Betreff
8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)
Vorlage
2009 0605
Aktenzeichen
32-891-03
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a) und b)

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter c) formulierten Beschluss zu fassen.

zu c)

 

 

 

 

Der Rat beschließt, die 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf - Marktgebührensatzung - (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Grundsätzlich sollen Gebühren, d. h. auch die für die Benutzung des Wochenmarktes, kostendeckend bemessen sein.

 

Seit dem 01.01.2009 beträgt das Standgeld je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge 3,90 € bei Barzahlung bzw. 2,61 € für einen Dauerstand.

 

Die "Betriebsabrechnung Marktwesen 2008", die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2010 (Seite 21) die Grundlage dieser Vorlage darstellt, ist als Anlage 1 beigefügt. Wie der Gebührenkalkulation für 2010 zu entnehmen ist, betragen die kostendeckenden Gebühren je Markttag für jeden in Anspruch genommenen angefangenen Meter Frontlänge für Barzahler 3,69 € und für Dauermarktbeschicker 2,50 €.

 

Somit können bzw. müssen die Gebühren ab 2010 wieder gesenkt werden.

 

Sofern der Rat im Rahmen seines ortsgesetzgeberischen Ermessens bei der Beschlussfassung über den Gebührensatz von der im Rahmen der Gebührenkalkulation ermittelten Gebührenobergrenze (von 3,69 EUR bzw. 2,50 EUR) nach unten abweicht und damit eine teilweise Unterdeckung bewusst in Kauf nimmt, darf eine solche Unterdeckung bei einer späteren Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt werden.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1
Betriebsabrechnung Marktwesen 2008 (mit Gebührenkalkulation 2010)

 

Anlage 2

8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarktes der Stadt Burgdorf (Marktgebührensatzung)