Betreff
Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
M 2021 1753
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Laut Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (Vorlage A 2021 1710/2) sollen für die Schulen und Kindertageseinrichtungen mobile Raumluftfilteranlagen beschafft werden. Für insgesamt 322 Geräte entstehen Gesamtkosten von 280.140,00 €. Da keine Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 hierfür zur Verfügung stehen, müssen diese bei den jeweiligen Produkten auf den neu einzurichtenden Konten 422212/722212 (Erwerb von mobilen Raumluftfiltern / Auszahlung für mobile Raumluftfilter) außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.

 

Kann in diesen Eilfällen des § 89 Satz 1 NKomVG und in anderen Fällen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht eingeholt werden und droht außerdem der Eintritt erheblicher Nachteile oder Gefahren, trifft der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidung im Einvernehmen mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Der Rat ist nach § 89 S. 3 NKomVG hierüber unverzüglich zu unterrichten. Eine nachträgliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Herr Bürgermeister Pollehn hat gemeinsam mit dem 1. Stellv. Bürgermeister Paul dieser auerplanmäßigen Auszahlung am 11.10.2021 zugestimmt.

 

Die Deckung ist durch entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei den Produktkonten 61100.301300 / 61100.601300 (Gewerbesteuer gewährleistet.

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)