Betreff
Zuwendungen zu Sach- und Personalkosten der Fraktionen im Rat
Vorlage
BV 2021 0055
Aktenzeichen
10.024.002
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen erhalten rückwirkend ab dem 01.11.2021 als Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung einschließlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit

 

       einen Grundbetrag von 350 € pro Jahr

 

       sowie einen Pauschalbetrag von 180 € pro Fraktions-/Gruppenmitglied pro Jahr.

 

Die Fraktionen und Gruppen erhalten für die Unterhaltung eines Fraktionsgeschäftszimmers außerhalb städtischer Gebäude einen Betrag von monatlich 65 €. Bei der Inanspruchnahme eines von der Stadt zur Verfügung gestellten Geschäftszimmers wird dieser Betrag nicht ausgezahlt.

 

Oben genannte Beträge sind jeweils zu Beginn eines Jahres für das laufende Jahr zu überweisen.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Kommune kann den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung einschließlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit gewähren (§ 57 Abs. 3 NKomVG).

Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der jeweils bis zum 31.03. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister vorzulegen ist (§ 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung).

 

Auf Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 06.12.2011 erhalten derzeit die Fraktionen folgende Zuwendungen:

 

1.   Unterhaltung eines Fraktionsgeschäftszimmers monatlich              55 €

2.   jährliche Pauschale (Grundbetrag)                                           300 €

3.   jährliche Pauschale pro Fraktionsmitglied                                  160 €

 

 

Bereits seit Jahren wird vermehrt beklagt, dass diese Beträge nicht mehr ausreichend sind. Die Beschäftigung von Fraktionsmitarbeitenden, die insbesondere für größere Fraktionen zur Bewältigung des Arbeitsaufwandes unerlässlich ist, kann mit diesen Mitteln kaum ermöglicht werden.

 

Auf übereinstimmenden Wunsch einiger Fraktionen soll eine moderate Anhebung dieser Beträge vorgenommen werden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden über Deckungsmittel zur Verfügung gestellt.

 

(Pollehn)