Betreff
Fristgerechte Abgabe der Antragsunterlagen zur Städtebauförderung bei den Programmbehörden
Vorlage
M 2021 1661
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung zum Thema „Vorbereitende Untersuchung und Aufnahme in die Städtebauförderung“ gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß der aktuellen Städtebauförderrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF- 17.12.2015) hat die Stadt Burgdorf mit der Abgabe aller notwendigen Dokumente einen Antrag zur erstmaligen Aufnahme in die Städtebauförderung über das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser bei der Programmbehörde des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gestellt.

 

Die Begründung der Anmeldung (gem. Punkt 7.1.2.2. (1) d R-StBauF) erfolgte durch die Vorlage des dafür erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts sowie durch den Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. §141 BauGB. Beide Gutachten stehen auf der städtischen Homepage im Bereich Stadtsanierung auf der Unterseite Vorbereitende Untersuchung im Downloadbereich zur Verfügung.

Ebenfalls gelangen Sie unter dem folgenden Link unmittelbar zur genannten Seite:

https://www.burgdorf.de/bauen-wirtschaft/stadtentwicklung/stadtsanierung/vorbereitende-untersuchung/

 

Diese zur Antragstellung notwendigen Unterlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Fachbüro plan-werkStadt aus Bremen angefertigt und stellen in Form von Text- und Kartenmaterial die inhaltliche Begründung der Antragstellung zur Aufnahme in die Städtebauförderung dar.

 

Insbesondere die Vorbereitenden Untersuchungen haben städtebauliche Missstände gem. §136 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ nachgewiesen. Eine Behebung bzw. Verminderung der städtebaulichen Missstände unter dem Gesichtspunkt der zügigen Durchführbarkeit (gem. §142 BauGB) ist für die Stadt Burgdorf unter Zuhilfenahme von Städtebaufördermitteln erst nach Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung möglich.

 

Die städtebauliche Kulisse (hier: Innenstadt), die identifizierten Mängel und die Maßnahmenvorschläge im Erneuerungskonzept des Gutachtens der Vorbereitenden Untersuchung legen eine Beantragung von Städtebaufördermitteln aus dem Teilprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ nahe.

 

Weiteres Vorgehen:

In der Regel finden Bereisungstermine der Programmbehörden in die potenziellen Sanierungsgebiete der antragstellenden Kommunen im dritten Quartal des Jahres der Antragstellung statt. Mit der Bekanntgabe über eine Aufnahme in die Städtebauförderung zum 01.06.2022 ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)