Betreff
Überörtliche Prüfung - Prüfungsmitteilung "Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände"
Vorlage
M 2021 1752
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Der niedersächsische Landesrechnungshof - Überörtliche Kommunalprüfung - hat im 4. Quartal 2020 eine Erhebung zum Prüfungsthema „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ bei allen 1.097 niedersächsischen Kommunen als Online-Befragung durchgeführt.

Zum Abschluss der durchgeführten Erhebung hat der Landesrechnungshof eine Prüfungsmitteilung „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ erstellt, welche dem Rat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 NKPG bekannt zu geben ist.

 

Ein wesentliches Ziel der Umfrage war es festzustellen, ob die Entwicklung der niedersächsischen Kommunen im Hinblick auf Bestand und Zunahme der Investitionsrückstände sowie der Verteilung auf die verschiedenen Infrastrukturbereiche der bundesweiten Entwicklung entspricht. Des Weiteren sollte die Prüfung aufzeigen, ob

 

·         vorhandene Investitionsrückstände regional verortet werden können und

·         Kommunen bestimmter Größenklassen oder

·         bestimmte Infrastrukturbereiche

besonders von Investitionsrückständen betroffen sind.

 

Mit der Bestandserhebung wollte die überörtliche Kommunalprüfung eine belastbare Datenlage schaffen, die einen Überblick über die tatsächlichen Investitionsrückstände der Kommunen im Flächenland Niedersachsen ermöglicht sowie Auffälligkeiten und mögliche Handlungsfelder aufzeigt. Eine weitergehende Analyse war nicht Gegenstand der vorliegenden Prüfung. Eine Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. derer kommunaler Haushalte nahm die überörtliche Kommunalprüfung nicht vor.

 

Die Prüfungsmitteilung ist dieser Mitteilungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Prüfung findet sich auf den Seiten 17 bis 19 der Prüfungsmitteilung..

 

Gemäß § 5 Abs. 2 NKPG ist die Prüfungsmitteilung nach Bekanntgabe gegenüber dem Rat öffentlich bekannt zu machen und im Anschluss daran an 7 Tagen öffentlich auszulegen.

 

 

 

 

Anlage 1

Prüfungsmitteilung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)