Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Verkehrs- und Verschönerungsverein Stadt Burgdorf e. V. (VVV)
Vorlage
BV 2021 0027
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

In die Mitgliederversammlung und in den Vorstand des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Stadt Burgdorf e. V. wird

 

Herr Bürgermeister Armin Pollehn

 

gewählt.

 

 

In Vertretung

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Seit Gründung im Jahre 1950 ist die Stadt Burgdorf Mitglied im Verkehrs- und Verschönerungsverein.

 

Die Organe des Vereins sind:

 

  1. der Vorstand,
  2. die Mitgliederversammlung und
  3. der Geschäftsführer.

 

Gemäß § 13 Abs. 6 der Satzung des VVV vom 17.03.1986 hat jedes Mitglied eine Stimme.

 

 

Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden und 13 Beisitzern (§ 13 der Vereinssatzung). Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen teil. Der Bürgermeister ist kraft Amtes als Vertretung der Stadt Burgdorf Beisitzer im Vorstand (§ 11 der Satzung).

 

 

Mitgliederversammlung

 

Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung ist durch den Rat zu wählen (§ 138 Abs. 1 NKomVG).

 

Da der Bürgermeister kraft Amtes im Vorstand ist, hat er bisher gleichzeitig die Vertretung der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung wahrgenommen.

 

Es wird empfohlen, den Bürgermeister auch weiterhin als Vertretung der Stadt in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

(Kugel)