Die Sitzungsleitung - einschließlich der Leitung der Wahl der neuen Ortsbürgermeisterin / des neuen Ortsbürgermeisters - obliegt der / dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitglied (Altersvorsitzende/r - § 92 Abs. 1 NKomVG). Mit der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters geht die Sitzungsleitung auf diese / diesen über.
Die Altersvorsitzende / der Altersvorsitzende kann auch ein beratendes Mitglied sein (§ 91 Abs. 2 NKomVG).
Folgende Ortsratsmitglieder kommen in der aufgeführten Reihenfolge ihres Alters für die Sitzungsleitung bis einschließlich der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters in Frage:
1. Herr Otto Raguse
2. Herr Gustav-Adolf Buchholz
3. Herr Stephan Alexander Kanthak
Im Vorfeld zur Sitzung wird nach der zuvor angegebenen Reihenfolge geklärt, ob sich das jeweilige Ortsratsmitglied zur Leitung der Sitzung bereit erklärt.
(Pollehn)