Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf in der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“
Vorlage
BV 2021 0019
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Stadt Burgdorf wird in der Mitgliederversammlung der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“ vertreten durch:

 

 

 

Mitglied

Vertreter/in

benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

 

 

 

2

 

 

 

3

Erster Stadtrat

Michael Kugel

---

---

 

 

2.       In den Vorstand der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“ wird

 

Frau/Herr ………………………………………………………..

 

entsandt. Ferner wird Herr Erster Stadtrat Michael Kugel als Vorstandsmitglied festgestellt.

 

 

In Vertretung

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Städte Burgdorf, Lehrte, Sehnde und die Gemeinde Uetze sind Mitglieder der „Musikschule Ostkreis Hannover e. V.“.

 

Gemäß § 5 der Vereinssatzung hat die Musikschule folgende Organe:

 

a.    die Mitgliederversammlung und

b.    den Vorstand.

 

 

Mitgliederversammlung

 

Jede Mitgliedsgemeinde hat 3 Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können (§ 6 Abs. 1 der Vereinssatzung). Die zusätzlich zu den Bürgermeisterinnen / Bürgermeistern zu benennenden Vertreterinnen/Vertreter müssen Ratsfrauen und Ratsherren der Mitgliedsgemeinden sein. Nach Rücksprache mit der Leitung der Musikschule sollen auch Ersatzmitglieder benannt werden.

 

Die Verteilung der zu besetzenden Sitze ist nach dem Verfahren nach d’Hondt vorzunehmen (§ 71 Abs. 2 NKomVG), sofern nicht der Rat einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließt (§ 71 Abs. 10 NKomVG).

 

Bei der Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens werden die Sitze in der Mitgliederversammlung auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 und so weiter ergeben. Über die Zuteilung übrigbleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (§ 71 Abs. 2 Satz 3 NKomVG).

 

Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten an, so stehen ihr mehr als die Hälfte der in der Mitgliederversammlung insgesamt zu vergebenden Sitze zu. Wird diese Mehrheit unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens nicht erreicht, erhält die Fraktion oder Gruppe einen Sitz vorab zugeteilt (Vorausmandat). Für die danach noch zu vergebenden Sitze wird das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren angewandt.

 

Der Bürgermeister kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Der Bürgermeister macht von diesem Recht Gebrauch und schlägt vor, Herrn Ersten Stadtrat Michael Kugel zu entsenden.

 

Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch zwei Vertreterinnen/Vertreter zu benennen.

 

Eine Musterberechnung für die Sitzverteilung ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

Vorstand

 

Dem Vorstand gehört der Bürgermeister oder eine von ihm bestimmte Vertretung an. Ferner ist in den Vorstand eine Ratsfrau oder ein Ratsherr zu entsenden (7 der Satzung). Der Bürgermeister kann an seiner Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen Beschäftigten vorschlagen. Der Bürgermeister macht von diesem Recht Gebrauch und schlägt vor, Herrn Ersten Stadtrat Michael Kugel zu entsenden.

(Kugel)