Betreff
Jugendhilfeausschuss;
Ersatz eines beratenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss der Stadt Burgdorf
- Bezugsvorlage: 0022/06/16. WP/2 -
Vorlage
2009 0476/1
Aktenzeichen
10-022-167.2 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

00000.400100

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage 2009  00476/1 Kenntnis.

 

zu b)   Als Ersatz für den als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Burgdorf ausgeschiedenen Richter am Amtsgericht Burgdorf, Herrn Dr. Hartmut Pinkenburg, wird auf Vorschlag des Direktors des Amtsgerichts Burgdorf

 

Herr Klaus von Tiling,

 

          Richter am Amtsgericht Burgdorf (Familien-, Jugend- und Betreuungsrecht), als beratendes Mitglied gem. § 5 Abs. 1, Ziffer e) der Satzung für das Jugendamt in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

Sachverhalt und Begründung:

 

Herr Dr. Pinkenburg ist seit dem 01.10.2008 nicht mehr am Amtsgericht Burgdorf tätig.

 

Seit September 2008 ist Herr Klaus von Tiling beim Amtsgericht Burgdorf tätig und hat seit dem 01.01.2009 den Aufgabenbereich des Familienrichters (Familien-, Jugend- und Betreuungsrecht) übernommen.

 

Auf Vorschlag des Direktors beim Amtsgericht Burgdorf wurde Herr von Tiling für die beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss benannt.

 

Nach einem Telefongespräch mit Herrn von Tiling ist dieser mit der Aufgabenübertragung (beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Burgdorf) einverstanden.

 

Bis zur Beschlussfassung des Rates der Stadt Burgdorf am 26.03.2008 wird zusätzlich die in der Satzung des Jugendamtes vorgegebene Benennung durch den Präsidenten des Landgerichts eingeholt. Nach Eingang einer entsprechenden Zustimmung des Präsidenten des Landgerichts wird berichtet.

 

Dem Rat wird deshalb empfohlen, als Ersatz für Herrn Dr. Hartmut Pinkenburg

 

Herrn Klaus von Tiling,

 

Richter am Amtsgericht Burgdorf, als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu wählen.