Betreff
Neubau Feuerwehrgerätehaus Schillerslage
Vorlage
BV 2021 1537/2
Aktenzeichen
25-NbFwS
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

2.000.000 €

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

I.                     Das gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausgearbeitete Raumprogramm, das mit der aus der Anlage ersichtlichen Grundrissvariante V3 planerisch umgesetzt wurde, wird beschlossen.

II.           Das Neubauprojekt „Feuerwehrgerätehaus Schillerslage“ wird auf Grundlage der aus der Anlage ersichtlichen Entwurfsplanung weitergeführt. Das beauftragte Architekturbüro erhält den Auftrag für die Erarbeitung der Teilleistungen: Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6).

III.                 Die Leistungsphasen 7 bis 9 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung) werden nach Eingang der Baugenehmigung an das beauftragte Architekturbüro vergeben.

 

IV.          Zusätzlich zu den bereits über den Haushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln in Höhe von 1.250.000 € (100.000 € in 2021, 800.000 € in 2022 und 350.000 € in 2023) wird über den Nachtrag 2022 der Betrag in Höhe von 750.000 € bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des Nachtrags 2022 dürfen jedoch nur Aufträge erteilt und Auszahlungen geleistet werden, die durch die bisher bereitgestellten Mittel abgedeckt sind.

V.            Die vorbereitete Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher wird in dem erforderlichen Umfang geplant und realisiert, um die Eigennutzung der Energie zu optimieren. Die erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und werden zusätzlich über den Nachtrag 21/22 zur Verfügung gestellt. Entsprechende Fördermittel sind zu beantragen. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses darf durch die Errichtung der Photovoltaikanlage nicht verzögert werden.


 

 

 

 

(Pollehn)

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Ergänzung der Beschlussvorlage gemäß Punkt V. erfolgte im gemeinsamen Ausschuss von „Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau mit Feuerwehrausschuss“ am 02.12.2021.