Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf in der
Fassung der Anlage 1 zur Vorlage BV 2021 0070 wird
beschlossen.
Die geänderten Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf treten
rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 über die Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf beraten und festgehalten, dass eine Überarbeitung der aktuellen Sportförderrichtlinien durchgeführt werden soll.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der vorgeschlagenen Änderungen der Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf ist in der Anlage 2 eine Synopse der Sportförderrichtlinien sowie der Entwurf der Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf dieser Vorlage beigefügt.
(Pollehn)