Betreff
Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder gem. § 32 Abs. 2 NGO
Bezug: 00736/00/04
Vorlage
2009 0560
Aktenzeichen
10-022-20/3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschläge:

 

Zu a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den zu b) formulierten Beschluss zu fassen.

 

Zu b)  Der Rat beschließt die in der Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Burgdorf.

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 32 Abs. 2 NGO kann durch Satzung bis spätestens 18 Monate vor dem Ende der Wahlperiode die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 für die folgende Wahlperiode verringert werden. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates. Ich schlage die Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 6 vor. Da in der 16. Wahlperiode bereits eine Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder um 6 vorgenommen wurde, würde eine Erhöhung der Aufwendungen für Ratsmitglieder vermieden.

 

Eine entsprechende Satzung muss entsprechend den Vorschriften des § 32 Abs. 2 NGO bis spätestens zum 01.05.2010 wirksam sein.

 

Ich unterbreite in der Anlage zu dieser Vorlage einen entsprechenden Satzungsentwurf mit der Bitte um entsprechende Beschlussfassung.