Betreff
Berichtswesen:
hier: Unterrichtung des Rates über Verträge mit Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitgliedern sowie dem Bürgermeister
und
Geschäfte der laufenden Verwaltung
Vorlage
2009 0577
Aktenzeichen
10-022-00/1 u. 10-022-231/0/2.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der Rat im jährlichen Rhythmus über Verträge mit Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitgliedern sowie dem Bürgermeister zu unterrichten, soweit diese Verträge nicht vom Rat zu beschließen sind.

 

Der Unterrichtungspflicht wurde zuletzt über die Vorlage-Nummer 2008 0300 bis einschließlich Januar 2008 Folge geleistet.

 

Aufgrund des geltenden jährlichen Rhythmus in der Unterrichtungspflicht wurden für den Zeitraum Februar 2008 bis Januar 2009 die Vorgänge überprüft. Von den Fachabteilungen wurden keine Verträge mitgeteilt, über die dem Rat zu berichten wäre.

 

Mit den Ratsbeschlüssen vom 19.05./07.07.2005 sowie vom 13.12.2007 ist weiter ein Berichtswesen mit der Maßgabe eingeführt worden, dem Rat in ¼ jährlichen Abständen im Rahmen eines Geschäftsberichtes zu berichten.

 

Zu berichten ist über die Vornahme von Geschäften der laufenden Verwaltung.

 

Nach Ziffer 11.10 des Beschlusses über "Abschlüsse von Miet- und Pachtverträgen ab einem Jahresbetrag von 20.000 € bis zu einem Jahresbetrag von 50.000 €"

 

Nach Ziffer 11.12 des Beschlusses über "gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche bzw. ein Nachgeben oder Zugeständnis seitens der Stadt ab 10.000 € (sofern sie nicht den Bereich der VOB tangieren) bis zu einem Betrag von 25.000 €"

 

Zuletzt wurde hierzu unter „Mitteilungen des Bürgermeisters“ in der Verwaltungsausschusssitzung am 08.07.2008 berichtet. Die Vorgänge wurden seit diesem Zeitpunk bis einschließlich dem 31.07.2009 überprüft. Von den Fachabteilungen wurden auch hier keine Fälle gemeldet, über die dem Rat zu berichten wäre.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.