Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
ca. 11.000 € |
****.410 |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
ja |
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Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter b) dieser Vorlage aufgeführten Grundsatzbeschluss zu fassen. b) 1. Für die Beamtinnen und Beamten wird ein System der leistungsorientierten Bezahlung in Anlehnung an die Regelungen des TVöD eingeführt. 2. Die hierfür benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel werden analog den Vorgaben des § 18 TVöD zur Ausschüttung von Leistungsprämien bereitgestellt. |
Sachverhalt und Begründung:
Begründung: Seit der Einführung des Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst (TVöD) am 01.10.2005 besteht für kommunale Arbeitgeber
die Verpflichtung, ein betriebliches System zur leistungsorientierten
Bezahlung ihrer Tarifbeschäftigten einzuführen. Zusätzlich zum festen
Tabellenentgelt wird damit auch ein Leistungsentgelt gezahlt. Eine
entsprechende Dienstvereinbarung zwischen der Dienststelle und dem
Personalrat ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Leistungsorientierte Entgelte sollen
öffentliche Dienstleistungen verbessern, die Effektivität und Effizienz der
Organisation und Prozesse steigern und zugleich die Motivation,
Eigenverantwortung und Führungskompetenz stärken. Die Dienstvereinbarung sieht vor, dass
Leistungsprämien sowohl an einzelne Mitarbeiter/innen, als auch an
Mitarbeitergruppen vergeben werden können, da in der Regel mehrere
Mitarbeiter/innen an der Erreichung eines Arbeitsergebnisses beteiligt sind.
Vor allem in den Verwaltungsbereichen arbeiten Tarifbeschäftigte und Beamte
gleichermaßen zusammen. Zur Zeit sind die 33 Beamtinnen und Beamte der
Verwaltung (ohne Beamte auf Zeit) noch kein Bestandteil des neuen
Leistungssystems, d. h. ein großer Anteil der maßgeblichen Führungskräfte ist
ausgeschlossen. Führungskräfte sind aber ein wichtiger „Motor“ im neuen
Prozess und Multiplikatoren für die Mitarbeiterschaft. Zudem wäre zu
erwarten, dass sich die nötige Akzeptanz der Tarifbeschäftigten durch die
konsequente Einbeziehung der Beamten erhöhen würde. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die
Gleichbehandlung und konsequente Einbeziehung der Beamten in das System der Leistungsorientierten
Bezahlung zu einer Stärkung der Motivation und Teamfähigkeit aller
Mitarbeiter/innen beitragen würde. Ein System zur Einführung von
Leistungsanreizen kann nur erfolgreich sein, wenn es flächendeckend
angewendet wird und die gesamte Mitarbeiterschaft, egal ob tarifbeschäftigt
oder verbeamtet, gleichermaßen einbezieht. Zwar besteht schon seit 1999 für die Verwaltung
die Möglichkeit, an die Beamtinnen und Beamten Leistungsprämien oder –zulagen
gemäß der Niedersächsischen Verordnung über die Gewährung von Prämien und
Zulagen für besondere Leistungen (NLPZVO) in Verbindung mit § 42a
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) auszuschütten. Allerdings ist die mengenmäßige
Verteilung der Leistungsentgelte massiv begrenzt. Maximal 15 % aller Beamten
eines Dienstherrn darf innerhalb eines Kalenderjahres eine Prämie oder Zulage
gewährt werden. In Burgdorf wären dies somit höchstens 5 Beamte pro Jahr,
denen ein Leistungsentgelt ausgezahlt werden dürfte, unabhängig von einem
eventuellen Leistungssystem. Diese strenge Reglementierung durch den
Gesetzgeber macht ein transparentes und motivierendes System unmöglich.
Deshalb wurde bisher auf die Anwendung der NLPZVO verzichtet, um eine
Demotivation unter den Beamten zu vermeiden. Durch die Einbeziehung aller Beamten (außer
Beamte auf Zeit) in ein System zur Leistungsorientieren Bezahlung analog den
Tarifbeschäftigten bestünde nunmehr für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Verwaltung Chancengleichheit bezüglich der Erreichung von
Leistungsprämien. Allerdings ist die Umgehung der NLPZVO
rechtlich nicht unumstritten. Die Kommunalaufsicht sieht die Einbeziehung der
Beamten als nicht rechtmäßig an, wird aber nach eigener Aussage eine
Beanstandung von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängig machen.
Bisher ist keine Kommune aus der Region Hannover bekannt, die die Regelungen
des TVöD nicht auf ihre Beamten anwenden möchte. Im Gegenteil, vielerorts
wurden/werden bereits entsprechende Dienstvereinbarungen zur Einbeziehung der
Beamten abgeschlossen und praktiziert. Durch die vollständige Einbeziehung der Beamten
könnte somit noch ein weiterer Demotivationsfaktor durch die
Ungleichbehandlung beider Mitarbeitergruppen vermieden werden, der durch den
vollständigen Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeldbezügen für die Beamten
seit 2005 ausgelöst wurde. Finanzierung: Das Volumen der auszuzahlenden Leistungsprämien
an die tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich an
den derzeitigen sowie künftigen Regelungen des TVöD und wird über eine
Dienstvereinbarung geregelt. Danach beträgt das Volumen für das Jahr 2009
nach § 18 Abs. 3 TVöD zunächst 1% der ständigen Monatsentgelte. Zielgröße für
das endgültige Volumen der leistungsorientierten Bezahlung ist mit 8% des
Jahresentgelts festgelegt. Dabei gibt es keinen festen Zeitplan für
die weiteren Anhebungen des Prozentsatzes in Richtung des Zielvolumens, d. h.
das zunächst vereinbarte Startvolumen von 1% gilt so lange, bis von den
Tarifvertragsparteien ein höherer Prozentsatz vereinbart wird. Nachdem für
den Bereich der Länder das Instrument der Leistungsorientierten Bezahlung
wieder gänzlich aus dem Tarifvertrag gestrichen wurde, ist für den kommunalen
Bereich in nächster Zeit eine weitere Erhöhung des Prozentsatzes eher
unwahrscheinlich, jedoch nicht ausgeschlossen. Für die Einbindung der Beamten in die
leistungsorientierte Bezahlung wäre analog dieser Vorgaben für 2009 eine
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.970 EUR zu beschließen. Für das Jahr
2010 und weitere Folgejahre wäre ein annähernd gleich hoher Betrag in den
Haushalt einzustellen. Die hierdurch entstehenden Mehrausgaben im
Personalkostenbereich könnten vor allem durch die bereits seit 2005
gestrichene jährliche Sonderzuwendung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für die
Beamten kompensiert werden, deren Kosten in Höhe von zuletzt
ca. 45.700 EUR jährlich die Stadt seit Jahren nun einspart. Darüber hinaus wurden den Beamtinnen und Beamten in den letzten zehn Jahren weitere beachtliche Lasten und Einkommenseinbußen zugemutet. Es ist kein Geheimnis, dass die Sparmaßnahmen bei den Beamten deren Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte darstellen, denn die Personalkosten stellen einen beachtlichen Anteil am Gesamtbudget dar. Neben der Abschaffung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes stiegen die Einkommen der Beamten im Laufe der Zeit überhaupt nicht oder sie stiegen wesentlich langsamer als auf dem Tarifsektor. Weiteres Einsparpotenzial ergäbe sich aus der mittelfristig zu erwartenden Arbeitszeiterhöhung ohne Verdienstausgleich. Auch dies würde rechnerisch einen Einkommensverlust bedeuten. Schon jetzt arbeiten die Beamten länger als die Tarifbeschäftigten. Durch erhebliche Einschnitte bei der Beihilfegewährung können seit Jahren folglich auch Einsparungen bei der Umlagenzahlung unterstellt werden, die bei gleichbleibendem Leistungsniveau sicher deutlicher gestiegen wäre. Die Stadt Burgdorf spart somit in ihrer Gesamtheit seit Jahren enorme Kosten im Bereich der Beamtenbesoldung ein, die jetzt in Form von Leistungsprämien zumindest teilweise an die Beamtinnen und Beamten zurückfließen könnten. Der Personalrat hat seine Zustimmung zu der
beabsichtigten Maßnahme bereits erteilt. Die Gleichstellungsbeauftragte und das Rechnungsprüfungsamt wurden über die beabsichtigte Maßnahme ebenfalls unterrichtet. Es bestehen keine Bedenken. |