Betreff
Nutzungskonzept Rathaus I
Vorlage
BV 2021 0075/1
Aktenzeichen
10/Ra
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Alternative

Das Rathaus I wird als Verwaltungsstandort inklusive Teilöffnung als Bürger*innenhaus genutzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Raumkonzept gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro zu erarbeiten und in den weiteren Planungen umzusetzen.

 

  1. Alternative

Das Rathaus I wird als reiner Verwaltungsstandort genutzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Raumkonzept gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro zu erarbeiten und in den weiteren Planungen umzusetzen.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Auf die Beratungen zur Vorlage BV 2021 0075 wird Bezug genommen. Der Planungsauftrag zur Sanierung des Rathauses I wurde in Auftrag gegeben. Damit die zukünftige Nutzung bei den Planungen berücksichtigt werden kann, ist die Nutzung zur Erstellung des Raumprogrammes für das Rathaus I festzulegen. Die Erstellung eines Raumkonzeptes für die gesamte Verwaltung wird erst mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie für das Rathaus III möglich sein. Mit Vorliegen der Machbarkeitsstudie wird auch erst abschließend beurteilbar sein, ob sich eine Teilöffnung des Rathauses I als „Bürger*innenhaus“ nachteilig auf den Raumbedarf der Verwaltung auswirkt.

 

Gleichwohl wird seitens der Verwaltung an der Empfehlung, eine Teilöffnung vorzunehmen, aus folgenden Gründen festgehalten:

 

Für die gesamte Raumsituation des Rathauses I besteht der Anspruch, dass eine möglichst multifunktionale Nutzung ermöglicht werden muss. Die Bedarfssituation kann sich insgesamt, auch auf Seiten der Verwaltung, ändern. Die Aufgabe des Planungsbüros besteht mithin darin, möglichst breit aufgestellte Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen. Sollte sich der Raumbedarf der Verwaltung auf die Nutzung des gesamten Rathauses I erstrecken, ließen sich alle Räume aufgrund ihres Zuschnittes auch für die Verwaltung nutzen, wären aber nicht von vornherein hinsichtlich ihrer Gestaltung ausschließlich auf die Verwaltungsnutzung ausgerichtet.

 

Gleiches gilt, wenn sich im Verlauf der Zeit der Bedarf für die „öffentliche“ Nutzung verringern sollte. Insgesamt besteht aus Sicht der Planer im gesamten Haus der Vorteil, dass eine multifunktionale Nutzung allein aufgrund der bereits bestehenden Raumzuschnitte gegeben ist. Auf die sich im Laufe der Zeit verändernden Bedarfe soll das Gebäude durch die Gestaltung der Räumlichkeiten ohne weitere bauliche Anpassungsnotwendigkeiten antworten können.

 

Seitens des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau wurde eine entsprechende Nutzung nicht ausgeschlossen, aber um vorherige Konkretisierung der Nutzung durch die Verwaltung gebeten.

 

Mit diesem Auftrag wurden die Gespräche mit möglichen Nutzern/Kooperationspartner, beispielsweise auch mit dem Stadtmarketing, aufgenommen. Der jeweils genannte Platzbedarf übersteigt das zur Verfügung stehende Raumangebot. Eine Realisierung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.

 

Unbefriedigend für die politischen Beratungen ist nach wie vor, dass eine konkrete Nutzung durch Dritte auch mit dieser Vorlage nicht benannt werden kann. Die zur konkreten Benennung erforderlichen Abstimmungsgespräche würden weitere Zeit in Anspruch nehmen, wären ggf. aber auch nicht zielführend. Davon auszugehen ist, dass sich ein einmal genannter Bedarf verändern wird.

 

Im Verlauf der Gespräche wurden weitere Ideen angeregt und Wünsche zur Nutzung des Rathauses geäußert.

 

Das Rechnungsprüfungsamt und das Familienservicebüro haben beispielsweise den Wunsch geäußert, ihre Büros in das Rathaus I zu verlegen. Das Familienservicebüro möchte zugleich Besprechungs- und/oder Angebotsräume nutzen. Mit der Verortung des Familienservicebüros in das Rathaus I wird die Chance gesehen, präsenter wirken zu können und die zentrale Lage für die eigene Publicity, bspw. auch durch Informationsstände vor dem Rathaus I, zu nutzen. Ein niedrigschwelliger Zugang wird durch die zentrale Lage ermöglicht und ggf. bestehenden Hemmschwellen bei Ratsuchenden durch die räumliche Trennung vom Jugendamt wird entgegengewirkt. Das Rathaus I bietet zugleich in vielfältiger Weise die Möglichkeit zur Umsetzung von Seminaren und Angeboten des Familienservicebüros.

 

Der Effekt der präsenteren Arbeit wird auch für weitere Verwaltungseinheiten, wie beispielsweise den Bereich der Gleichstellung, das Bündnis für Familien und die Frühen Hilfen durch die Nutzung von Besprechungs- und Angebotsräumen im Rathaus I ermöglicht. Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt soll intensiviert werden. Eine Nutzung ist und soll auch für weitere öffentlichkeitswirksame Verwaltungseinheiten möglich sein. Vereine, Verbände, Kooperationspartner etc. können gleichermaßen profitieren.

 

Der Seniorenrat wie auch die Schiedsstelle sollten als festes Beratungs- und Schlichtungsangebot im Erdgeschoss des Rathauses I verbleiben.

 

Weitere Ideen, die genannt wurden, sind bspw. eine wechselnde/austauschbare Nutzbarkeit von Räumen durch Lesekreise, Lesungen, allgemein kleinere Veranstaltungen, ein RepairCafé, eine Kunstwerkstatt, weitere Beratungsangebote, Fraktionssitzungen, die sich in Gründung befindliche Burgdorf GmbH etc..

 

Bei allen Überlegungen besteht die Herausforderung, wechselnde/austauschbare Nutzungen zu ermöglichen, die

 

  • den Verwaltungsstandort weiter stärken und zur möglichst weitestgehenden Auflösung der Mietsituationen beitragen,

 

  • betriebswirtschaftlich vertretbar sind,

 

  • keine Konkurrenz zu bestehenden Angeboten (bspw. dem Veranstaltungszentrum) innerhalb der Stadt darstellen.

 

Vor diesem Hintergrund besteht auch nicht die Empfehlung, unbegrenzt Räume für eine „offene“ und nicht ausschließlich verwaltungsgebundene Nutzung zur Verfügung zu stellen.

 

Mit dem beauftragten Planungsbüro wurden die zuvor genannten Überlegungen/Nutzungsmöglichkeiten besprochen. In den beigefügten Plänen (Anlage 1) wurden die möglichen Nutzungen farblich visualisiert. Das Beratungsangebot des Seniorenrates und der Schiedsstelle lässt sich auch in den Räumen für die Öffentlichkeit verorten.

 

Den Plänen kann entnommen werden, dass sich die seitens der Verwaltung angedachte Öffnung des Hauses der Nutzung durch die Verwaltung unterordnet. Mit der öffentlichen Nutzung im Eingangsbereich besteht zugleich die Idee, eine offene und einladende Gestaltung vorzunehmen. Das Fachwerk wird freigelegt und die verputzen Wände durch Glaselemente ersetzt. Das Gebäude behält seinen historischen Charakter, wirkt aber zugleich modern, einladend und präsent.

 

Die in den Plänen dargestellten Raumnutzungen sind an die gegebene Raumsituation angelehnt. Die Räume sind hinsichtlich ihres Zuschnitts veränderbar, liefern aber erste Ideen. Derzeit findet die Begutachtung durch den Holzsachverständigen statt. Mit dem Abschluss der Begutachtung werden die möglichen Raumzuschnitte definierbar sein. In Folge sollen die Verwaltungseinheiten in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen dem Standort zugeordnet werden. Derzeit sollen von den in der Ursprungsvorlage genannten Varianten möglichst viele offengehalten werden.

 

Dem beigefügten Zeitplan (Anlage 2) kann entnommen werden, dass die Planungen unmittelbar mit der Festlegung eines der im Beschlussvorschlag genannten Nutzungskonzeptes fortgesetzt werden sollen.

 

Um die weiteren Planungen möglichst ohne Zeitverzug fortsetzen zu können, ist eine Festlegung der Nutzung und insbesondere eine Festlegung, ob eine Nutzung durch Dritte und damit eine Öffnung des Hauses als „Bürger*innenhaus“ ermöglicht werden soll, erforderlich.

 

Eine anteilige Förderung der Sanierung mithilfe der Städtebauförderung wird bei einer Öffnung des Rathauses als „Bürger*innenhaus“ geprüft.

 

Im weiteren Verfahren wird das Planungsbüro beauftragt, ausgerichtet an der festgelegten Nutzung die Raumplanungen vorzunehmen. Über den Fortgang der Raumplanungen wird durch gesonderte Informationsvorlagen informiert.

(Pollehn)