Betreff
Sitzungsleitung durch das an Lebensjahren älteste und zur Leitung der Sitzung bereite Ortsratsmitglied
Vorlage
M 2021 0039
Aktenzeichen
10.024
Art
M i t t e i l u n g

Die Sitzungsleitung - einschließlich der Leitung der Wahl der neuen Ortsbürgermeisterin / des neuen Ortsbürgermeisters - obliegt der / dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitglied (Altersvorsitzende/r - § 92 Abs. 1 NKomVG). Mit der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters geht die Sitzungsleitung auf diese / diesen über.

 

Die Altersvorsitzende / der Altersvorsitzende kann auch ein beratendes Mitglied sein (§ 91 Abs. 2 NKomVG).

 

Folgende Ortsratsmitglieder kommen in der aufgeführten Reihenfolge ihres Alters für die Sitzungsleitung bis einschließlich der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in Frage:

 

1.       Herr Otto Raguse

 

2.       Herr Gustav-Adolf Buchholz

 

3.       Herr Stephan Alexander Kanthak

 

Im Vorfeld zur Sitzung wird nach der zuvor angegebenen Reihenfolge geklärt, ob sich das jeweilige Ortsratsmitglied zur Leitung der Sitzung bereit erklärt.

 

 

 

(Pollehn)