Betreff
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2008
Vorlage
2009 0503
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

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Der Rat der Stadt Burgdorf nimmt den Inhalt der Vorlage zur Kenntnis und stellt fest, dass die gem. § 89 Abs. 1 NGO vorgeschriebene Unterrichtung des Rates erfolgt ist.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 40 Abs. 1 Ziff. 8 NGO beschließt der Rat ausschließlich über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben. In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Bürgermeister im Einvernehmen mit einer Vertreterin oder einem Vertreter nach § 61 Abs. 7 NGO die Zustimmung erteilen. Der Rat ist hiervon jedoch unverzüglich zu unterrichten.

 

Bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 10.000,00 € liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister (§ 89 NGO i.V.m. § 6 der Haushaltssatzung 2008). In diesen Fällen soll die Unterrichtung spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung erfolgen.

 

Im Haushaltsjahr 2008 wurde die Leistung nachstehender über- und außerplanmäßiger Ausgaben erforderlich, denen ich zugestimmt habe:

 

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

     Deckungskreis 0001 
- Personalkosten –   (Ansatz ges. 13.831.500 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                    105.878,90 €

 

Die überplanmäßige Ausgabe betraf eine Vielzahl von Haushaltsstellen im Deckungskreis 1, die jeweils 10.000,- € nicht überstiegen und daher nicht der Zustimmung des Rates bedurften.

 

Die Tariferhöhung für die Beschäftigten im Jahr 2008 war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2008 nicht konkret planbar. Es wurde eine Tariferhöhung um lediglich 2 % angenommen. Die tatsächliche Erhöhung entsprechend dem Tarifabschluss vom März 2008 lag bei durchschnittlich 4,5 %. Trotz sparsamer Bewirtschaftung der Personalkosten im Jahr 2008 ließ sich die umzusetzende Tariferhöhung nicht vollständig kompensieren, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in o.g. Höhe erforderlich wurde.

 

Die Deckung erfolgte durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 91000.471000 (Deckungsreserve Personalkosten: 11.800,00 €), 03000.562100 (Fortbildung: 15.000,00 €), 06000.562000 (Fortbildung: 15.000,00 €) und 91000.207000 (Zinsen – Girokonto und Festgelder).

 

 

     HHStelle 46000.550000

- Unterhaltung Jugendmobil – (Ansatz 3.000,00 €)


Überplanmäßige Ausgabe                                      81,68 €


Aufgrund von Reparaturen und hoher Benzinkosten war eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 81,68 € erforderlich, um den Betrieb des Fahrzeuges bis zum Jahresende sicherzustellen.


Die Deckung war durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 46000.600000 ( Aufwendungen für Veranstaltungen ) gewährleistet.

 

 

     HHStellen 464xx.600000
- Ankauf von Verpflegung – (Ansatz ges. 62.400 €)

Überplanmäßige Ausgaben gesamt                             14.372,35 €

Aufgrund von gestiegenen Kosten für die Beschaffung des Mittagessens, der gestiegenen Zahl der Essen-Kinder bei einigen Kindergärten und der gestiegenen Kosten für die Beschaffung von Milch und Mineralwasser (neue Lieferanten) reichten die Mittel im Bereich Verpflegung nicht aus.

 

                                                                                       

Der o.g. überplanmäßig bereitgestellte Betrag verteilte sich wie folgt:

 

Kindertagesstätte Südstern                             2.900,00 €

Kindertagesstätte Weststadt                           3.429,91 €

Kindertagesstätte Ramlingen - Ehlershausen    4.053,33 €

Kindertagesstätte Otze                                   3.912,53 €

Kindertagesstätte Schillerslage                            76,58 €

 

 

 

Die Deckung war durch entsprechende Mehreinnahmen bei den jeweiligen Haushaltsstellen 464xx.130100 (Verkauf von Essen) und durch Mehreinnahmen bei der HHStelle 91000.207000 (Zinsen – Girokonto und Festgelder) gewährleistet.

 

 

 

     HHStelle 11000.600000
- Fuhrkosten u.a. für Ordnungsmaßnahmen - (Ansatz 10.000 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                    481,00 €

Die überplanmäßige Ausgabe wurde durch unvorhergesehen viele von der Stadt Burgdorf zu übernehmende Bestattungen notwendig.

 


Die Deckung erfolgte durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 11000.160000 (Erstattungen vom Bund).

 

 

 

     HHStelle 49800.610000
- Präventionsausgaben Miete Whg. Ostlandring – (Ansatz 2.700 €)


Überplanmäßige Ausgabe                                    244,52 €

 

Aufgrund der vorliegenden Nebenkostenabrechnung für die Wohnung am Ostlandring wurden 244,52 € überplanmäßig benötigt.


Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 91000.207000 (Zinsen – Girokonto u. Festgelder).

 

 

 

     HHStelle 29200.718100
- Zuschuss Hausaufgabenhilfe – (Ansatz 10.000 €)


Überplanmäßige Ausgabe                                    4.000,00 €

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.05.2008 beschlossen (s. Vorlage: 2008 0319), neben den bereits im Haushaltsplan 2008 bewilligten Mitteln für die Hausaufgabenhilfe einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 4.000,00 € als Zuschuss der Stadt zu gewähren und diesen Betrag für das Haushaltsjahr 2008 überplanmäßig bereitzustellen.

 
Die Deckung war durch entsprechende Mehreinnahmen bei der HHStelle 91000.207000 (Zinsen – Girokonto u. Festgelder) gewährleistet.

 

 

 

 

     HHStelle 63000.659100
- Straßenkataster; Datenersterfassung – (Ansatz 0 €)


Überplanmäßige Ausgabe                                    4.163,61 €

 

Die Bauwerksprüfungen werden gem. DIN 1076 alle 3 bis 6 Jahre durchgeführt. Die Straßenbauverwaltungen verwenden bundesweit das Programm SIB-Bauwerke, das bei der Hauptprüfung 2008 auch in Burgdorf erstmals zur Anwendung kommen sollte. Die Bauwerkshauptprüfungen der städtischen Bauwerke wurden zusammen mit dem Straßenkataster ausgeschrieben. Positionen des Auftrages, die im Rahmen des Straßenkatasters abgerechnet wurden, wurden aus der HHStelle 63000.659100 bezahlt. Da die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel dieser HHStelle nicht ausreichten, war eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.163,61 € erforderlich. 


Durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 63000.510000 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze) war die Deckung sichergestellt.

 

 

     HHStelle 03500.610000
- Erfassung Gebäudebestandsdaten – (Ansatz 85.000 €)


Überplanmäßige Ausgabe                                    7.533,34 €

 

Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses ergab sich die Notwendigkeit, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.898,51 € bereitzustellen, damit der Auftrag erteilt werden konnte. Der Verwaltungsausschuss stimmte der überplanmäßigen Ausgabe mit Beschluss vom 22.04.2008 im Rahmen einer Eilentscheidung zu (s. Vorlage 2008 0338). Da im Leistungsverzeichnis des Auftrages die angegebene Bruttogrundfläche lediglich auf Näherungswerten basierte, musste mit eventuellen Mehr- oder Minderkosten gerechnet werden. Die Schlussrechnung der ausführenden Firma war aufgrund der Bruttogrundfläche höher als angenommen. Um die Rechnung begleichen zu können, war eine zusätzliche überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.533,34 € erforderlich. Die überplanmäßige Ausgabe bei dieser Haushaltsstelle betrug somit insgesamt 27.431,85 €.  


Die Deckung war durch entsprechende Mehreinnahmen bei der HHStelle 91000.207000 (Zinsen – Girokonto u. Festgelder) gewährleistet.

 

     HHStelle 22100.718000
- Zuschuss für Mittagessen -


Außerplanmäßige Ausgabe                                    150,96 €

 

Das Land stellte für 2008 Haushaltsmittel für die ‚Gewährung von Mitteln zur Finanzierung der Mittagsverpflegung bedürftiger Schüler an Ganztagsschulen in Niedersachsen’ zur Verfügung. Es sollten hiermit nur tatsächlich ausgegebene Mittagessen bezuschusst werden, wobei das MK von einem Preis pro Essen von 2,50 € aus ging und der Eigenanteil angerechnet wurde. Der verbleibende Restbetrag wurde dann durch das Land bezuschusst, sofern sich der Schulträger in gleicher Höhe beteiligte. Für die Stadt Burgdorf bedeutete dies, dass im Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von 150,96 € außerplanmäßig für die Bezuschussung für Mittagessen benötigt wurde.   


Die Deckung war durch eine entsprechende Minderausgabe bei der  HHSt. 91000.850000 (Deckungsreserve o. Personalausgaben)  gewährleistet.

 

 


Der Gesamtbetrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt, die noch der Kenntnisnahme des Rates bedürfen, beträgt 136.906,36 €.

 

 

 

 

Vermögenshaushalt:

 

 

 

      HHStelle 21060.953000
- Außenspielgeräte – GS R./E.-  (Ansatz 0 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                  8.698,14 €

Zum Ende des Jahres 2007 waren bei der HHStelle noch 8.953,29 € verfügbar. Aufgrund eines Missverständnisses wurde die Übertragung des Haushaltsrestes in das neue Haushaltsjahr 2008 versäumt. Die Fachabteilung hat mit dem Haushaltsrest geplant und daher auch keine Mittel für 2008 beantragt. Erforderlich war das Geld für neue Außenspielgeräte.

 

Die Deckung war durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet.

 

 

 

      HHStelle 06000.935000
- Inventar und Geräte -  (Ansatz 36.500 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                  2.700,00 €

Im Rahmen einer Arbeitsplatzbegehung attestierte der Betriebsarzt die Erforderlichkeit eines orthopädischen Bürodrehstuhles für einen Mitarbeiter. Haushaltsmittel standen dafür nicht mehr zur Verfügung, so dass eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 700,00 € erforderlich war.

 

Darüber hinaus reichten die für die Beschaffung eines Großkopierers für die Druckerei bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € nicht aus, so dass überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000,- € benötigt wurden.

 

Die Deckung war durch eine Mehreinnahme bei der HHStelle 06000.345000 (Verkauf des Altgerätes) und durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet.

 

 

 

     HHStelle 58000.950000
- Lindenallee hinter RH II – (Ansatz 18.000 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                    1.960,19 €

Da die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle nicht für die Durchführung der Maßnahme ausreichten, wurden weitere 1.960,19 € überplanmäßig für die Neuanlage der Lindenallee benötigt.

 

Eine Deckung war durch Fördermittel der Region Hannover bei der HHStelle 58000.362000 sichergestellt.

 

 

 

   HHStelle 21040.942600
- Aufschaltung Wärmeerzeuger auf die Einzelraumregelung Heizung - 

   (Ansatz 26.000 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                    4.160,55 €

Aufgrund einer Aufschaltung der Heizungszentrale der Schule für die Kesselsteuerung und des Sportbereiches auf die zentrale Gebäudeleittechnik der Schule, wurden überplanmäßig Mittel in Höhe von 4.160,55 € benötigt.

 

Die Deckung war durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage und eine Minderausgabe bei der Haushaltsstelle 21040.941500 (Bedarfsanpassung / Optimierung der Installation u. Einzelraumregelung Heizung) gewährleistet.

 

 

 

   HHStelle 32100.932000
- Erschließungsbeiträge- (Ansatz 200 €)

Überplanmäßige Ausgabe                                    17,16 €

Da die zur Verfügung gestellten Mittel bei der HHStelle 32100.932000 nicht ausreichten, wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 17,16 € benötigt.

 

Die Deckung erfolgte durch entsprechende Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02000.932000 (Beiträge).

 

 

 

HHStelle 21040.941400

-          Feuerwehrzufahrt AL-GS – (Ansatz 0 €)

 

Überplanmäßige Ausgabe                                                            6.239,01 €

 

Im Jahr 2007 wurde die Feuerwehrzufahrt für die AL-GS bis auf kleine Restarbeiten hergestellt. Die Abrechnung für die durchgeführten Arbeiten erfolgte bis in den Januar 2008. Von den Ende 2007 noch zur Verfügung stehenden ca. 12.700,- € wurden zu Beginn des Jahres 2008 Rechnungen in Höhe von 6.239,01 € bezahlt. Im Zusammenhang mit der Umstellung der Finanzsoftware H&H ist es zu einem Missverständnis gekommen, so dass die im 2008 gezahlten 6.239,01 € nicht bei der Übertragung berücksichtigt wurden. Somit war eine überplanmäßige Ausgabe von 6.239,01 € erforderlich.

 

Die Deckung war durch eine entsprechende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 91000.310000) gewährleistet.

 

 

 

Der Gesamtbetrag der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt, die noch der Kenntnisnahme des Rates bedürfen, beträgt 23.775,05 .

 

Ich bitte um Kenntnisnahme.