Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
95.000,00 € |
36503.401900 / 701900 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen
/ Auszahlungen in Höhe von 95.000 € bei den Produktkonten 36503.401900 /
36503.701900 (Dienstaufwendungen /-aus-zahlungen für sonstige Beschäftigte) zu.
Sachverhalt und Begründung:
In der Kindertagesstätte Otze besteht momentan akuter
Personalbedarf. Alle freien Stellen wurden nachbesetzt, allerdings nehmen die
neuen Mitarbeiter*innen ihren Dienst teilweise erst zum Sommer auf. Für den
Übergangszeitraum muss Personal durch eine Zeitarbeitsfirma gestellt werden,
damit der vollständige Betrieb der KiTa aufrechterhalten werden kann. Aufgrund
der akuten Situation soll der Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma im Mai
abgeschlossen werden, um die sofortige Betreuung wieder sicher zu stellen.
Mittel dafür stehen im Haushalt 2021 nicht zur Verfügung.
Diese müssen in Höhe von 95.000 € auf den neu einzurichtenden Produktkonten
36503.401900 / 36503.701900 (Dienstaufwendungen / -auszahlungen für sonstige
Beschäftigte) außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen
Aufwendungen / außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000 € liegt beim Rat der
Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren
außerplanmäßigen Aufwendungen / dieser außerplanmäßigen Auszahlungen ist durch
entsprechende Minderaufwendungen / Minderauszahlungen in den Deckungskreisen
0019 und 0020 (Personalkosten) gewährleistet.
Der Personalrat muss dieser Maßnahme noch zustimmen. Eine
Entscheidung werde ich Ihnen in der Sitzung des Verwaltungsausschusses
mitteilen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates wird der in dieser
Vorlage aufgeführte Beschlussvorschlag gefasst.
(Pollehn)