Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2019
Vorlage
BV 2021 0085
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Jahresabschluss des Jahres 2019. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2019 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117 NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2019 beim Bürgermeister lag) zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2019 (751.764,12 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis 2019 (-2.325.197,15 €) zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 1.573.433,03 € wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.   

 

   

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

 

Der Jahresabschluss 2019 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses nach § 129 Abs. 1 NKomVG am 12.07.2021 festgestellt.

 

Der Jahresabschluss 2019 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129 Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).

 

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2019 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2019 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von -2.325.197,15 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2019, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -8.275.500,00 € vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 5.950.302,85 €.

 

Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 751.764,12 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von 1.702.000,00 € vorsah, eine Verschlechterung von -950.235,88 € bedeutet.

 

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.573.433,03 € ab (Haushaltsplan 2019 = -6.573.500,00 €). 

 

 

Finanzrechnung

 

Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der Finanzrechnung 2019 ein positiver Saldo in Höhe von 2.501.240,11 € ergeben (Haushalt 2019 = -4.615.400,00 €).

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2019 bei -10.674.396,32 € (Haushalt 2019 = -16.397.400,00 €).

 

Im Jahr 2019 erfolgten Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen und Umschuldungen in Höhe von 14.102.887,74 €. Die Auszahlungen für die Tilgung lagen bei 6.409.276,22 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit im Jahr 2019 ein positiver Saldo in Höhe von 7.693.611,52 € ergibt.

 

Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen ein positiver Saldo in Höhe von 108.064,41 €.

 

Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Reduzierung der liquiden Mittel um
-371.480,28 €. 

 

Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2019 einen positiven Endbestand an Zahlungsmitteln von 10.435.179,62 € aus, der in der Bilanz auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.

 

Bilanz

Das Volumen der Bilanz hat sich von 255.720.356,95 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2018) um 8.316.514,02 € auf 264.036.870,97 € (Stand Schlussbilanz zum 31.12.2019) erhöht.

 

Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im Rechenschaftsbericht.

 

 

 

Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2019

 

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2019 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 23.11.2021 zusammengefasst.

 

Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.

 

Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass

 

   der Haushaltsplan eingehalten wurde,

 

   die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

 

   bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Be­achtung der maßge­benden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und

 

   das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

·         Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und

 

·         die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind.

 

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.

Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß.

Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass.

Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.


Gegen die Erteilung der Entlastung bestehen keine Bedenken.

 

 

 

Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.

 

Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

Jahresergebnis

 

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 110 Abs. 7 S. 3 und § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2019 beim ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -2.325.197,15 € und beim außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 751.764,12 € ergeben.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Überschuss der außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2019 (751.764,12 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis 2019 (-2.325.197,15 €) zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 1.573.433,03 € sollte durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt werden.              

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1

-

Jahresabschluss der Stadt Burgdorf zum 31.12.2019

 

 

 

Anlage 2

-

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Burgdorf

    

    

 

(Pollehn)