Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
50.000,00 € |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der außerplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 50.000,00 € zu.
Sachverhalt und Begründung:
Die Elektroverteiler auf dem Schützenplatz, welche regelmäßig von den Marktbeschickern als auch für diverse andere Veranstaltungen genutzt werden, müssen aus Sicherheitsgründen dringend ausgetauscht werden. Teilweise ist die Sicherheit durch direktes Berühren nicht mehr gewährleistet. Auch drohen diese teilweise abzusacken und umzukippen.
Im Haushalt 2022 sind dafür keine Mittel veranschlagt. Diese müssen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Die Zuständigkeit zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Auszahlung ist durch Minderauszahlung bei dem Produktkonto 54100.787221 (Straßenbau Schulstraße) gewährleistet.
(Pollehn)