Betreff
Wahl der oder des Ratsvorsitzenden
Vorlage
BV 2021 0003
Aktenzeichen
10.024
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur/zum Ratsvorsitzenden wird Frau/Herr ______________________ gewählt.

 

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach der Verpflichtung der Abgeordneten wählt der Rat aus seiner Mitte die oder den Ratsvorsitzende/n für die Dauer der Wahlperiode (§ 61 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz - NKomVG).

 

Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied geleitet.

 

Jedes Ratsmitglied, auch der Bürgermeister, ist vorschlags- und wahlberechtigt.

 

Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Rates ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (mindestens 18) gestimmt hat (§ 67 NKomVG).

 

In Gemeinden mit 30.001 bis 40.000 Einwohnern beträgt die Anzahl der Abgeordneten grundsätzlich 38 (§ 46 Abs. 1 NKomVG). Mit Beschluss vom 21.04.2021 hat der Rat der Stadt Burgdorf von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Anzahl der Abgeordneten für die Dauer der 19. Wahlperiode von 38 auf 34 reduziert. Für die Wahl sind im ersten Wahlgang mithin 18 Stimmen erforderlich.

 

Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied.

 

Zu den Aufgaben der/des Vorsitzenden gehören insbesondere:

 

-      die Beteiligung an der Aufstellung der Tagesordnung,

-      die Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung,

-      die Aufrechterhaltung der Ordnung und

-      die Ausübung des Hausrechts im Sitzungssaal.

 

Im Falle der Verhinderung des Bürgermeisters vertritt sie/er diesen bei der Einberufung des Rates einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung.

(Pollehn)