Betreff
Antrag des Burgdorfer Mehrgenerationenhauses auf Finanzierung gesellschaftlicher Arbeit in Burgdorf
Vorlage
BV 2020 1404/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Mehrgenerationenhaus Burgdorf erhält für das Haushaltsjahr 2021 über den bereits beschlossenen Zuschuss in Höhe von 69.700 € zur Erfüllung seiner Aufgaben einen ergänzenden Zuschussbetrag in Höhe von 11.136 € und somit die gesamte für das Jahr 2021 beantragte Summe.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für das Haushaltsjahr 2021 hatte das Mehrgenerationenhaus Burgdorf einen Zuschuss in Höhe von 80.836 € zur Erfüllung seiner Aufgaben beantragt. Näheres hierzu kann der Ursprungsvorlage entnommen werden. Der Verwaltungsausschuss hatte folgenden Beschluss gefasst:

 

„Das Mehrgenerationenhaus Burgdorf erhält für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 69.700 € zur Erfüllung seiner Aufgaben. Nach einer genauen Aufschlüsselung des gegenüber 2020 erhöhten Förderungsbetrages wird über die Gewährung der verbleibenden 11.136 € entschieden.“

 

Im Nachgang zur Sitzung hatte das Mehrgenerationenhaus Burgdorf eine Aufschlüsselung übermittelt, die allerdings nach Ansicht der Verwaltung nicht hat zur Auszahlung führen können, sodass ergänzend weitere Gespräche geführt wurden. Mit Schreiben vom 04.11.2021 hat das Mehrgenerationenhaus Burgdorf eine Aufschlüsselung der Kosten übermittelt, aufgrund derer nunmehr über den Antrag bzw. den Restbetrag entschieden werden kann. Die Empfehlung lautet, die für das Jahr 2021 verbleibenden 11.136 € auszuzahlen.

 

Die Zahlen sind zwar nicht gänzlich deckungsgleich, es ist allerdings dargelegt worden (wie auch schon in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung am 16.11.2021), dass mit dem Zuschussbetrag der Stadt Burgdorf dazu beigetragen wird, dass vom Mehrgenerationenhaus Burgdorf ein Mehrfaches des Betrages akquiriert und insofern für die Aufgabenerfüllung bewirkt wird.

 

 

(Pollehn)