Beschlussvorschlag:
Zur stellvertretenden Ortsbürgermeisterin / zum
stellvertretenden Ortsbürgermeister wird
Frau / Herr ………………………………………
gewählt.
Sachverhalt und Begründung:
Der Ortsrat wählt in seiner
ersten Sitzung unter Leitung der neu gewählten Ortsbürgermeisterin / des neu
gewählten Ortsbürgermeisters aus seiner Mitte (sowohl stimmberechtigte als auch
beratende Mitglieder) für die Dauer der Wahlperiode eine Vertreterin / einen
Vertreter oder mehrere Vertreterinnen / mehrere Vertreter (§ 92 Abs. 1 NKomVG).
Jedes Ortsratsmitglied ist vorschlagsberechtigt.
Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Hand-zeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat (§ 67 NKomVG).
(Pollehn)