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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss eines
Konzessionsvertrages (KV) über die Versorgung mit Wasser zwischen der Stadt Burgdorf
und der Stadtwerke Burgdorf GmbH (SWB) mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab
01.01.2021 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung:
Der bestehende Konzessionsvertrag zwischen der Stadt
Burgdorf und der Stadtwerke Burgdorf GmbH (SWB) über die öffentliche
Wasserversorgung im Gebiet der Kernstadt Burgdorf sowie der Ortsteile Heeßel
und Hülptingsen lief zum 31.12.2020 aus.
Der Konzessionsvertrag regelt die Wahrnehmung der
öffentlichen Wasserversorgung einschließlich der Benutzung öffentlicher
Verkehrswege und Flächen für die Verlegung und den Betrieb von
Wasserversorgungsanlagen. Die SWB bedient sich dabei der Unterstützung der
Geschäftspartner Avacon und Purena.
Für die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der
Konzession Wasser wurde die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) aus Berlin
beauftragt. Seitens der Stadt Burgdorf war die Abteilung Controlling
/Projektmanagement die verfahrensleitende Stelle, um etwaige
Interessenskonflikte auszuschließen.
Unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze des
EU‐Primärrechts hat die verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf ein
transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren in Anlehnung an die
Vorgaben der §§ 46 ff. Energiewirtschaftsgesetz durchgeführt. Dabei wurde
zunächst das Auslaufen des Konzessionsvertrages am 23.04.2020 im
EU‐Amtsblatt und am 27.04.2020 im Bundesanzeiger elektronisch bekannt
gemacht sowie gleichzeitig ein Interessenbekundungsverfahren für den
Neuabschluss des Konzessionsvertrages eingeleitet. Das
Interessenbekundungsverfahren endete am 05.08.2020 um 12:00 Uhr.
Bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist haben die
SWB und eine weitere Anbieterin ihr Interesse am Abschluss eines
Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung im Konzessionsgebiet bekundet.
Nachdem die relevanten Gremien der Stadt Burgdorf die
notwendigen Verfahrensunterlagen für ein wettbewerbliches Auswahlverfahren
beschlossen haben, hat die verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf den
beiden Interessenten die Verfahrensunterlagen transparent und
diskriminierungsfrei im Rahmen des ersten Verfahrensbriefes mitgeteilt und eine
Frist für die Abgabe eines indikativen Angebotes gesetzt.
Noch vor Ablauf dieser indikativen Angebotsfrist hat sich
die zweite Anbieterin aus dem Auswahlverfahren der Stadt Burgdorf
zurückgezogen.
Mit einem weiteren Verfahrensbrief hat die
verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf aus Gründen der Effizienz und
Praktikabilität die SWB über die veränderten Umstände informiert und das
komplexe Auswahlverfahren in ein Verhandlungsverfahren, vergleichbar zu den
jüngsten Konzessionsverfahren Strom und Gas der Stadt Burgdorf, überführt.
Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens wurden für die
Eignungsprüfung Nachweise zur technischen, wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit von der SWB gefordert. Da es sich bei der SWB um die
derzeitige Konzessionsinhaberin im Wasserbereich handelt, waren der
verfahrensleitenden Stelle der Stadt Burgdorf die technische, wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens bekannt. Auch die
geforderten Nachweise wurden im Rahmen der Verhandlungsverfahren seitens der
SWB vorgelegt.
Grundlage für die Vertragsverhandlungen war sodann der
von der Kanzlei BBH erstellte sowie innerhalb der Stadtverwaltung geprüfte und
abgestimmte Entwurf eines Konzessionsvertrages, der sich in den
medienunabhängigen Regelungen an den jüngst (mit der Stadtwerke Burgdorf Netz
GmbH) abgeschlossenen Konzessionsverträgen Strom und Gas orientierte und
darüber hinaus spezifische Regelungen der öffentlichen Wasserversorgung, wie
z.B. zur Löschwasserversorgung, enthielt.
Im Rahmen des (digitalen) Verhandlungsgespräches am
12.05.2021 zwischen Vertretern der SWB und der die SWB beratenden Kanzlei auf
der einen Seite sowie Vertretern der Stadt Burgdorf und der Kanzlei BBH auf der
anderen Seite wurde der von der SWB im Rahmen des indikativen Angebotes
eingereichte Konzessionsvertrag detailliert und konstruktiv erörtert und nur
wenige Punkte als offen identifiziert.
Mit letztem Verfahrensbrief vom 08.08.2021 hat die
verfahrensleitende Stelle der Stadt Burgdorf der SWB einen überarbeiteten
Konzessionsvertrag übermittelt, der die noch offenen Punkte einer einvernehmlichen
Lösung zuführen sollte, sowie eine Frist zur Abgabe eines verbindlichen
Angebotes gesetzt.
Die SWB hat fristgemäß ein verbindliches Angebot
abgegeben. Im Rahmen dessen hat sie sehr umfangreich die von der
verfahrensleitenden Stelle gemachten Lösungsansätze aufgegriffen.
Allein im Bereich der Löschwasserversorgung, die nach dem
NBrandSchutzG grundsätzlich der Stadt obliegt, ist die SWB den Vorstellungen
der verfahrensleitenden Stelle der Stadt Burgdorf nicht in vollem Umfang
gefolgt (§ 17 Abs. 3 und 4 des Wasserkonzessionsvertrages). Gleichwohl stellt
der vorliegende Konzessionsvertrag einen ausgewogenen Kompromiss der Interessen
beider Parteien sowie einen modernen und kommunalfreundlichen
Konzessionsvertrag über die öffentliche Wasserversorgung für das Gebiet der
Kernstadt Burgdorf sowie der Ortsteile Heeßel und Hülptingsen dar.
Es soll betont werden, dass die Gespräche im
Wasserbereich, wie bereits im Gas‐ und im Strombereich mit der SWBN,
jederzeit in gegenseitiger Wertschätzung und in konstruktiver Weise geführt
wurden.
Die SWB hat in der Vergangenheit mit den Betriebsführern
Avacon und Purena die öffentliche Wasserversorgung auch auf einem hohen Niveau
und ohne Beanstandungen durchgeführt.
Insgesamt bestehen seitens der verfahrensleitenden Stelle
der Stadt Burgdorf und den beteiligten Stellen im Hause keine Bedenken, die
Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung auf den neu
verhandelten Vertragsgrundlagen weiter zu führen.
Der Konzessionsvertrag läuft bis zum 31.12.2050.
Nach Beschlussfassung und Unterzeichnung des
Konzessionsvertrages ist dieser gemäß §§ 31, 31a
GWB bei der Landeskartellbehörde anzumelden.
Ich empfehle die Zustimmung zum Abschluss des beigefügten
Konzessionsvertrages nebst Anlagen.
Die Anlagen sind vertraulich zu behandeln! Ich bitte um
Beachtung!
Anlagen: Konzessionsvertrag Wasser nebst zwei Anlagen
(Pollehn)