Betreff
Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten
Vorlage
0007/06/16.WP
Aktenzeichen
10
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschläge:

 

zu a)       Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage-Nr. 0007/06/16.WP Kenntnis.

 

zu b)       Der Rat beschließt, für die Dauer der 16. Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten

 

              1.     nicht zu erhöhen,

 

              2. um zwei auf acht Beigeordnete

 

              zu erhöhen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 56 Abs. 2 Satz 1 NGO beträgt die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit 32 Ratsmitgliedern sechs Beigeordnete.

 

Gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 NGO kann der Rat in Gemeinden, die neben der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister 16 bis 44 Ratsmitglieder haben, für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. Eine spätere Erhöhung ist nicht möglich, weil sie für die Dauer der Wahlperiode vorzunehmen ist. Ebenso wenig ist die Aufhebung des Beschlusses nach § 56 Abs. 2 Satz 2 während der Wahlperiode möglich.