Betreff
Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2021
Vorlage
M 2021 0072
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Der Niedersächsische Städtetag hat mit Schreiben vom 15. November 2021 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2021 vorgelegt.

 

Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2021 – gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2021 – von 3.472 Mio. € auf 3.646 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 60 Mio. € auf 75 Mio. € erhöht. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mehrerträge von 445.000 € gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für 2021 (Ansatz Haushaltsplan = 15.624.000 €; voraussichtliches Ergebnis 16.069.000 €). Aufgrund der Mai Steuerschätzung 2021 musste sogar noch mit Mindererträgen in Höhe von -371.000 € gerechnet werden.

 

 

 

 

Für das Haushaltsjahr 2022 und den Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushaltsplan

Ertrag nach Steuerschätzung 11/21

Veränderung

2022

16.401.000 €

16.518.000 €

+117.000 €

2023

17.347.000 €

17.433.000 €

+86.000 €

2024

18.370.000 €

18.440.000 €

+70.000 €

2025

19.400.000 €

19.411.000 €

+11.000 €

 

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für 2021 Mehrerträge in Höhe von rd. 76 T€.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 und den Finanzplanungszeitraum ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalts-plan

Ertrag nach Steuerschätzung 11/21

Veränderung

2022

1.329.000 €

1.347.000 €

+18.000 €

2023

1.353.000 €

1.388.000 €

+35.000 €

2024

1.375.000 €

1.416.000 €

+41.000 €

2025

1.292.000 €

1.440.000 €

+148.000 €

 

 

Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2021 deutlich höhere Steuererträge prognostiziert. Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen bei rd. 11,7 Mio. € und damit rd. 3,2 Mio. € über dem im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen noch ein anderes Bild ergeben könnte.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)