Betreff
Straßenendausbau - Im Paulsfeld, Heeßel
Vorlage
BV 2021 1546
Aktenzeichen
66.011.007-2021/00678
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

45.000,00 €

54100.787200

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau für die Stichstraße „Im Paulsfeld“ erfolgt, wie in der Vorlage dargestellt.      

      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Straße „Im Paulsfeld“ liegt am westlichen Ortsrand von Heeßel zwischen dem „Moormühlenweg“ und dem „Büchenweg“.

 

An den Straßen „Im Paulsfeld“ und „Büchenweg“ wurden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ neue Bauplätze geschaffen. Um diese an das städtische Abwassernetz anzuschließen ist es erforderlich gewesen, den Schmutzwasserkanal zu erweitern. 2020 ist der Schmutzwasserkanal in der Straße „Im Paulsfeld“ inklusive Hausanschlüsse hergestellt worden.

 

1. Bestand

 

1. 1 Kanal und Versorgungsleitungen

 

Die Gebäude „Im Paulsfeld“ konnten nicht im freien Gefälle an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Da es für die Stadt wirtschaftlich nicht vertretbar war eine Pumpstation für nur wenige Gebäude zu errichten, wurde 1976 eine Vereinbarung mit den Anliegern „Im Paulsfeld 2 und 4“ und „Büchenweg 11,13 und 15“ abgeschlossen. Die Anlieger haben selbst eine Pumpstation mit Druckrohrleitung gebaut.

 

An den Straßen „Im Paulsfeld“ und „Büchenweg“ wurden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ neue Bauplätze geschaffen. Um diese an das städtische Abwassernetz anzuschließen ist es erforderlich gewesen, den Schmutzwasserkanal zu erweitern. 2020 ist der Schmutzwasserkanal in der Straße „Im Paulsfeld“ inklusive Hausanschlüsse hergestellt worden. Dabei wurde auch die Druckrohrleitung teilweise saniert und das Grundstück „Im Paulsfeld 2“ an den neu verlegten Kanal in der Straße „Im Paulsfeld“ angeschlossen.

 

Die Versorgungsleitungen Strom, Gas, Trinkwasser und Beleuchtung sind im ca. 2,50 m breiten südlichen Grünstreifen verlegt worden. Im ca. 1,00 m breiten nördlichen Grünstreifen befindet sich die Telekomleitung.

 

1. 2 Straße

 

Die Stichstraße „Im Paulsfeld“ ist mit einer durchgängig 3,00 m breiten, ca. 15 cm starken Tragdeckschicht überzogen worden. Der Fahrbahnaufbau entspricht keiner standardisierten Belastungsklasse und erfüllt nicht den technischen Standard. Am Wendehammer ist neben der Zufahrt zu Haus Nr. 4 Schotter eingebaut worden. Ansonsten befinden sich auf der Südseite der Fahrbahn ein ca. 2,50 m breiter Grünstreifen und auf der Nordseite ein ca. 1,00 m breiter Grünstreifen.

 

Der neu gebaute Schmutzwasserkanal liegt in der Mitte der Fahrbahn, so dass auf beiden Seiten der Fahrbahn nur ein schmaler Reststreifen von ca. 80 cm geblieben ist. Die Kanten sind ausgefranst, so dass auf beiden Seiten noch nachgeschnitten werden müsste um die aufgebrochene Tragdeckschicht vernünftig einzubauen. Des Weiteren weisen die bituminös befestigten Reststeifen Risse und Abbrüche auf und sind deshalb zu entfernen. Der Zustand der Straße ermöglicht aus technischen Gründen keine Deckensanierung, so dass ein Vollausbau erfolgen muss.

 

Den vorhandenen Bereich habe ich hinsichtlich der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) untersuchen lassen. Die hier untersuchten Materialien des bit. gebundenen Aufbaus sind nicht mit Teer belastet und der Verwertungsklasse VK A (nicht gefährlicher Abfall) einzustufen.

 

 

 

1. 3 Nebenanlagen

 

Zwischen den Grundstücken „Moormühlenweg 20“ und „Moormühlenweg 18“ befindet sich ein ca. 2,50 m breiter Verbindungsweg von der Straße „Im Paulsfeld“ zum „Moormühlenweg. Der Weg ist nach dem Ausbauprogramm 46/81 von 1981 auf einer Breite von 1,50 m mit heidebraunem Betonrechteckpflaster befestigt worden. Der Weg ist von der Kanalerneuerung nicht betroffen gewesen. Er befindet sich noch in einem guten Zustand und soll nicht erneuert werden.

 

1. 4 Oberflächenentwässerung

 

Das Niederschlagswasser versickert in den Grünflächen. Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht vorgesehen.

 

1. 5 Beleuchtung

 

Die vorhandene Beleuchtung befindet sich auf der Südseite im Grünstreifen. Die Masten wurden 1989 errichtet. Es befinden sich zwei Straßenlaternen in der Straße „Im Paulsfeld“ und eine am Verbindungsweg. Die Aufsätze wurden 2014 ausgetauscht.

 

Ein Austausch oder eine Verlegung der Beleuchtung ist nicht erforderlich. Sollte die Verlegung einer Straßenlaterne aufgrund von Zufahrten erforderlich sein, sind die Kosten von dem Veranlasser (dem Bauherrn) zu tragen.

 

2. AUSBAUVORSCHLAG

 

2. 1 Querschnitt

 

Eine Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 1) und in den Schnitt (Anlagen 2) dargestellt.

 

Die gesamte Ausbaubreite variiert von ca. 6,50 m – 7,00 m, deshalb geben die unten angegebenen Maße der Grünstreifen nur einen Ausschnitt wieder.

Querprofil A – A (Anlage 2)

 

         Grünstreifen                                                  1,25 m

         Fahrbahn                                                      3,00 m

         Grünstreifen                                                  2,25 m

 

Aufgrund der Versickerung des Niederschlagswassers soll die Befestigungsfläche der Fahrbahn so gering wie möglich gehalten werden. Da die Straße nicht von der Müllabfuhr befahren wird, ist eine Breite von 3,00 m ausreichend.

 

Die genaue Lage der Zufahrten wird vor Ort festgelegt.

 

2. 2 Befestigungsart

 

Zurzeit ist der Aufbau der Fahrbahn keiner Belastungsklasse zuzuordnen.

 

Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 3, Zeile 1 bemessen.

 

Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.

 

Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

 

Nach der RStO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:

Für die Fahrbahn:

 

Betonrechteckpflaster                                                        0,08 m

Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch                                    0,04 m

Schottertragschicht                                                           0,20 m

Frostschutzschicht                                                             0,18 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                               0,50 m

 

Für die Grundstückszufahrten:

 

Rasengittersteine, grau                                                      0,10 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                    0,04 m

Schottertragschicht                                                           0,20 m

Frostschutzschicht                                                             0,16 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                               0,50 m

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahn und Grundstückszufahrten erfolgt mit Tiefborden 10*25*100/50 cm.

 

 

2. 3 Oberflächenentwässerung

 

Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt weiterhin über die seitlichen Grünstreifen.  Der Grünstreifen auf der Südseite wird ausgemuldet und gegen das Überfahren mit Pollern abgesichert.  Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht vorgesehen.

 

 

3. Finanzierung und Kosten

 

Bei der Straße „Im Paulsfeld“ handelt es sich um einen Stichweg.

 

Für den Ausbau der Stichstraße „Im Paulsfeld“ werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 45.000,00 € anfallen.

Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonto 54100.787200 zur Verfügung.

 

3. Erschließungsbeiträge

 

Der Stichweg „Im Paulsfeld“ ist nach den Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf noch nicht erstmalig endgültig hergestellt.

 

Nach §10 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung sind Fahrbahnen, Geh- und Radwege erst dann endgültig fertiggestellt, wenn sie einen tragfähigen Unterbau oder eine Decke u.a. aus Pflaster, Asphalt, Beton oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise aufweisen. Dies ist bislang nicht der Fall. Der Stichweg ist derzeit lediglich mit einer Tragdeckschicht überzogen.

 

Die öffentliche Einrichtung ist endgültig hergestellt, wenn alle nach dem Bauprogramm herzustellenden Teileinrichtungen (z.B. Fahrbahn, Oberflächenentwässerung usw.) ausgebaut wurden.

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf in der Fassung vom 15.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die Anlieger 90 % (ca. 40.500,00 €) des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau der Fahrbahn und die Oberflächenentwässerung. Nicht zum beitragsfähigen Aufwand gehören die Kosten für die Herstellung der Beleuchtung, da für diese bereits Beiträge nach dem Nieders. Kommunalabgabengesetz erhoben wurden.

 

Der Stichweg „Im Paulsfeld“ wurde mit Vertrag vom 07.04.1986 von der Realgemeinde Heeßel an die Stadt Burgdorf entschädigungslos übereignet. Seinerzeit sind lediglich Notarkosten angefallen.

 

Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung bzw. mit dem Eingang der Schlussrechnung.

 

4. Schlussbemerkung

 

Da pandemiebedingt keine Anliegerversammlung stattfinden konnten, wurden die Anlieger schriftlich über den Ausbau und die Anliegerbeiträge informiert und um Rückmeldung bis zum 30.04.2021 gebeten, damit die Auffassungen der Anlieger den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden kann. Es sind keine Rückmeldungen von den Anliegern eingegangen.

 

Anlage 1:      Lageplan

Anlage 2:      Schnitt A-A

 

   

 

(Pollehn)