Betreff
Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung
Vorlage
0006/06/16.WP
Aktenzeichen
10 - Ro/kn
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschläge:

 

zu a)    Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu b) der Vorlage.

 

zu b)    Der Rat beschließt die als Anlage....... zum Originalprotokoll beigefügte Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Burgdorf, den Verwaltungsausschuss, die Ortsräte, die Ausschüsse des Rates und die für aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse.

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 50 NGO muss sich der Rat eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverhalten enthalten soll. Da die Geschäftsordnung vom 21.02.2004 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.03.2004 mit Ablauf der Wahlperiode ihre Gültigkeit verliert, muss sich der neu gewählte Rat in seiner ersten (konstituierenden) Sitzung eine neue Geschäftsordnung geben.

 

Als Anlage wird Ihnen der Entwurf einer Geschäftsordnung überreicht, wobei jeweils die Bestimmungen der Geschäftsordnung für die 15. Wahlperiode gegenübergestellt wurden. Ergänzte oder geänderte Regelungen sind in dem Entwurf der Neufassung durch Fett-Druck oder schraffiert gekennzeichnet.

 

Entsprechend § 41 Abs. 1 Satz 1 NGO kann die Geschäftsordnung die Form der Einladung regeln, wobei vorgegeben wurde, dass die Mitteilung der Tagesordnung schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument erfolgen kann. Mit Einführung des Ratsinformationssystems (RIS) besteht für die Verwaltung der Stadt Burgdorf die Möglichkeit, auch die Einladung für den Rat/die Ortsräte/den Verwaltungsausschuss und die übrigen Ausschüsse neben der schriftlichen Einladung auch elektronisch zu versenden, soweit der Verwaltung durch die jeweiligen Ratsmitglieder die Möglichkeit des elektronischen Versands eröffnet wird (Einrichtung einer E-Mail-Adresse/Fax).

 

Die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung sieht daher die Möglichkeit des elektronischen Versands (§ 1) vor. Parallel hierzu wird gleichzeitig den Ratsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, über das RIS Anträge (§ 6) oder Anfragen (§ 15) mittels elektronischem Dokument (E-Mail) dem Bürgermeister einzureichen.

 

Parallel mit der Geschäftsordnung des Rates ist gleichzeitig auch zu entscheiden, ob - wie in der vergangenen Wahlperiode gehandhabt - wieder sieben freiwillige Ausschüsse gebildet werden und darüber hinaus wie viele Ratsmitglieder diesen Ausschüssen angehören sollen.

 

Mit Blickrichtung auf die durch die Verwaltung bereits eingeleitete Verwaltungsstrukturreform ist zu überlegen, ob entsprechend der geplanten Bildung der Fachbereiche ab März 2007 auch eine daran orientierte Bildung von freiwilligen Ausschüssen erfolgen soll. Denkbar ist es auch - wie in anderen Städten gehandhabt - dass beispielsweise freiwillige Ausschüsse zugleich die Funktion als Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften (Schulausschuss/Jugendhilfeausschuss) mit übernehmen.

 

Aus diesem Grunde sind in dem Entwurf der Geschäftsordnung (§ 22) die freiwilligen Ausschüsse mit einem Fragezeichen (schraffiert) versehen worden.

 

Parallel hierzu ist dann auch der § 26 der Geschäftsordnung zu sehen, soweit freiwillige und sondergesetzliche Ausschüsse zusammengefasst werden sollen.

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.

 

Soweit sich im Beratungsgang Änderungen des Geschäftsordnungsentwurfs ergeben, werden Ihnen diese als Ergänzungsvorlagen zwecks Beschlussfassung im Rat vorgelegt.