Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Der Niedersächsische Städtetag hat mit
Schreiben vom 15. November 2021 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium
übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2021
vorgelegt.
Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2021 –
gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2021 – von 3.472 Mio. € auf 3.646 Mio. €
und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 60 Mio. € auf 75 Mio. €
erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mehrerträge von 445.000
€ gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für 2021 (Ansatz
Haushaltsplan = 15.624.000 €; voraussichtliches Ergebnis 16.069.000 €).
Aufgrund der Mai Steuerschätzung 2021 musste sogar noch mit Mindererträgen
in Höhe von -371.000 € gerechnet werden.
Für das Haushaltsjahr 2022 und den
Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushaltsplan |
Ertrag nach Steuerschätzung 11/21 |
Veränderung |
2022 |
16.401.000 € |
16.518.000 € |
+117.000 € |
2023 |
17.347.000 € |
17.433.000 € |
+86.000 € |
2024 |
18.370.000 € |
18.440.000 € |
+70.000 € |
2025 |
19.400.000 € |
19.411.000 € |
+11.000 € |
Beim Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für
2021 Mehrerträge in Höhe von rd. 76 T€.
Für das Haushaltsjahr 2022 und den
Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushalts-plan |
Ertrag nach Steuerschätzung 11/21 |
Veränderung |
2022 |
1.329.000 € |
1.347.000 € |
+18.000 € |
2023 |
1.353.000 € |
1.388.000 € |
+35.000 € |
2024 |
1.375.000 € |
1.416.000 € |
+41.000 € |
2025 |
1.292.000 € |
1.440.000 € |
+148.000 € |
Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2021 deutlich
höhere Steuererträge prognostiziert. Bei der Stadt Burgdorf liegen die
aktuellen Sollstellungen bei rd. 11,7 Mio. € und damit rd. 3,2 Mio. € über dem
im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass
gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist
und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen noch ein
anderes Bild ergeben könnte.
(Pollehn)