Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Ratsvorsitzenden
Vorlage
BV 2021 0004
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Funktion der/des stellvertretenden Ratsvorsitzenden übernimmt/übernehmen:

 

  1. Frau/Herr/Funktion __________________________

 

  1. Frau/Herr/Funktion __________________________

 

  1. Frau/Herr/Funktion __________________________

 

Die Rangfolge gilt entsprechend der oben aufgeführten Reihenfolge.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat beschließt über die Vertretung der/des Ratsvorsitzenden (§ 61 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG).

 

Auch die Anzahl der Stellvertreter/innen sowie ihre Gleichrangigkeit oder Rangfolge der Vertretung wird vom Rat bestimmt.

 

Vorschlags- und wahlberechtigt sowie wählbar sind alle Ratsmitglieder. Es kann sowohl eine bestimmte Person berufen werden als auch der jeweilige Inhaber einer Funktion wie z.B. die/der erste stellvertretende Bürgermeister/in, die/der zweite stellvertretende Bürgermeister/in etc..

 

In der 18. Wahlperiode wurden der erste stellvertretende Bürgermeister und die zweite stellvertretende Bürgermeisterin zu den Vertretern der Ratsvorsitzenden gewählt.

 

Gewählt wird schriftlich. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen (§ 67 NKomVG).

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die oder der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

In Vertretung

 

 

(Kugel)