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Beschlussvorschlag:
Die dieser Vorlage
und dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die
Entschädigung der Ratsfrauen/Ratsherren, der Ortsratsmitglieder, der nicht dem
Rat angehörenden Ausschussmitglieder sowie der Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher der Stadt Burgdorf wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Entschädigungssatzung wurde zuletzt 2016 neu gefasst. Die Neufassung erfolgte zum einen, um die sich aus der Einführung des Ratsinformationssystems ergebenden Änderungen zu erfassen. Zum anderen wurden die Aufwandsentschädigungen an die Preisentwicklung angepasst.
Seitens der Expertenkommission für kommunale Aufwandsentschädigungen des Niedersächsischen Städtetages wurden für die am 01. November 2021 beginnende Kommunalwahlperiode überarbeitete Empfehlungen zur Höhe und zum Umfang der Aufwandsentschädigungen veröffentlicht.
Neben einer inflationsbedingten Anpassung der Werte hat
die Kommission insbesondere die Einwohnerklassen neu gegliedert. Dadurch haben
die Kommunen eine noch detailliertere Hilfestellung bei der Festlegung der
Entschädigungssätze als bei der Einteilung der bisherigen Empfehlungen
erhalten.
Die monatliche Aufwandsentschädigung sollte für Kommunen
mit 30.001 bis 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach den neuen Empfehlungen
einen Höchstbetrag von 300 € (alt 260,00 €) nicht überschreiten.
„Die Höchstbeträge gelten sowohl in Fällen der vollständigen Zahlung
als Monatspauschale als auch in den Fällen, in denen neben einer
Monatspauschale ein Sitzungsgeld gezahlt wird. Bei der Zahlung als Sitzungsgeld
ist hinsichtlich der Höchstbeträge von vier Sitzungen im Monat auszugehen.“
Die Berechnung soll beispielhaft an der geltenden Entschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren erläutert werden. Ratsfrauen und Ratsherren erhalten gegenwärtig eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 €. Je Sitzung wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € gewährt.
Die monatliche Aufwandspauschale beträgt im Vergleich zum neuen empfohlenen Höchstbetrag:
monatliche Aufwandsentschädigung 120,00
€
zzgl. 4 Sitzungen (à 20,00 €) 80,00
€
Summe 200,00
€
Die seitens der Expertenkommission vorgenommene inflationsbedingte Anpassung wurde auf den in der beigefügten Synopse aufgeführten Entwurf (Anlage 1) „übertragen“. Sofern die Anpassung beschlussfähig ist, verändert sich die monatliche Aufwandspauschale im Vergleich zum empfohlenen Höchstbetrag wie folgt:
monatliche Aufwandsentschädigung 130,00
€
zzgl. 4 Sitzungen (à 25,00 €) 100,00
€
Summe 230,00
€
Alle vorgeschlagenen Änderungen wurden in der Synopse gelb markiert. Eine Regelung zur Aufwandsentschädigung des Umlegungsausschusses wird für entbehrlich gehalten und wurde gestrichen.
(Pollehn)