Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
ca. 13.000 – ca. 61.000 € |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter b) formulierten Beschluss zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Der Beschlussvorschlag wird entsprechend dem Beratungsstand formuliert.
Sachverhalt und
Begründung:
Variantenuntersuchung
für einen behindertengerechten Umbau der Natursteinpflasterfläche zwischen
„Wallstraße“ und „Wallgartenstraße“
1. Einleitung
Im
Zuge der Baumaßnahme „Ausbau/ Umgestaltung „Am Wall“ in Burgdorf“ wurde der
Bereich zwischen den Straßen „Wallstraße“ und „Wallgartenstraße“ mit
Natursteinpflaster aus Granit hergestellt (Anlage 1). Dieses wurde
einerseits aus gestalterischen Gründen vorgesehen und andererseits, um eine
verkehrsberuhigende Wirkung zu erzielen. Dies gilt sowohl für den
Kraftfahrzeugverkehr als auch für Fahrradfahrer, welche den Kreuzungsbereich
vom neu hergestellten Geh-/ Radweg kommend überqueren wollen. Die
Verkehrsteilnehmer sollen durch die raue Oberflächenstruktur der
Natursteinfläche angehalten werden, den Kreuzungsbereich mit verringerter Geschwindigkeit
zu überfahren.
2. Bestehende Situation
Die Pflasterfläche wurde entsprechend den anerkannten Regeln der Technik hergestellt. Wie bereits mehrfach örtlich beobachtet wurde, werden die vorgenannten Ziele erreicht, da sowohl der motorisierte Verkehr als auch Fahrradfahrer vor dem Überqueren der Fläche ihre Geschwindigkeit entsprechend verringern und dadurch die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich besser wahrnehmen und einschätzen können. Nach Inbetriebnahme der Fläche wurde verschiedentlich bemängelt, dass durch die Oberflächenstruktur der Pflasterfläche die Überquerung selbiger insbesondere für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Rollatoren unzumutbar sei.
3. Prüfung
Im
Zuge der nachfolgenden Variantenuntersuchung soll geprüft werden, welche
bautechnischen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um unter wirtschaftlich
vertretbaren Bedingungen eine komfortablere Überquerung des Kreuzungsbereiches
für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren zu erreichen.
4. Varianten
Für
die Untersuchung wurden folgende Varianten unter Berücksichtigung verschiedener
Gesichtspunkte näher betrachtet:
- Komplettabbruch der Natursteinpflasterfläche
und anschließender Ausbau mit Betonsteinpflaster in gebundener Bauweise
- Abfräsen des vorhandenen Natursteinpflasters
- Partieller Ausbau des vorhandenen
Fugenmaterials und Neuverfugung
- Kombination aus Abfräsen und Neuverfugen
- Herstellung von 3 Fußgängerfurten in
Pflasterbauweise
5. Variantenbetrachtung
5.1 Komplettabbruch der Natursteinpflasterfläche und
anschließender Ausbau mit Betonsteinpflaster in gebundener Bauweise
5.1.1
Kurzbeschreibung:
Bei
dieser Variante wird der komplette Natursteinpflasterbereich abgebrochen und in
Betonsteinpflaster in gebundener Bauweise neu hergestellt. Der Abbruch
beinhaltet sowohl das Natursteinpflaster inklusive Fugenmaterial als auch den
Betonoberbau in einer Dicke von 24,00 cm. Weiterhin ist der Abbruch der
angrenzenden Nebenanlagen wie Gosse und Borde und deren Wiederherstellung bei
dieser Ausführungsvariante erforderlich. Das ausgebaute Material muss
vorschriftsgemäß entsorgt werden, wobei das Natursteinpflaster gegebenenfalls
einer Wiederverwendung zugeführt werden kann. Für die Herstellung der
Betonsteinpflasterfläche muss vor Einbau der Betontragschicht noch die
vorhandene Schottertragschicht um ca. 6,0 cm erhöht werden, um die Differenz
zwischen Natursteinpflaster (~16,0 cm) und Betonsteinpflaster (10,0 cm)
auszugleichen. Anschließend kann die Betontragschicht einschließlich
Pflasterbettung in einer Dicke von 24,0 cm hergestellt und das
Betonsteinpflaster entsprechend verlegt werden. Die Fugenfüllung erfolgt analog
der Natursteinpflasterfläche mit Fugenmörtel.
5.1.2
Aufwand
Für
den Abbruch der bestehenden Fläche und die Herstellung in Pflasterbauweise ist
eine Bauzeit von ca. 6 bis 8 Wochen zu veranschlagen. Die Maßnahme kann maximal
in 2 Bauabschnitte gesplittet werden. Aus bautechnischer Sicht wird empfohlen,
die Fläche in einem Arbeitsgang herzustellen. Dieses hat zur Folge, dass der
Kreuzungsbereich für die Dauer der Bauzeit komplett gesperrt werden muss.
Aufgrund der angrenzenden Schule ist es sinnvoll, diese Arbeiten in der
Ferienzeit auszuführen, wegen der Bauzeitlänge kommen hierfür nur die
Sommerferien in Frage.
5.1.3
Realisierung der Ziele
Durch
eine Herstellung des Kreuzungsbereiches in Betonpflaster wird durch die
Ebenflächigkeit dieses Pflasters vollflächig ein komfortables Überqueren der
Fahrbahn für sämtliche Verkehrsteilnehmer ermöglicht.
5.1.4
Verkehrliche Aspekte
Die
verkehrsberuhigende Wirkung der Betonpflasterfläche ist im Vergleich zur
Natursteinpflasterfläche relativ gering, da hierdurch lediglich eine optische
Abgrenzung des Bereiches erfolgen kann. Es besteht die Gefahr, dass sowohl der
motorisierte Verkehr als auch Fahrradfahrer dazu verleitet werden, den Bereich
unachtsam und mit überhöhter Geschwindigkeit zu überfahren, was zu einer
Erhöhung des Unfallrisikos führt.
5.1.5
Wirtschaftlichkeit
Für
den Komplettabbruch der Natursteinpflasterfläche mit anschließendem Ausbau des
Bereiches mit Betonsteinpflaster in gebundener Bauweise werden laut
vorliegendem Angebot der Fa. Saatmann GmbH aus Burgdorf Kosten von ca.
61.000,00 € brutto veranschlagt.
Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt analog dem beauftragten
Hauptangebot für die Gesamtmaßnahme 4 Jahre.
5.1.6 Fazit
Das
Ziel, eine komfortablere Überquerung für Rollstuhlfahrer und Personen mit
Rollatoren zu ermöglichen wird bei dieser Variante vollständig erreicht. Das
ursprüngliche Ziel der Verkehrsberuhigung des Kreuzungsbereiches entfällt
jedoch bei dieser Variante nahezu vollständig. Weiterhin handelt es sich um
eine sehr kostenintensive Maßnahme, welche bauzeitbedingt für einen relativ
langen Zeitraum zu Verkehrsbeeinträchtigungen führt. Die Gewährleistung für
diese Ausführung wird von der Baufirma übernommen. Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt 4 Jahre.
5.2 Abfräsen des vorhandenen
Natursteinpflasters
5.2.1
Kurzbeschreibung:
Bei
dieser Variante wird der komplette Natursteinpflasterbereich maschinell
abgefräst. Hierfür wird die Oberfläche des vorhandenen Natursteinpflasters
zunächst durch Feinfräsen in einer Dicke von bis zu 15 mm abgetragen, wodurch
die vorhandenen Unebenheiten größtenteils beseitigt werden. Im Anschluss hieran
muss das Pflaster mittels einer Diamant- Rotationsfräse feingeschliffen werden,
um die Spuren des vorangegangenen Fräsganges zu egalisieren.
5.2.2
Aufwand
Für
das Abfräsen der bestehenden Unebenheiten des Natursteinpflasters in mehreren
Arbeitsgängen wird eine Bauzeit von ca. 1 Woche veranschlagt. Bezüglich der
Verkehrsführung kann davon ausgegangen werden, dass für die Arbeiten jeweils
Teilbereiche gesperrt werden müssen, die nach dem erfolgten Arbeitsgang wieder
für den Verkehr freigegeben werden können. Bei der Ausführung ist allerdings zu
beachten, dass nicht der gesamte Bereich in einer Dicke von 15 mm abgefräst
werden kann, da danach die angrenzenden Gossen höher liegen als das Pflaster
und somit die Entwässerung der Pflasterfläche nicht mehr gewährleistet ist. Es
besteht weiterhin die Gefahr, dass sich durch die mechanische Bearbeitung
Pflastersteine lösen können. Vor Ausführung der Arbeiten ist das Fräsen einer
Probefläche erforderlich, wodurch zusätzliche Kosten anfallen.
5.2.3
Realisierung der Ziele
Durch
das Abfräsen kleiner Unebenheiten ist sicherlich eine Verbesserung des
Fahrkomforts für Rollstuhlfahrer und Rollatorenbenutzer erreichbar. Es wird
jedoch bei Natursteinpflaster niemals die Ebenheit einer
Betonsteinpflasterfläche erzielt werden können, so dass von einer relevanten
Verbesserung des Fahrkomforts nicht auszugehen ist.
5.2.4
Verkehrliche Aspekte
Die
verkehrsberuhigende Wirkung der Natursteinpflasterfläche bleibt erhalten, da
sowohl die optische Abgrenzung als auch der Wechsel auf die verhältnismäßig
raue Oberfläche des Natursteinpflasters weiterhin besteht.
5.2.5
Wirtschaftlichkeit
Für
das Abfräsen von Unebenheiten in der Natursteinpflasterfläche in mehreren
Arbeitsgängen werden laut vorliegendem Angebot der Fa. Saatmann GmbH aus
Burgdorf Kosten von ca. 24.000,00 € brutto veranschlagt. Hierin ist das
Abfräsen einer Probefläche bereits enthalten.
Eine
Übernahme der Gewährleistung für die vorgenannten Arbeiten wird sowohl von Fa.
Saatmann als auch von deren Nachunternehmer abgelehnt. Werden die Arbeiten
dennoch beauftragt und ausgeführt, sind die Kosten für die Beseitigung
eventuell hieraus entstehender Mängel von der Stadt Burgdorf zu tragen.
5.2.6
Fazit
Diese
Variante ermöglicht nur eine geringfügig komfortablere Überquerung der
Natursteinpflasterfläche für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren, da
die Herstellung einer völlig ebenen Fläche mit Natursteinpflaster nicht möglich
ist. Das ursprüngliche Ziel der Verkehrsberuhigung des Kreuzungsbereiches wird
bei dieser Variante allerdings weiterhin erreicht. Dem erzielten Nutzen stehen
jedoch verhältnismäßig hohe Kosten gegenüber. Die Übernahme der Gewährleistung
wird von der Baufirma abgelehnt.
5.3 Partieller Ausbau des vorhandenen
Fugenmaterials und Neuverfugung
5.3.1
Kurzbeschreibung:
Bei
dieser Variante wird der komplette Fugenbereich der Natursteinpflasterfläche
auf eine Tiefe von mindestens 10 mm abgetragen und anschließend neu verfugt.
Der Abtrag der vorhandenen Fugenverfüllung erfolgt mittels
Hochdruck-Wasserstrahlen unter einer Schutzglocke in jeder Fuge. Anschließend
wird die gesamte Pflasterfläche mit einem Spezialmörtel geflutet, so dass nicht
nur die vorhandenen Fugen komplett verfüllt sind, sondern zusätzlich die
gesamte Pflasterfläche in einer Dicke von ca. 1 mm mit dem Mörtel überdeckt
ist. Anschließend wird die Oberfläche mit einem speziellen
Nachbehandlungsmittel bearbeitet und mit Folie abgedeckt. Am Folgetag wird
mittels Hochdruckreiniger die Mörtelschicht in einer Dicke von ca. 2 bis 4 mm
abgetragen, so dass die innerhalb dieser Tiefe befindlichen Steinoberflächen
wieder freigelegt werden. Unterhalb dieses Niveaus befindliche Pflastersteine
bleiben weiterhin mit Mörtel bedeckt.
5.3.2
Aufwand
Für
das Entfernen des vorhandenen Fugenmaterials bis zu einer Tiefe von 10 mm und
das anschließende Aufbringen und partielle Abtragen des Spezialmörtels wird
eine Bauzeit von ca. 1 Woche veranschlagt. Während das Freilegen der Fugen in Teilabschnitten
erfolgen kann, muss für das Neuverfugen und den anschließenden Mörtelabtrag der
komplette Kreuzungsbereich für den Verkehr für eine Dauer von 2-3 Tagen voll
gesperrt werden.
5.3.3
Realisierung der Ziele
Durch
diese Maßnahme lassen sich die vorhandenen Unebenheiten der einzelnen
Pflastersteine nur teilweise egalisieren, da die Oberfläche der freigelegten
Steine unverändert bleibt. Es ist jedoch mit einer geringfügigen Verbesserung
des Fahrkomforts für Rollstuhlfahrer und Rollatorenbenutzer zu rechnen, da ein
Teil der Pflastersteine anschließend mit einer Mörtelschicht bedeckt bleibt und
die Unebenheiten der Steinoberfläche somit teilweise nicht mehr vorhanden sind.
5.3.4
Verkehrliche Aspekte
Die
verkehrsberuhigende Wirkung der Natursteinpflasterfläche bleibt weitestgehend
erhalten, da sowohl die optische Abgrenzung als auch der Wechsel auf die
verhältnismäßig raue Oberfläche des Natursteinpflasters weiterhin besteht.
5.3.5
Wirtschaftlichkeit
Für
den partiellen Ausbau des vorhandenen Fugenmaterials und die Neuverfugung der
gesamten Pflasterfläche werden laut vorliegendem Angebot der Fa. Saatmann GmbH
aus Burgdorf Kosten von ca. 24.000,00 € brutto veranschlagt. In diesen
Kosten ist das Bearbeiten einer Probefläche enthalten. Eine Übernahme der
Gewährleistung für die vorgenannten Arbeiten wird sowohl von Fa. Saatmann als
auch von deren Nachunternehmer abgelehnt. Sollten die Arbeiten dennoch
beauftragt und ausgeführt werden, sind die Kosten für die Beseitigung eventuell
hieraus entstehender Mängel von der Stadt Burgdorf zu tragen.
5.3.6
Fazit
Auch
bei dieser Variante wird die Überquerung der Natursteinpflasterfläche für
Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren nur bedingt verbessert, da die
Unebenheiten in der Oberfläche der freigelegten Steine weiterhin bestehen. Es
ist auch zu bedenken, dass der gestalterische Aspekt bei einer auf diese Weise
bearbeiteten Fläche völlig außer Acht gelassen wird, da Steine teilweise oder
vollständig mit Mörtel überdeckt sind. Dem hier erzielten Nutzen stehen
außerdem verhältnismäßig hohe Kosten gegenüber. Die Gewährleistung wird von der
Baufirma abgelehnt.
5.4 Abfräsen
des vorhandenen Natursteinpflasters mit anschließendem partiellen Ausbau des
vorhandenen Fugenmaterials und Neuverfugung
5.4.1
Kurzbeschreibung:
Hierbei
handelt es sich um eine Kombination der unter 5.2 und 5.3 aufgeführten
Varianten. Dabei erfolgt zuerst das Abfräsen der Pflasterfläche (wie unter 5.2
beschrieben) mit anschließendem Freilegen und Neuverfugen analog 5.3.
5.4.2
Aufwand
Für
das Abfräsen der bestehenden Unebenheiten des Natursteinpflasters in mehreren
Arbeitsgängen sowie das Entfernen des vorhandenen Fugenmaterials bis zu einer
Tiefe von 10 mm mit anschließendem Aufbringen und partiellem Abtragen des
Spezialmörtels wird eine Bauzeit von ca. 2 Wochen veranschlagt. Die
Verkehrsführung während der Arbeiten wurde bereits unter 5.2.2 und 5.3.2
beschrieben.
5.4.3
Realisierung der Ziele
Durch
die Kombination der beiden vorgenannten Maßnahmen werden kleinere Unebenheiten
einzelner Pflastersteine egalisiert. Weiterhin werden durch das Nachverfugen
mit gegebenenfalls teilweiser Überdeckung tieferliegender Pflastersteine
bestehende Höhenversätze in der Gesamtfläche verringert, so dass insgesamt eine
Verbesserung des Fahrkomforts für Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren
erreicht wird. Eine vollflächig ebene Fläche kann aber auch mit der Kombination
der beiden Varianten nicht erreicht werden.
5.4.4
Verkehrliche Aspekte
Die
verkehrsberuhigende Wirkung der Natursteinpflasterfläche bleibt weitestgehend
erhalten, da sowohl die optische Abgrenzung als auch der Wechsel auf die
verhältnismäßig raue Oberfläche des Natursteinpflasters weiterhin bestehen.
5.4.5
Wirtschaftlichkeit
Für
das Abfräsen des vorhandenen Natursteinpflasters mit anschließendem partiellen
Ausbau des vorhandenen Fugenmaterials und Neuverfugung werden laut vorliegendem
Angebot der Fa. Saatmann GmbH aus Burgdorf Kosten von ca. 46.000,00 € brutto
veranschlagt. Das Bearbeiten einer Probefläche ist in diesen Kosten bereits
enthalten. Eine Übernahme der Gewährleistung für die vorgenannten Arbeiten wird
sowohl von Fa. Saatmann als auch deren Nachunternehmer für die auszuführenden
Arbeiten abgelehnt. Werden die Arbeiten dennoch beauftragt und ausgeführt, sind
die Kosten für die Beseitigung eventuell hieraus entstehender Mängel von der
Stadt Burgdorf zu tragen.
5.4.6
Fazit
Die
Kombination der Varianten „Abfräsen des Pflasters“ und „Nachverfugen“
ermöglicht eine komfortablere Überquerung der Natursteinpflasterfläche für
Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren. Jedoch können die Unebenheiten in
der Oberfläche auch hier nicht vollständig beseitigt werden. Es ist weiterhin
zu bedenken, dass der gestalterische Aspekt bei einer auf diese Weise
bearbeiteten Fläche völlig außer Acht gelassen wird, da Steine teilweise oder
vollständig mit Mörtel überdeckt sind. Dem hier erzielten Nutzen stehen
verhältnismäßig hohe Kosten gegenüber. Auch wird die Übernahme der Gewährleistung
von der Baufirma abgelehnt.
5.5 Herstellung von 3 Fußgängerfurten in
Pflasterbauweise (Anlage 2)
5.5.1
Kurzbeschreibung:
Bei
dieser Variante werden in Verlängerung des neu hergestellten Rad- /Gehweges aus
rotem Betonsteinpflaster, der aus Richtung Osten auf die
Natursteinpflasterflächen zuläuft, 3 Furten zur jeweils gegenüberliegenden
Gehwegseite hergestellt. Hierfür wird das vorhandene Großpflaster inklusive
Betontragschicht in der Furtenbreite eingeschnitten und abgebrochen.
Anschließend werden der Oberbau innerhalb der geschaffenen Furten und die
Oberfläche mit grauem Betonsteinpflaster in gebundener Bauweise neu
hergestellt. Die seitliche Einfassung der Furten erfolgt mit Tiefborden.
5.5.2
Aufwand
Für
den partiellen Abbruch der Natursteinpflasterfläche und die Herstellung der
Furten in gebundener Pflasterbauweise wird eine Bauzeit von ca. 2 Wochen
veranschlagt. Da es für den Bauablauf am sinnvollsten ist, die 3 Furten
zeitgleich herzustellen, müsste der gesamte Kreuzungsbereich für die Dauer der
Baumaßnahme voll gesperrt werden, wodurch sich eine Ausführung der Arbeiten in
der Ferienzeit anbietet.
5.5.3
Realisierung der Ziele
Die
Ebenheit der Oberfläche ermöglicht ein komfortables Überqueren der Fahrbahn für
Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollatoren innerhalb der Fußgängerfurten.
5.5.4
Verkehrliche Aspekte
Durch
den Fortbestand der restlichen Natursteinpflasterfläche bleibt die
verkehrsberuhigende Wirkung für den motorisierten Verkehr erhalten. Es besteht
jedoch die Gefahr, dass Fahrradfahrer dazu verleitet werden, die direkt an den
Geh-/ Radweg angrenzenden Furten unachtsam und mit überhöhter Geschwindigkeit
zu überfahren, was zu einer Erhöhung des Unfallrisikos führt.
5.5.5
Wirtschaftlichkeit
Für
die Herstellung der Fußgängerfurten mit vorhergehendem Abbruch des
Natursteinpflasters in diesen Bereichen werden laut vorliegendem Angebot der
Fa. Saatmann GmbH aus Burgdorf Kosten von ca. 13.000,00 € brutto
veranschlagt.
Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche würde analog dem beauftragten Hauptangebot
für die Gesamtmaßnahme 4 Jahre betragen.
5.5.6
Fazit
Das
Ziel, eine komfortablere Überquerung für Rollstuhlfahrer und Personen mit
Rollatoren zu ermöglichen, wird bei dieser Variante, zumindest im Bereich der
Fußgängerfurten, vollständig erreicht. Das ursprüngliche Ziel der
Verkehrsberuhigung des Kreuzungsbereiches bleibt bei dieser Variante nur für
den motorisierten Fahrzeugverkehr nicht aber für den Radverkehr erhalten. Im
Vergleich zu den Varianten 5.1 bis 5.4 handelt es sich hierbei um eine relativ
kostengünstige Variante. Die Gewährleistung für diese Ausführung wird von der
Baufirma übernommen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahre.
6. Schlussbemerkung
Die
zuvor genannten Variantenuntersuchungen sind mit einer Kurzbewertung in der
anliegenden Tabelle (Anlage 3) dargestellt. Soweit sich dafür
ausgesprochen wird, dass eine der Varianten zur Ausführung kommen soll, sind
hierfür Haushaltsmittel für das Jahr 2010 zu beantragen.
Aus
Sicht der Verwaltung bleibt festzuhalten, dass die derzeitige Ausführung den
gültigen Normen entspricht und ihren Zweck (Verkehrsberuhigung und Gestaltung)
erfüllt.
Anlagen