Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Der niedersächsische Landesrechnungshof - Überörtliche
Kommunalprüfung - hat im 4. Quartal 2020 eine Erhebung zum Prüfungsthema
„Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“ bei allen 1.097
niedersächsischen Kommunen als Online-Befragung durchgeführt.
Zum Abschluss der durchgeführten Erhebung hat der
Landesrechnungshof eine Prüfungsmitteilung „Haushaltsrisiken durch
Investitionsrückstände“ erstellt, welche dem Rat gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 NKPG
bekannt zu geben ist.
Ein wesentliches Ziel der Umfrage war es festzustellen, ob
die Entwicklung der niedersächsischen Kommunen im Hinblick auf Bestand und
Zunahme der Investitionsrückstände sowie der Verteilung auf die verschiedenen
Infrastrukturbereiche der bundesweiten Entwicklung entspricht. Des Weiteren
sollte die Prüfung aufzeigen, ob
·
vorhandene Investitionsrückstände regional
verortet werden können und
·
Kommunen bestimmter Größenklassen oder
·
bestimmte Infrastrukturbereiche
besonders von Investitionsrückständen betroffen sind.
Mit der Bestandserhebung wollte die überörtliche
Kommunalprüfung eine belastbare Datenlage schaffen, die einen Überblick über
die tatsächlichen Investitionsrückstände der Kommunen im Flächenland
Niedersachsen ermöglicht sowie Auffälligkeiten und mögliche Handlungsfelder
aufzeigt. Eine weitergehende Analyse war nicht Gegenstand der vorliegenden
Prüfung. Eine Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. derer kommunaler
Haushalte nahm die überörtliche Kommunalprüfung nicht vor.
Die Prüfungsmitteilung ist dieser Mitteilungsvorlage als
Anlage 1 beigefügt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Prüfung
findet sich auf den Seiten 17 bis 19 der Prüfungsmitteilung..
Gemäß § 5 Abs. 2 NKPG ist die Prüfungsmitteilung nach
Bekanntgabe gegenüber dem Rat öffentlich bekannt zu machen und im Anschluss
daran an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Anlage 1
Prüfungsmitteilung
(Pollehn)