Betreff
Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022
Vorlage
M 2021 1518
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Die Region Hannover hat mit Verfügung vom 18.02.2021 die Haushaltssatzung der Stadt Burgdorf für die Haushaltsjahre 2021/2022 ohne Auflagen genehmigt (s. Anlage).

 

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung im ‚Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover‘ und im Anzeiger für Burgdorf habe ich veranlasst. Die öffenltiche Auslegung gemäß § 114 Abs. 2 Abs. 2 Satz 3 NKomVG wird in der Zeit vom 08.03. bis einschl. 16.03.2021 erfolgen, so dass die Haushaltssatzung 2021 am 17.03.2021 in Kraft getreten sein wird. Die Haushaltssatzung 2022 tritt mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

 

(Pollehn)