Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Sonja Heyna im Rat der Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 20.04.2021 hat Frau Sonja Heyna gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG ihr Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit sofortiger Wirkung niedergelegt.
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen.
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 11.05.2021 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Sonja Heyna, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Sonja Heyna ist angeschrieben und auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
(Pollehn)