Betreff
Überplanmäßige Ausgabe, Zahlung von Gastschulbeiträgen
Vorlage
2009 0557
Aktenzeichen
20 - Bee
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 28100.672000 in Höhe von 24.293,00 € zu.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Hannover hat nunmehr die abzurechnenden Gastschulbeiträge übermittelt.

 

Für die Zahlung zum 31.08.2009 reichen die vorhandenen Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 28100.672000 (Gastschulgelder Gesamtschulen IGS/KGS) nicht aus, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 24.293,00 € notwendig ist.

 

Zur Begründung für die überplanmäßige Ausgabe führt die Fachabteilung aus, dass die Ausgabe in dieser Höhe nicht vorhersehbar war. In den Vorjahren besuchten weniger Burgdorfer Schüler Gesamtschulen in Hannover. Im Einzelnen waren dies im Jahr 2005 insgesamt 22 Schüler, in 2006 10 Schüler, in 2007 15 Schüler, im letzten Jahr 62 und in diesem Jahr sind es 100 Schüler, die Schulen in Hannover besuchen. Die Stadt Hannover hatte sich auf schriftliche Nachricht nicht bereiterklärt, die Schülerzahlen vorab hier bekannt zu geben. Daher konnte eine genauere Schätzung bzw. Berechnung der benötigten Haushaltsmittel nicht erfolgen. Infolge dieses Schüleransturms auf die Hannoversche IGS wird die Fachabteilung die Schülerzahlen für das Haushaltsjahr 2010 bei der Stadt Hannover noch einmal  schriftlich anfordern müssen. Die Zahlung an die Stadt Hannover ist auch unabweisbar. Die Berechnung von Gastschulbeiträgen ist per Satzung geregelt.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben über 10.000 € liegt beim Rat.

 

Die Deckung dieser sachlich und zeitlich unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B (HHSt. 90000.001000) gewährleistet.