Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Parkgebühren
In den vergangenen Jahren sind im Haushalt
der Stadt Burgdorf Parkgebührenerträge mit einem Ansatz i.H.v. 180.000 €
hinterlegt worden.
Im Folgenden werden die Gesamterlöse und die
durchschnittlichen Monatserträge der Parkgebühren aus den Jahren 2018, 2019 und
2020, inkl. prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:
|
2018 |
2019 |
2020 |
Ansatz
gem. Haushaltsplan |
180.000€ |
180.000€ |
180.000€ |
Parkgebühren
pro Jahr |
198.371,72€ |
206.169,45€ |
195.799,33€ |
prozentuale
Abweichung |
+10,21% |
+14,54% |
+8,78% |
In den Monaten März, April, Juni und
November des Jahres 2020 lagen die Erträge aus Parkgebühren deutlich unter dem
Durchschnitt. Es liegt nahe, dass dies eine Folge der Beschränkungen aufgrund
von Covid-19 (Lockdown) ist. Hierzu folgt ein ausgewählter monatlicher
Vergleich zum Vorjahr 2019:
|
2019 |
2020 |
prozentuale
Abweichung |
März |
24.626,67€ |
9.414,18€ |
-61,77% |
April |
14.158,41€ |
7.726,99€ |
-45,42% |
Juni |
14.635,55€ |
8.563,72€ |
-41,49% |
November |
16.651,74€ |
8.660,59€ |
-47,99% |
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs
obliegt dem Außendienst der Abteilung Ordnung. Neben diesen Tätigkeiten werden
auch die Erhebungen von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Überwachung von
Ausnahmegenehmigungen nach § 18 NStrG, Erfassung nicht zugelassener im
öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge oder Überwachung der
Straßenreinigungspflicht) sowie örtliche Ermittlungen in eigener Zuständigkeit
und im Auftrag anderer Abteilungen (z.B. illegale Müllentsorgung) wahrgenommen.
Hierfür stehen seit der Verschmelzung der Straßenverkehrs- und der
Ordnungsabteilung 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Der überwiegende Anteil stellt jedoch die
Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) unter Einsatz von drei
mobilen Endgeräten im gesamten Gebiet der Stadt Burgdorf dar. Bei Parkverstößen
werden Verwarngelder bzw. Bußgelder festgesetzt. Der Haushalt sieht hierfür
einen Ansatz i.H.v. 120.000,- € vor.
Besonderheit im Jahr 2020:
Der Bußgeldkatalog, welcher am 28.04.2020 in
Kraft getreten war, ist aufgrund der Missachtung des Zitiergebots aus Art. 80
Abs. 1 S. 3 GG formell rechtswidrig. In Folge dessen wurden ab dem 25.07.2020
die Tatbestände des vorherigen Bußgeldkataloges wieder angesetzt. Dessen
ungeachtet konnten vom 28.04.2020 bis zum 25.07.2020 höhere Verwarngelder als
im Vorjahr erhoben werden.
Ferner konnten durch die o.g.
Umstrukturierungen sowie die Nachbesetzung einer vakanten Stelle konsequent
Verwarnungen aufgenommen werden.
Im Folgenden werden die Verwarnungsgelder
aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, inkl. prozentualer Abweichungen und
absoluten Zahlen, gegenübergestellt:
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2018 |
2019 |
2020 |
Ansatz
gem. Haushaltsplan |
120.000€ |
120.000€ |
120.000€ |
Erträge
aus Verwarngeldern |
103.545€ |
85.505€ |
144.020€ |
prozentuale
Abweichung |
-13,71% |
-28,75% |
+16,68% |
Anzahl
der Verwarnungen |
8.225 |
7.044 |
9.983 |
Nachstehend wird der Zeitraum im Jahr 2020,
in dem der rechtswidrige Bußgeldkatalog galt, im Vergleich zu den beiden
Vorjahren genauer betrachtet:
|
2018 |
2019 |
2020 |
Verhältnis
der Erträge der Jahre 2020 und 2019 |
Mai |
7.785€ |
9.130€ |
12.735€ |
+39,49% |
Juni |
5.010€ |
3.705€ |
23.885€ |
+544,67% |
Juli |
8.550€ |
10.065€ |
22.875€ |
+127,07% |
Beleidigungen
und Drohungen von Bürgern gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung
Im Verlauf des Jahres 2020 haben die
Mitarbeiter*innen des Außendienstes der Abteilung Ordnung eine Dokumentation
der verbalen und nonverbalen Drohungen vorgenommen. Es ist festzustellen, dass
die Bürger*innen immer ungeduldiger und gereizter auf Verwarnungen bzw.
Maßnahmen reagieren. Im Durchschnitt werden meine Mitarbeiter*innen zweimal pro
Tag beleidigt oder ihnen wird körperlich gedroht. Diese Vorfälle ergeben sich
regelmäßig mit Bürger*innen, die beleidigend werden, wenn sie das eigene
Fehlverhalten nicht eingestehen möchten bzw. wissentlich Verkehrsverstöße
begehen.
Folgende Beispiele wurden im
Erfassungszeitraum festgehalten:
·
„Ticketschlampe“,
·
Aussagen
wie „ob ich blöde Kuh schlecht gef**** hätte“,
·
„Schlampe“,
·
„dumme
N****“,
·
„Verpissen
Sie sich, Sie fettes Stück“,
·
„Du
spinnst doch, kannst nichts Anderes. Wer bist du eigentlich, bist du Frau
Merkel?“ oder
·
„Wir
kommen zu Dir nach Hause“
Mündliche Gewaltandrohungen sowie
gleichlautende Gesten (verbale Gewalt/ Attacken) sind bei ihren
Außendiensteinsätzen an der Tagesordnung. Ferner wurde eine Mitarbeiterin in
den Zeiten der Corona-Pandemie bespuckt und ihr wurde das Erfassungsgerät aus
der Hand geschlagen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende
Aufzählung, sondern lediglich um einen Auszug aus der o.g. Dokumentation.
Zu guter Letzt
bleibt mein Hinweis, dass für solche Beleidigungen und Drohungen verschiedene
(Präventions-)Maßnahmen ergriffen werden.
Folgende Maßnahmen
können exemplarisch benannt werden:
- Herausgabe von Handlungsempfehlungen (sog. Notfallordner),
- entsprechende Schulungen (z.B. Training on the job (TOJ)),
- konsequente Verfolgung mittels Strafanzeige sowie
- vorübergehende Aufgabenwahrnehmung in 2er Teams.
(Pollehn)