Betreff
Stadtteilfriedhof Schillerslage - Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Vorlage
BV 2021 1575/1
Aktenzeichen
67.033.003
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Friedhof Schillerslage wird die Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf, wie in der Anlage 2 zur Vorlage BV 2021 1575/1 dargestellt, beschlossen.

 

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 18.02.2021 die anliegende Richtlinie beschlossen (Anlage 1). Gemäß dieser Richtlinie können die Ortsräte Otze, Schillerslage und Ramlingen-Ehlershausen für den jeweiligen Stadtteilfriedhof eine davon abweichende Richtlinie beschließen.

 

Der Ortsrat Schillerslage hat den Wunsch geäußert, eine solche abweichende Regelung für den Friedhof Schillerslage aufzustellen. Es sollen weiterhin die „alten“ Ausnahmegründe gelten. Weiterhin sollen die Ausnahmegründe nicht aufgrund der ausreichenden Belegungsfähigkeit erweitert werden. Der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin bzw. die Stellvertretung ist in die Entscheidung über die Ausnahme einzubinden.

 

Ein Entwurf dieser Richtlinie ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. 

 

(Pollehn)