Betreff
Überplanmäßige Ausgabe; Statikerprüfgebühren
Vorlage
0054/06/16.WP
Aktenzeichen
6/Go/En
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

                       

zu a)    Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt

dem Rat, den unter b) der Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

zu b)    Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1

NGO der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 00.61300.600000.6 (Statiker-Prüfgebühren) in Höhe von 40.106,00 € zu.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Auszahlung von Statiker-Prüfgebühren für eine Baugenehmigung, die gegen Ende des Jahres 2005 vom Bauherren bei der Stadt Burgdorf eingezahlt worden sind, in das Jahr 2006 verschoben hat, ist bei der Haushaltsstelle 00.61300.600000.6 (Prüfungsausgaben für Statik u.a.) die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 40.106,00 € erforderlich.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgabe von über 10.000,00 € liegt beim Rat.


Die Deckung dieser sachlich und zeitlich unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe ist durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 00.61000.655100.6 (Planungskosten Städtebauliche Planungen, Gutachten) gewährleistet.