Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die im Rat vertretenen
Fraktionen und Gruppen erhalten rückwirkend ab dem 01.11.2021 als Zuwendungen zu
den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung einschließlich ihrer
Öffentlichkeitsarbeit
einen Grundbetrag von
350 € pro Jahr
sowie einen
Pauschalbetrag von 180 € pro Fraktions-/Gruppenmitglied pro Jahr.
Die Fraktionen und Gruppen
erhalten für die Unterhaltung eines Fraktionsgeschäftszimmers außerhalb
städtischer Gebäude einen Betrag von monatlich 65 €. Bei der Inanspruchnahme
eines von der Stadt zur Verfügung gestellten Geschäftszimmers wird dieser
Betrag nicht ausgezahlt.
Oben genannte Beträge sind
jeweils zu Beginn eines Jahres für das laufende Jahr zu überweisen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Kommune kann den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und
Personalkosten für die Geschäftsführung einschließlich ihrer
Öffentlichkeitsarbeit gewähren (§ 57 Abs. 3 NKomVG).
Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein
Nachweis in einfacher Form zu führen, der jeweils bis zum 31.03. des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister
vorzulegen ist (§ 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung).
Auf Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 06.12.2011
erhalten derzeit die Fraktionen folgende Zuwendungen:
1. Unterhaltung eines Fraktionsgeschäftszimmers monatlich 55 €
2. jährliche Pauschale (Grundbetrag) 300 €
3. jährliche Pauschale pro Fraktionsmitglied 160 €
Bereits seit Jahren wird vermehrt beklagt, dass diese Beträge nicht mehr ausreichend sind. Die Beschäftigung von Fraktionsmitarbeitenden, die insbesondere für größere Fraktionen zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes unerlässlich ist, kann mit diesen Mitteln kaum ermöglicht werden.
Auf übereinstimmenden Wunsch einiger Fraktionen soll eine moderate Anhebung dieser Beträge vorgenommen werden.
Entsprechende Haushaltsmittel werden über Deckungsmittel zur Verfügung gestellt.
(Pollehn)