Betreff
Überwachung des ruhenden Verkehrs; Entwicklung der Parkgebühren und Verwarngelder im Hinblick auf den formell rechtswidrigen Bußgeldkatalog und Covid-19 sowie Beleidigungen und Drohungen von Bürger*innen gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung
Vorlage
M 2021 1493
Aktenzeichen
32.088.000
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parkgebühren

In den vergangenen Jahren sind im Haushalt der Stadt Burgdorf Parkgebührenerträge mit einem Ansatz i.H.v. 180.000 € hinterlegt worden.

 

Im Folgenden werden die Gesamterlöse und die durchschnittlichen Monatserträge der Parkgebühren aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, inkl. prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:

 

 

2018

2019

2020

Ansatz gem. Haushaltsplan

180.000€

180.000€

180.000€

Parkgebühren pro Jahr

198.371,72€

206.169,45€

195.799,33€

prozentuale Abweichung

+10,21%

+14,54%

+8,78%

 

In den Monaten März, April, Juni und November des Jahres 2020 lagen die Erträge aus Parkgebühren deutlich unter dem Durchschnitt. Es liegt nahe, dass dies eine Folge der Beschränkungen aufgrund von Covid-19 (Lockdown) ist. Hierzu folgt ein ausgewählter monatlicher Vergleich zum Vorjahr 2019:

 

 

2019

2020

prozentuale Abweichung

März

24.626,67€

9.414,18€

-61,77%

April

14.158,41€

7.726,99€

-45,42%

Juni

14.635,55€

8.563,72€

-41,49%

November

16.651,74€

8.660,59€

-47,99%

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Außendienst der Abteilung Ordnung. Neben diesen Tätigkeiten werden auch die Erhebungen von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Überwachung von Ausnahmegenehmigungen nach § 18 NStrG, Erfassung nicht zugelassener im öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge oder Überwachung der Straßenreinigungspflicht) sowie örtliche Ermittlungen in eigener Zuständigkeit und im Auftrag anderer Abteilungen (z.B. illegale Müllentsorgung) wahrgenommen. Hierfür stehen seit der Verschmelzung der Straßenverkehrs- und der Ordnungsabteilung 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.

 

Der überwiegende Anteil stellt jedoch die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) unter Einsatz von drei mobilen Endgeräten im gesamten Gebiet der Stadt Burgdorf dar. Bei Parkverstößen werden Verwarngelder bzw. Bußgelder festgesetzt. Der Haushalt sieht hierfür einen Ansatz i.H.v. 120.000,- € vor.

 

Besonderheit im Jahr 2020:

Der Bußgeldkatalog, welcher am 28.04.2020 in Kraft getreten war, ist aufgrund der Missachtung des Zitiergebots aus Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG formell rechtswidrig. In Folge dessen wurden ab dem 25.07.2020 die Tatbestände des vorherigen Bußgeldkataloges wieder angesetzt. Dessen ungeachtet konnten vom 28.04.2020 bis zum 25.07.2020 höhere Verwarngelder als im Vorjahr erhoben werden.

 

Ferner konnten durch die o.g. Umstrukturierungen sowie die Nachbesetzung einer vakanten Stelle konsequent Verwarnungen aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

Im Folgenden werden die Verwarnungsgelder aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, inkl. prozentualer Abweichungen und absoluten Zahlen, gegenübergestellt:

 

 

2018

2019

2020

Ansatz gem. Haushaltsplan

120.000€

120.000€

120.000€

Erträge aus Verwarngeldern

103.545€

85.505€

144.020€

prozentuale Abweichung

-13,71%

-28,75%

+16,68%

Anzahl der Verwarnungen

8.225

7.044

9.983

 

Nachstehend wird der Zeitraum im Jahr 2020, in dem der rechtswidrige Bußgeldkatalog galt, im Vergleich zu den beiden Vorjahren genauer betrachtet:

 

 

2018

2019

2020

Verhältnis der Erträge der Jahre 2020 und 2019

Mai

7.785€

9.130€

12.735€

+39,49%

Juni

5.010€

3.705€

23.885€

+544,67%

Juli

8.550€

10.065€

22.875€

+127,07%

 

Beleidigungen und Drohungen von Bürgern gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung

 

Im Verlauf des Jahres 2020 haben die Mitarbeiter*innen des Außendienstes der Abteilung Ordnung eine Dokumentation der verbalen und nonverbalen Drohungen vorgenommen. Es ist festzustellen, dass die Bürger*innen immer ungeduldiger und gereizter auf Verwarnungen bzw. Maßnahmen reagieren. Im Durchschnitt werden meine Mitarbeiter*innen zweimal pro Tag beleidigt oder ihnen wird körperlich gedroht. Diese Vorfälle ergeben sich regelmäßig mit Bürger*innen, die beleidigend werden, wenn sie das eigene Fehlverhalten nicht eingestehen möchten bzw. wissentlich Verkehrsverstöße begehen.

 

Folgende Beispiele wurden im Erfassungszeitraum festgehalten:

 

·         „Ticketschlampe“,

·         Aussagen wie „ob ich blöde Kuh schlecht gef**** hätte“,

·         „Schlampe“, 

·         „dumme N****“,

·         „Verpissen Sie sich, Sie fettes Stück“,

·         „Du spinnst doch, kannst nichts Anderes. Wer bist du eigentlich, bist du Frau Merkel?“ oder

·         „Wir kommen zu Dir nach Hause“

 

Mündliche Gewaltandrohungen sowie gleichlautende Gesten (verbale Gewalt/ Attacken) sind bei ihren Außendiensteinsätzen an der Tagesordnung. Ferner wurde eine Mitarbeiterin in den Zeiten der Corona-Pandemie bespuckt und ihr wurde das Erfassungsgerät aus der Hand geschlagen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung, sondern lediglich um einen Auszug aus der o.g. Dokumentation.

 

Zu guter Letzt bleibt mein Hinweis, dass für solche Beleidigungen und Drohungen verschiedene (Präventions-)Maßnahmen ergriffen werden.

Folgende Maßnahmen können exemplarisch benannt werden:

 

  • Herausgabe von Handlungsempfehlungen (sog. Notfallordner),
  • entsprechende Schulungen (z.B. Training on the job (TOJ)),
  • konsequente Verfolgung mittels Strafanzeige sowie
  • vorübergehende Aufgabenwahrnehmung in 2er Teams.  

 

   

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)