden

26.02.2019

 14.10.2020

2019

Otze

bestanden

21.05.2019

20.01.2020

2019

Otze

bestanden

11.07.2019

11.02.2020

2019

Burgdorf

bestanden

12.08.2019

13.02.2020

2019

Burgdorf

offen

11.07.2019

 

2019

Heeßel

bestanden

31.07.2019

17.02.2020

2019

Heeßel

bestanden

02.07.2019

10.08.2020

2019

Ramlingen-Ehlershausen

offen

02.07.2019

 

2020

Burgdorf

bestanden

04.06.2020

13.10.2020

2020

Burgdorf

bestanden

03.07.2020

13.12.2021

2020

Heeßel

offen

12.03.2021

 

2020

Ramlingen-Ehlershausen

offen

27.07.2020

 

2020

Ramlingen-Ehlershausen

bestanden

25.06.2020

31.03.2021

2021

Ramlingen-Ehlershausen

offen

26.05.2021

 

2021

Otze

offen

06.07.2021

 

2021

Burgdorf

offen

13.10.2021

 

2021

Burgdorf

bestanden

05.05.2021

12.01.2022

2021

Heeßel

offen

22.04.2021

 

2021

Otze

bestanden

26.05.2021

28.10.2021

2022

Hülptingsen

offen

 

 

2022

Ramlingen-Ehlershausen

offen

 25.02.2022

 

2022

Ramlingen-Ehlershausen

offen

 

 

2022

Ramlingen-Ehlershausen

offen

 

 

2022

Heeßel

offen

23.02.2022

 

2022

Burgdorf

offen

24.02.2022

 

 

Das Fahrsicherheitstraining, die Heißausbildung und die Erste-Hilfe-Ausbildungen haben durchgehend stattgefunden.

 

 

8.2.3 Einbindung städtischer Mitarbeiter/innen

 

Die Einbindung kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird während der regelmäßigen Dienstzeiten empfohlen. Dabei besteht keine Verpflichtungsmöglichkeit der Stadtverwaltung. 

 

Seitens der Stadtverwaltung wird eine regelmäßige Interessensabfrage durchgeführt. In der Regel verläuft diese ergebnislos bzw. mit konkreter Ablehnungshaltung.

 

Die Einrichtung einer so genannten Rathausschleife und die Besetzung eines Feuerwehrfahrzeuges durch städtisches Personal wurde aktuell nicht weiterverfolgt. In diesem Fall liegt die grundsätzliche Problematik bei der dezentralen Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Ferner müssten die Mitarbeiter/innen ggf. am Übungsdienst der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf teilnehmen.

 

 

8.2.4 Doppelmitgliedschaften

 

Doppelmitgliedschaften werden in den Ortsfeuerwehren praktiziert. Diese Möglichkeit nutzen in der Regel Mitglieder aus der eigenen Stadtfeuerwehr, die in zwei Ortsfeuerwehren ihren Einsatzdienst ableisten. Doppelmitgliedschaften von Einsatzkräften aus anderen Gebietskörperschaften werden eher selten wahrgenommen.

 

Für Doppelmitgliedschaften innerhalb der Stadtfeuerwehr sind für die Einsatzkräfte zwei Sätze der persönlichen Schutzausrüstung vorzuhalten. Die Kosten für eine vollständige persönliche Schutzausstattung für Atemschutzgeräteträger liegen bei rd. 1.800 € (Überbekleidung, Arbeitsbekleidung, Helm, Handschuhe, Stiefel, usw.). Zusätzlich werden Kapazitäten bei den Spinden belegt. Aufgrund einer Kontaminationsverschleppung ist eine Lagerung der PSA im Privat-PKW nicht erwünscht.

 

 

8.2.5 Weitere Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung

 

Aufgrund des Umfanges sind die Maßnahmen stichwortartig aufgeführt. Etwaige (Rück-) Fragen können mündlich oder zu Protokoll beantwortet werden.

 

  • a) Einbindung von Arbeitgebern
    • aufgrund der Corona-Pandemie bisher nicht verfolgt worden

 

  • b)  Wohnraumförderung
    • in Ehlershausen (Neubaugebiet) erstmalig verfolgt worden,
    • ggf. weiterer Ausbau der Wohnbauförderung möglich.

 

  • c) sozialverträgliche Aus- und Fortbildung
    • in Teilen durch die Corona-Pandemie sichergestellt/angeschoben (E-Learning, Distanzunterricht, Videokonferenzen)
      • eLearning-Plattform der Region Hannover soll noch in diesem Jahr ans Netz gehen
        • der erste digitale Sprechfunklehrgang soll durch die Region Hannover in diesem Jahr durchgeführt werden
      • Unter Zahlung von Verdienstausfall für Ausbilder und Auszubildende wäre eine Truppmannausbildung (Zuständigkeit Region Hannover) auch in Vollzeit möglich und wird von einigen Landkreisen bereits praktiziert. Bisher wurde hiervon aber weder in der Region Hannover noch in der Stadt Burgdorf Gebrauch gemacht.

 

  • d) allgemeine Personalwerbung
    • neues Pressesprecherteam,
    • neue Homepage,
    • Social-Media (z.B. Instagram),
    • Teilnahme am Pferdemarkt/CDU-Wohltätigkeitsflohmarkt,
    • Werbung auf der Rückseite der Parkscheine und
    • Werbung auf Fußwegen (Anfrage der OFw Dachtmissen).

 

 

8.2.6 Förderung des Ehrenamtes

  • Regelungen auf Landesebene erforderlich (z.B. Feuerwehrrente, Lohnfortzahlung, usw.),
  • aufgrund von Compliance schwierig (z.B. bei Ehrenbeamtenverhältnissen),
  • ggf. Entlastung durch die Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (Freistellungsanspruch für Verwaltungstätigkeiten).

 

 

8.3. Feuerwehrhäuser

 

Der Feuerwehrbedarfsplan hat deutlich aufgezeigt, dass in keinem Feuerwehrhaus die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) vollumfänglich eingehalten werden können.

 

Somit wurde ein Abbau der Mängel nach Priorität veranlasst. Als Beispiele können die Neubauten der Feuerwehrhäuser Schillerslage und Hülptingsen benannt werden. Des Weiteren wurde der Abbau von Defiziten nach vergleichsweise unkomplizierte Umsetzung veranlasst bzw. vorgenommen, z.B.

    • Verbesserung der Zuwegung/Beleuchtungssituation in Otze,
    • Austausch der Tore aufgrund gravierender Mängel in Dachtmissen/ Hülptingsen,
    • Beschaffung von Gefahrstoffschränken für die Werkstatt der hauptamtlichen Gerätewarte,
    • Veränderung/Verbesserung der Abgasabsauganlage bei Fahrzeugneubeschaffungen sowie
    • Schaffung von Notstromversorgungen für die Feuerwehrhäuser

 

 

8.4. Vorhaltung einer Tauchergruppe

 

Die Tauchergruppe der Ortsfeuerwehr Burgdorf ist nach wie vor als freiwillige Leistung der Stadt Burgdorf anzusehen. Selbst große Berufsfeuerwehren, wie Braunschweig oder Bochum, halten keine Tauchergruppen vor. Aufgrund fehlender sachlicher Unabweisbarkeit müssten entsprechende Aufwendungen bzw. Auszahlungen nicht getätigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gem. FeuerOn Auswertung vom 22.02.2022 sind seit dem Jahr 2017 folgende Einsätze (Einsatz auf Gewässer mit Menschengefährdung) gefahren worden:

 

Datum

Einsatzort

14.01.2017

Neustadt am Rübenberge, Suttorf

18.05.2017

Uetze, Uferschwalbenweg

29.05.2017

Langenhagen

06.08.2019

Isernhagen, Landwehrdamm

18.07.2020

Langenhagen, Bothfelder Str.

15.08.2020

Laatzen, B443 Rethen-Koldingen

06.01.2021

Neustadt am Rübenberge, L193 Basse-Averhoy

10.01.2021

Seelze, Werftstraße

05.05.2021

Wunstorf

21.02.2022

Uetze, Eichenriede

 

Zuletzt wurde der Einsatz vom 10.01.2021 in Seelze abgerechnet. Gegen diesen Gebührenbescheid ist der Rechtsbehelf gezogen worden; die Stadt Burgdorf befindet sich diesbezüglich in einem laufendem Klageverfahren.

 

 

8.5 Einsatztechnik

 

Im Bereich der Einsatztechnik wurden u.a. Mängel in der Abdeckung mit digitalen Meldeempfängern und Sirenen aufgezeigt. Zwischenzeitlich wurden rd. 100 neue digitale Meldeempfänger beschafft, ältere Modelle ausgetauscht und der Bestand erweitert. Ferner stehen noch rd. 15 digitale Meldeempfänger zur Verfügung, welche bei den hauptamtlichen Gerätewarten nicht abgeholt worden sind. Nach Rücksprache mit dem Stadtbrandmeister sollen diese nun explizit verteilt werden. 

 

Aufgrund der Umstellung auf Digitalfunk wurde erstmals ein Funkkonzept durch die Stadtfeuerwehr erstellt. In diesem Konzept wurde die notwendige Anzahl der Handsprechfunkgeräte auf Fahrzeugen definiert und entsprechend umgesetzt bzw. verbaut.

 

Auch für die Einsatzstellen-Navigation wurde durch die Anschaffung von Tablets in den erstausrückenden Fahrzeugen eine deutliche Verbesserung herbeigeführt. Die Anzahl von Tablets soll weiter erhöht werden (vgl. Abschnitt 8.1.1).

 

 

8.5.1 Wärmebildkamera

 

Sämtliche erstabrückenden Fahrzeuge wurden mit mindestens einer Wärmebildkamera ausgerüstet. Weitere Fahrzeuge sollen dabei folgen.

 

 

8.5.2    Fahrzeugbeschaffungsplan

 

Die Fahrzeugbeschaffung wird stringent abgearbeitet. Die Nutzungsdauer von Mannschaftstransportfahrzeugen wurde auf 15 Jahre festgesetzt, mit der Option einer Verlängerung der Laufzeit je nach Fahrzeugzustand. Die Nutzungsdauer von Großfahrzeugen soll zukünftig eine (Nutzungs-)Orientierungsdauer von 20-25 Jahren haben.

 

Der Hilfsgerätewagen (HGW) der Ortsfeuerwehr Burgdorf und das Tragkraftspritzenfahrzeug-Sonder (TSF-Sonder) der Ortsfeuerwehr Heeßel müssen dabei gesondert betrachtet werden. Eine Ersatzbeschaffung muss nach dem Ablauf der üblichen Nutzungsdauer geprüft und entschieden werden.

 

 



[1] https://www.burgdorf.de/buergerservice/dienstleistungen/brand-und-katastrophenschutz-900000345-0.html?myMedium=1&auswahl=0

 

 

 

(Pollehn)