Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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Einmalige Kosten: |
2.000.000 € |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
I.
Das
gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ausgearbeitete Raumprogramm, das mit
der aus der Anlage ersichtlichen Grundrissvariante V3 planerisch umgesetzt
wurde, wird beschlossen.
II.
Das Neubauprojekt
„Feuerwehrgerätehaus Schillerslage“ wird auf Grundlage der aus der Anlage
ersichtlichen Entwurfsplanung weitergeführt. Das beauftragte Architekturbüro
erhält den Auftrag für die Erarbeitung der Teilleistungen: Genehmigungsplanung
(LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6).
III.
Die Leistungsphasen
7 bis 9 (Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung)
werden nach Eingang der Baugenehmigung an das beauftragte Architekturbüro
vergeben.
IV.
Zusätzlich zu den
bereits über den Haushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln
in Höhe von 1.250.000 € (100.000 € in 2021, 800.000 € in 2022 und 350.000 € in
2023) wird über den Nachtrag 2022 der Betrag in Höhe von 750.000 € bereitgestellt.
Bis zum Inkrafttreten des Nachtrags 2022 dürfen jedoch nur Aufträge erteilt und
Auszahlungen geleistet werden, die durch die bisher bereitgestellten Mittel
abgedeckt sind.
V.
Die vorbereitete Photovoltaikanlage inkl. Energiespeicher wird in dem
erforderlichen Umfang geplant und realisiert, um die Eigennutzung der Energie
zu optimieren. Die erforderlichen Kosten sind zu ermitteln und werden
zusätzlich über den Nachtrag 21/22 zur Verfügung gestellt. Entsprechende
Fördermittel sind zu beantragen. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses darf durch die Errichtung der
Photovoltaikanlage nicht verzögert werden.
(Pollehn)
Sachverhalt und Begründung:
Die Ergänzung der Beschlussvorlage gemäß Punkt V. erfolgte im gemeinsamen Ausschuss von „Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau mit Feuerwehrausschuss“ am 02.12.2021.