Sachverhalt und Begründung:
Die Straße „Im Paulsfeld“ liegt am westlichen Ortsrand von Heeßel zwischen dem „Moormühlenweg“ und dem „Büchenweg“.
An den Straßen „Im Paulsfeld“ und „Büchenweg“ wurden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ neue Bauplätze geschaffen. Um diese an das städtische Abwassernetz anzuschließen ist es erforderlich gewesen, den Schmutzwasserkanal zu erweitern. 2020 ist der Schmutzwasserkanal in der Straße „Im Paulsfeld“ inklusive Hausanschlüsse hergestellt worden.
1. Bestand
1. 1 Kanal und Versorgungsleitungen
Die Gebäude „Im Paulsfeld“
konnten nicht im freien Gefälle an das städtische Kanalnetz angeschlossen
werden. Da es für die Stadt wirtschaftlich nicht vertretbar war eine
Pumpstation für nur wenige Gebäude zu errichten, wurde 1976 eine Vereinbarung
mit den Anliegern „Im Paulsfeld 2 und 4“ und „Büchenweg 11,13 und 15“
abgeschlossen. Die Anlieger haben selbst eine Pumpstation mit Druckrohrleitung
gebaut.
An den Straßen „Im Paulsfeld“ und „Büchenweg“ wurden im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3-01/1 „Krummacher Feld“ neue Bauplätze geschaffen. Um diese an das städtische Abwassernetz anzuschließen ist es erforderlich gewesen, den Schmutzwasserkanal zu erweitern. 2020 ist der Schmutzwasserkanal in der Straße „Im Paulsfeld“ inklusive Hausanschlüsse hergestellt worden. Dabei wurde auch die Druckrohrleitung teilweise saniert und das Grundstück „Im Paulsfeld 2“ an den neu verlegten Kanal in der Straße „Im Paulsfeld“ angeschlossen.
Die Versorgungsleitungen Strom, Gas, Trinkwasser und Beleuchtung sind im ca. 2,50 m breiten südlichen Grünstreifen verlegt worden. Im ca. 1,00 m breiten nördlichen Grünstreifen befindet sich die Telekomleitung.
1. 2 Straße
Die Stichstraße „Im Paulsfeld“
ist mit einer durchgängig 3,00 m breiten, ca. 15 cm starken Tragdeckschicht
überzogen worden. Der Fahrbahnaufbau entspricht keiner standardisierten
Belastungsklasse und erfüllt nicht den technischen Standard. Am Wendehammer ist
neben der Zufahrt zu Haus Nr. 4 Schotter eingebaut worden. Ansonsten befinden
sich auf der Südseite der Fahrbahn ein ca. 2,50 m breiter Grünstreifen und auf
der Nordseite ein ca. 1,00 m breiter Grünstreifen.
Der neu gebaute Schmutzwasserkanal liegt in der Mitte der Fahrbahn, so dass auf beiden Seiten der Fahrbahn nur ein schmaler Reststreifen von ca. 80 cm geblieben ist. Die Kanten sind ausgefranst, so dass auf beiden Seiten noch nachgeschnitten werden müsste um die aufgebrochene Tragdeckschicht vernünftig einzubauen. Des Weiteren weisen die bituminös befestigten Reststeifen Risse und Abbrüche auf und sind deshalb zu entfernen. Der Zustand der Straße ermöglicht aus technischen Gründen keine Deckensanierung, so dass ein Vollausbau erfolgen muss.
Den vorhandenen Bereich habe ich hinsichtlich der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) untersuchen lassen. Die hier untersuchten Materialien des bit. gebundenen Aufbaus sind nicht mit Teer belastet und der Verwertungsklasse VK A (nicht gefährlicher Abfall) einzustufen.
1. 3 Nebenanlagen
Zwischen den Grundstücken „Moormühlenweg 20“ und „Moormühlenweg 18“ befindet sich ein ca. 2,50 m breiter Verbindungsweg von der Straße „Im Paulsfeld“ zum „Moormühlenweg. Der Weg ist nach dem Ausbauprogramm 46/81 von 1981 auf einer Breite von 1,50 m mit heidebraunem Betonrechteckpflaster befestigt worden. Der Weg ist von der Kanalerneuerung nicht betroffen gewesen. Er befindet sich noch in einem guten Zustand und soll nicht erneuert werden.
1. 4 Oberflächenentwässerung
Das Niederschlagswasser versickert in den Grünflächen. Die Errichtung
einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht
vorgesehen.
1. 5 Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtung befindet sich auf
der Südseite im Grünstreifen. Die Masten wurden 1989 errichtet. Es befinden
sich zwei Straßenlaternen in der Straße „Im Paulsfeld“ und eine am
Verbindungsweg. Die Aufsätze wurden 2014 ausgetauscht.
Ein Austausch oder eine Verlegung der
Beleuchtung ist nicht erforderlich. Sollte die Verlegung einer Straßenlaterne
aufgrund von Zufahrten erforderlich sein, sind die Kosten von dem Veranlasser
(dem Bauherrn) zu tragen.
2. AUSBAUVORSCHLAG
2. 1 Querschnitt
Eine Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 1) und in den Schnitt (Anlagen 2)
dargestellt.
Die gesamte Ausbaubreite variiert von ca. 6,50 m – 7,00 m, deshalb geben die unten angegebenen Maße der Grünstreifen nur einen Ausschnitt wieder.
Querprofil A – A (Anlage 2)
Grünstreifen 1,25
m
Fahrbahn 3,00
m
Grünstreifen 2,25
m
Aufgrund der Versickerung des Niederschlagswassers soll die
Befestigungsfläche der Fahrbahn so gering wie möglich gehalten werden. Da die
Straße nicht von der Müllabfuhr befahren wird, ist eine Breite von 3,00 m ausreichend.
Die genaue Lage der Zufahrten wird vor Ort festgelegt.
2. 2 Befestigungsart
Zurzeit ist der Aufbau der
Fahrbahn keiner Belastungsklasse zuzuordnen.
Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 3, Zeile 1 bemessen.
Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.
Nach der RStO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:
Für die Fahrbahn:
Betonrechteckpflaster 0,08
m
Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht 0,20 m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50
m
Für
die Grundstückszufahrten:
Rasengittersteine, grau 0,10 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,04 m
Schottertragschicht 0,20
m
Frostschutzschicht 0,16
m
Frostsicherer Gesamtaufbau 0,50 m
Die seitliche Begrenzung der
Fahrbahn und Grundstückszufahrten erfolgt mit Tiefborden 10*25*100/50 cm.
2. 3 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt weiterhin über die seitlichen
Grünstreifen. Der Grünstreifen auf der
Südseite wird ausgemuldet und gegen das Überfahren mit Pollern
abgesichert. Die Errichtung einer
Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers ist nicht
vorgesehen.
3. Finanzierung und Kosten
Bei der Straße „Im Paulsfeld“ handelt es sich um einen
Stichweg.
Für den Ausbau der Stichstraße „Im
Paulsfeld“ werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 45.000,00 €
anfallen.
Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonto 54100.787200 zur Verfügung.
3. Erschließungsbeiträge
Der Stichweg „Im Paulsfeld“ ist nach den
Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf noch nicht
erstmalig endgültig hergestellt.
Nach §10 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung sind
Fahrbahnen, Geh- und Radwege erst dann endgültig fertiggestellt, wenn sie einen
tragfähigen Unterbau oder eine Decke u.a. aus Pflaster, Asphalt, Beton oder
einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise aufweisen. Dies ist bislang
nicht der Fall. Der Stichweg ist derzeit lediglich mit einer Tragdeckschicht
überzogen.
Die öffentliche Einrichtung ist endgültig
hergestellt, wenn alle nach dem Bauprogramm herzustellenden Teileinrichtungen
(z.B. Fahrbahn, Oberflächenentwässerung usw.) ausgebaut wurden.
Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches
in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf in der
Fassung vom 15.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011
müssen die Anlieger 90 % (ca. 40.500,00 €) des beitragsfähigen
Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. Zum
beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der
öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau der Fahrbahn und die
Oberflächenentwässerung. Nicht zum beitragsfähigen Aufwand gehören die Kosten
für die Herstellung der Beleuchtung, da für diese bereits Beiträge nach dem
Nieders. Kommunalabgabengesetz erhoben wurden.
Der Stichweg „Im Paulsfeld“ wurde mit Vertrag
vom 07.04.1986 von der Realgemeinde Heeßel an die Stadt Burgdorf
entschädigungslos übereignet. Seinerzeit sind lediglich Notarkosten angefallen.
Die Beitragspflicht entsteht mit der
endgültigen Herstellung der öffentlichen Einrichtung bzw. mit dem Eingang der
Schlussrechnung.
4. Schlussbemerkung
Da pandemiebedingt keine Anliegerversammlung stattfinden konnten, wurden die Anlieger schriftlich über den Ausbau und die Anliegerbeiträge informiert und um Rückmeldung bis zum 30.04.2021 gebeten, damit die Auffassungen der Anlieger den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben werden kann. Es sind keine Rückmeldungen von den Anliegern eingegangen.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Schnitt A-A
(Pollehn)