Beschlussvorschlag:
Der Rat
nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Burgdorf zur Kenntnis und fasst
folgende Beschlüsse:
1.
Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
10 i. V. m. § 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
den Jahresabschluss des Jahres 2019. Darüber hinaus nimmt er die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des
Haushaltsjahres 2019 bis 10.000 € (bei denen die Zuständigkeit gem. § 117
NKomVG i. V. m. § 6 der Haushaltssatzung 2019 beim Bürgermeister lag) zur
Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt den Überschuss der
außerordentlichen Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt
2019 (751.764,12 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags im ordentlichen
Ergebnis 2019 (-2.325.197,15 €) zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 1.573.433,03 € wird durch eine
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
gedeckt.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt werden. Im Jahresabschluss ist
die tatsächliche Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune mit
sämtlichen Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, der Bilanz und einem Anhang. Dem Anhang sind ein
Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine
Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu
übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.
Der Jahresabschluss 2019 wurde durch die Finanzabteilung aufgestellt und
der Bürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses
nach § 129 Abs. 1 NKomVG am 12.07.2021 festgestellt.
Der Jahresabschluss 2019 mit Anhang - einschließlich der Anlagen zum
Anhang – und der Schlussbericht der Rechnungsprüfung sind dem Rat gemäß § 129
Abs. 1 S. 2 NKomVG vorzulegen. Die aufgeführten Unterlagen liegen dieser
Vorlage als Anlage bei (auf Grund des erheblichen Umfangs wurde beim
Jahresabschluss darauf verzichtet, sämtliche Anlagennachweise und die einzelnen
Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der einzelnen Produkte dieser Vorlage
beizufügen. Sie liegen vollständig vor und waren Gegenstand der
Jahresabschlussprüfung des städtischen Rechnungsprüfungsamtes).
Der vorliegende
Jahresabschluss 2019 der Stadt Burgdorf schließt mit folgenden Eckwerten ab:
Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung 2019 schließt beim ordentlichen Ergebnis mit
einem Fehlbetrag in Höhe von -2.325.197,15 € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan
2019, der ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -8.275.500,00 €
vorsah, verbesserte sich das ordentliche Ergebnis um 5.950.302,85 €.
Das außerordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von
751.764,12 € aus, was gegenüber dem Haushaltsplan, der einen Überschuss von
1.702.000,00 € vorsah, eine Verschlechterung von -950.235,88 € bedeutet.
Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag
in Höhe von -1.573.433,03 € ab (Haushaltsplan 2019 = -6.573.500,00 €).
Finanzrechnung
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit hat sich in der
Finanzrechnung 2019 ein positiver Saldo in Höhe von 2.501.240,11 € ergeben
(Haushalt 2019 = -4.615.400,00 €).
Der Saldo aus Investitionstätigkeit liegt im Jahr 2019 bei
-10.674.396,32 € (Haushalt 2019 = -16.397.400,00 €).
Im Jahr 2019 erfolgten Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen und
Umschuldungen in Höhe von 14.102.887,74 €. Die Auszahlungen für die Tilgung
lagen bei 6.409.276,22 €, so dass sich bei der Finanzierungstätigkeit im
Jahr 2019 ein positiver Saldo in Höhe von 7.693.611,52 € ergibt.
Des Weiteren ergibt sich bei den haushaltsunwirksamen Ein- und
Auszahlungen ein positiver Saldo in Höhe von 108.064,41 €.
Insgesamt ergibt sich im Finanzhaushalt eine Reduzierung der liquiden
Mittel um
-371.480,28 €.
Die Gesamtfinanzrechnung weist zum 31. Dezember 2019 einen positiven
Endbestand an Zahlungsmitteln von 10.435.179,62 € aus, der in der Bilanz
auf der Aktivseite bei den „Liquiden Mitteln“ steht.
Bilanz
Das Volumen der Bilanz hat sich von 255.720.356,95 € (Stand Schlussbilanz
zum 31.12.2018) um 8.316.514,02 € auf 264.036.870,97 € (Stand Schlussbilanz zum
31.12.2019) erhöht.
Zu den Einzelheiten des Jahresabschlusses verweise ich auf die
Erläuterungen im anliegenden Anhang zur Jahresrechnung und im
Rechenschaftsbericht.
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das
Haushaltsjahr 2019
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Burgdorf (RPA) hat die Jahresrechnung der Stadt Burgdorf für das Haushaltsjahr 2019 geprüft und das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht vom 23.11.2021 zusammengefasst.
Rechtsgrundlage für die Prüfung sind die §§ 155, 156 NKomVG.
Das Rechnungsprüfungsamt bestätigt, dass
der Haushaltsplan eingehalten wurde,
die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde und
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
· Ferner hat die Prüfung ergeben, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt und
· die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet worden sind.
Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Burgdorf wird wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2019, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Stadt
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.
Die Haushaltsführung
erfolgt ordnungsgemäß.
Die Entwicklung der
Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass.
Bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Gegen die Erteilung der Entlastung bestehen keine Bedenken.
Der Schlussbericht des RPA ist mit der Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung durch den Bürgermeister sowie ggfs. seiner Stellungnahme zu dem Schlussbericht des RPA dem Rat zur Beschlussfassung über die Jahresrechnung und Entlastung des Bürgermeisters vorzulegen.
Der Schlussbericht des RPA ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Jahresergebnis
Im Rahmen des Jahresabschlusses hat der Rat gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.
V. m. § 110 Abs. 7 S. 3 und § 123 Abs. 1 S. 1 NKomVG zugleich über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen.
Wie bereits oben erwähnt, hat sich in der Jahresrechnung 2019 beim
ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von -2.325.197,15 € und beim
außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 751.764,12 € ergeben.
Die Verwaltung empfiehlt, den
Überschuss der außerordentlichen
Erträge über die außerordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt 2019
(751.764,12 €) zur anteiligen Deckung des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis
2019 (-2.325.197,15 €) zu verwenden. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 1.573.433,03 € sollte durch eine
Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses
gedeckt werden.
Anlagen
Anlage 1 |
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Jahresabschluss der Stadt
Burgdorf zum 31.12.2019 |
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Anlage 2 |
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Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019
der Stadt Burgdorf |
(Pollehn)