Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Laut Beschluss des Rates vom 16.09.2021 (Vorlage A
2021 1710/2) sollen für die Schulen und Kindertageseinrichtungen mobile
Raumluftfilteranlagen beschafft werden. Für insgesamt 322 Geräte entstehen
Gesamtkosten von 280.140,00 €. Da keine Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021
hierfür zur Verfügung stehen, müssen diese bei den jeweiligen Produkten auf den
neu einzurichtenden Konten 422212/722212 (Erwerb von mobilen Raumluftfiltern /
Auszahlung für mobile Raumluftfilter) außerplanmäßig zur Verfügung gestellt
werden.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat
der Stadt Burgdorf. In dringenden Fällen, in denen die vorherige Zustimmung des
Rates nicht eingeholt werden kann, entscheidet gem. § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m.
§ 89 NKomVG der Verwaltungsausschuss.
Kann in diesen Eilfällen des § 89 Satz 1 NKomVG und in
anderen Fällen die vorherige Entscheidung des Verwaltungsausschusses nicht
eingeholt werden und droht außerdem der Eintritt erheblicher Nachteile oder
Gefahren, trifft der Hauptverwaltungsbeamte die Entscheidung im Einvernehmen
mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter nach § 81 Abs. 2 NKomVG. Der Rat ist
nach § 89 S. 3 NKomVG hierüber unverzüglich zu unterrichten. Eine nachträgliche
Genehmigung ist nicht erforderlich.
Herr Bürgermeister Pollehn hat gemeinsam mit dem 1.
Stellv. Bürgermeister Paul dieser auerplanmäßigen Auszahlung am 11.10.2021
zugestimmt.
Die Deckung ist durch
entsprechende Mehrerträge / Mehreinzahlungen bei den Produktkonten 61100.301300
/ 61100.601300 (Gewerbesteuer gewährleistet.
(Pollehn)