Betreff
Konzessionsvertrag Wasser
Vorlage
BV 2022 0115
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages (KV) über die Versorgung mit Wasser zwischen der Stadt Burgdorf und der Stadtwerke Burgdorf GmbH (SWB) mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab 01.01.2021 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes wird zugestimmt.      

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der bestehende Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Burgdorf und der Stadtwerke Burgdorf GmbH (SWB) über die öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Kernstadt Burgdorf sowie der Ortsteile Heeßel und Hülptingsen lief zum 31.12.2020 aus.

 

Der Konzessionsvertrag regelt die Wahrnehmung der öffentlichen Wasserversorgung einschließlich der Benutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen für die Verlegung und den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen. Die SWB bedient sich dabei der Unterstützung der Geschäftspartner Avacon und Purena.

 

Für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Konzession Wasser wurde die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) aus Berlin beauftragt. Seitens der Stadt Burgdorf war die Abteilung Controlling /Projektmanagement die verfahrensleitende Stelle, um etwaige Interessenskonflikte auszuschließen.

 

Unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze des EU‐Primärrechts hat die verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren in Anlehnung an die Vorgaben der §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz durchgeführt. Dabei wurde zunächst das Auslaufen des Konzessionsvertrages am 23.04.2020 im EU‐Amtsblatt und am 27.04.2020 im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gemacht sowie gleichzeitig ein Interessenbekundungsverfahren für den Neuabschluss des Konzessionsvertrages eingeleitet. Das Interessenbekundungsverfahren endete am 05.08.2020 um 12:00 Uhr.

 

Bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist haben die SWB und eine weitere Anbieterin ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung im Konzessionsgebiet bekundet.

 

Nachdem die relevanten Gremien der Stadt Burgdorf die notwendigen Verfahrensunterlagen für ein wettbewerbliches Auswahlverfahren beschlossen haben, hat die verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf den beiden Interessenten die Verfahrensunterlagen transparent und diskriminierungsfrei im Rahmen des ersten Verfahrensbriefes mitgeteilt und eine Frist für die Abgabe eines indikativen Angebotes gesetzt.

 

Noch vor Ablauf dieser indikativen Angebotsfrist hat sich die zweite Anbieterin aus dem Auswahlverfahren der Stadt Burgdorf zurückgezogen.

 

Mit einem weiteren Verfahrensbrief hat die verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf aus Gründen der Effizienz und Praktikabilität die SWB über die veränderten Umstände informiert und das komplexe Auswahlverfahren in ein Verhandlungsverfahren, vergleichbar zu den jüngsten Konzessionsverfahren Strom und Gas der Stadt Burgdorf, überführt.

 

Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens wurden für die Eignungsprüfung Nachweise zur technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von der SWB gefordert. Da es sich bei der SWB um die derzeitige Konzessionsinhaberin im Wasserbereich handelt, waren der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Burgdorf die technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens bekannt. Auch die geforderten Nachweise wurden im Rahmen der Verhandlungsverfahren seitens der SWB vorgelegt.

 

Grundlage für die Vertragsverhandlungen war sodann der von der Kanzlei BBH erstellte sowie innerhalb der Stadtverwaltung geprüfte und abgestimmte Entwurf eines Konzessionsvertrages, der sich in den medienunabhängigen Regelungen an den jüngst (mit der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH) abgeschlossenen Konzessionsverträgen Strom und Gas orientierte und darüber hinaus spezifische Regelungen der öffentlichen Wasserversorgung, wie z.B. zur Löschwasserversorgung, enthielt.

 

Im Rahmen des (digitalen) Verhandlungsgespräches am 12.05.2021 zwischen Vertretern der SWB und der die SWB beratenden Kanzlei auf der einen Seite sowie Vertretern der Stadt Burgdorf und der Kanzlei BBH auf der anderen Seite wurde der von der SWB im Rahmen des indikativen Angebotes eingereichte Konzessionsvertrag detailliert und konstruktiv erörtert und nur wenige Punkte als offen identifiziert.

 

Mit letztem Verfahrensbrief vom 08.08.2021 hat die verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf der SWB einen überarbeiteten Konzessionsvertrag übermittelt, der die noch offenen Punkte einer einvernehmlichen Lösung zuführen sollte, sowie eine Frist zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes gesetzt.

 

Die SWB hat fristgemäß ein verbindliches Angebot abgegeben. Im Rahmen dessen hat sie sehr umfangreich die von der verfahrensleitenden Stelle gemachten Lösungsansätze aufgegriffen.

 

Allein im Bereich der Löschwasserversorgung, die nach dem NBrandSchutzG grundsätzlich der Stadt obliegt, ist die SWB den Vorstellungen der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Burgdorf nicht in vollem Umfang gefolgt (§ 17 Abs. 3 und 4 des Wasserkonzessionsvertrages). Gleichwohl stellt der vorliegende Konzessionsvertrag einen ausgewogenen Kompromiss der Interessen beider Parteien sowie einen modernen und kommunalfreundlichen Konzessionsvertrag über die öffentliche Wasserversorgung für das Gebiet der Kernstadt Burgdorf sowie der Ortsteile Heeßel und Hülptingsen dar.

 

Es soll betont werden, dass die Gespräche im Wasserbereich, wie bereits im Gas‐ und im Strombereich mit der SWBN, jederzeit in gegenseitiger Wertschätzung und in konstruktiver Weise geführt wurden.

 

Die SWB hat in der Vergangenheit mit den Betriebsführern Avacon und Purena die öffentliche Wasserversorgung auch auf einem hohen Niveau und ohne Beanstandungen durchgeführt.

 

Insgesamt bestehen seitens der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Burgdorf und den beteiligten Stellen im Hause keine Bedenken, die Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf den neu verhandelten Vertragsgrundlagen weiter zu führen.

 

Der Konzessionsvertrag läuft bis zum 31.12.2050.

 

Nach Beschlussfassung und Unterzeichnung des Konzessionsvertrages ist dieser gemäß §§ 31, 31a

GWB bei der Landeskartellbehörde anzumelden.

 

Ich empfehle die Zustimmung zum Abschluss des beigefügten Konzessionsvertrages nebst Anlagen.

 

 

Die Anlagen sind vertraulich zu behandeln! Ich bitte um Beachtung!

 

Anlagen: Konzessionsvertrag Wasser nebst zwei Anlagen

 

 

 

(Pollehn)