Aufwandsspaltung (Teileinrichtung) / Abschnittsbildung
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss schließt sich dem Beschlussvorschlag zu 2. der Vorlage an.
- Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtung) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut ist.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach ständiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, in den nachstehend genannten Fällen die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen, damit die Baumaßnahmen zeitnah abgerechnet werden können.
Anlage Teileinrichtung Abschnitt
Beethovenstraße Beleuchtung
Bromberger Straße Beleuchtung
Bürgerweg Beleuchtung
Cranachstraße Beleuchtung
Dorfstraße Beleuchtung
Dürerplatz Beleuchtung
Duderstädter Weg Beleuchtung
Gerhart-Hauptmann-Platz Beleuchtung
Grupenstraße Beleuchtung Berliner Ring bis
Gerickestraße
Hannoversche Neustadt Beleuchtung Bahnhofstraße bis
Feldstraße
Hans-Sachs-Weg Beleuchtung
Hebbelstraße Beleuchtung
Holbeinstraße Beleuchtung
Kleiststraße Beleuchtung
Lessingstraße Beleuchtung
(im Bereich Hebbelstraße bis Uhlandstraße)
Lessingstraße Beleuchtung
(im Bereich Uhlandstraße bis Peiner Weg)
Liebermannstraße Beleuchtung
Mörikeweg Beleuchtung
Mozartstraße Beleuchtung
Retschystraße Beleuchtung
Reuterstraße Beleuchtung
Richard-Wagner-Straße Beleuchtung
Rubensplatz Beleuchtung
Rückertstraße Beleuchtung
Uhlandstraße Beleuchtung
Wohnweg von der Beethoven- Beleuchtung
straße bis zur Brahmsstraße
Wohnweg von der Beethoven- Beleuchtung
straße bis zum Depenauerweg
Wohnweg von der Beethoven- Beleuchtung
straße bis zum Spielplatz
Wohnweg von der Beethoven- Beleuchtung
straße bis zur Mozartstraße
Die Vorlage bezieht sich auf die in den Monaten September und Oktober 2008 ausgetauschten Pilzleuchten bzw. auf die in dem Monat November 2008 ausgetauschten Kofferleuchten. Die Gesamtkosten der Maßnahmen für diese Monate betragen ca. 100.000 €. Die Einnahmen über Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 68.000 €.
Es fallen für die Stadt Burgdorf für die Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen keine zusätzlichen Ausgaben an. Die Maßnahmen gemäß Erneuerungskonzept werden über die laufende Bereitstellungspauschale, die monatlich an die BS|Energy gezahlt wird, gedeckt.
Für die Beleuchtungseinrichtungen der weiteren Straßen, die gemäß Erneuerungskonzept erneuert/verbessert werden, wird je nach Arbeitsfortschritt der Aufwandsspaltungsbeschluss gesondert eingeholt.
(Siehe Vorlage Nr. 2008 0360 - Monate Juni/Juli 2008)
(Siehe Vorlage Nr. 2008 0433 – Pilzleuchten August 08/Kofferleuchten August, September, Oktober 08)