Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag
wird in Abhängigkeit des Beratungsstandes formuliert.
Sachverhalt und Begründung:
Zur Einrichtung eines Ortsrates
in Hülptingsen hat sich die Bürgerinitiative „Initiative für einen Ortsrat in
Hülptingsen“ gebildet und am 11.07.2020 eine Bürgerversammlung stattfinden
lassen. In dieser haben sich die Teilnehmenden nahezu vollzählig für die
Einrichtung eines Ortsrates ausgesprochen. Dem gewonnenen Meinungsbild folgte
der Antrag des Ortsvorstehers Hülptingsen vom 14.08.2020 auf Einrichtung eines
Ortsrates. Der Antrag nebst dazu ergangenen Schreiben der Bürgerinitiative und
dem Protokoll über die geführte Bürgerversammlung sind der Vorlage als Anlage 1
beigefügt.
Vom Aufgabenumfang des Ortsvorstehers umfasst ist das gem. § 96 Absatz 1 Satz 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bestehende Vorschlagsrecht. Über den Vorschlag hat das zuständige Gemeindeorgan zu entscheiden.
Nach § 90 Abs.1 Satz 2 NKomVG wird in der Hauptsatzung festgelegt, ob und für welche Ortschaften Ortsräte gebildet werden. Im Hinblick auf die Gleichzeitigkeit der Wahl von Ortsrat und Rat kommt die Einrichtung eines neuen Ortsrates nur zu Beginn einer Wahlperiode in Betracht.
Nach § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf (HS) werden in Otze, Schillerslage und Ramlingen-Ehlershausen Ortsräte gewählt.
Zur Einrichtung eines Ortsrates muss zur rechtzeitigen Vorbereitung der Kommunalwahl 2021 bis zum 30.04.2021 eine Änderung der Hauptsatzung erfolgen.
Folgende Änderungen müssten, sofern dem Antrag gefolgt wird, beschlossen werden:
Hauptsatzung der Stadt Burgdorf alt |
Hauptsatzung der Stadt Burgdorf Neufassung |
§ 9 Ortsräte (1)
… (2)
In den Ortschaften Otze, Schillerslage und Ramlingen-Ehlershausen werden
Ortsräte gewählt. Die Ortsräte bestehen in den Ortschaften Otze und
Schillerslage aus fünf und in der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen aus sieben
Mitgliedern. (3)
… § 11 Ortsvorsteherin
oder Ortsvorsteher Für die Ortschaften Beinhorn, Dachtmissen, Heeßel,
Hülptingsen, Sorgensen und Weferlingsen werden vom Rat Ortsvorsteherinnen
oder Ortsvorsteher bestimmt. § 13 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer
Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Burgdorf
vom 11.10.2007 außer Kraft. |
§ 9 Ortsräte (1) … (2)
In den Ortschaften Hülptingsen,
Otze, Schillerslage und Ramlingen-Ehlershausen werden Ortsräte gewählt. Die
Ortsräte bestehen in den Ortschaften Hülptingsen, Otze und Schillerslage aus fünf und
in der Ortschaft Ramlingen-Ehlershausen aus sieben Mitgliedern. (3)
… § 11 Ortsvorsteherin
oder Ortsvorsteher Für die Ortschaften Beinhorn, Dachtmissen, Heeßel,
Sorgensen und Weferlingsen werden vom Rat Ortsvorsteherinnen oder
Ortsvorsteher bestimmt. § 13 Inkrafttreten Die 1.
Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. |
Für die Änderung der Hauptsatzung ist der Rat zuständig. Nach § 90 Abs. 3 NKomVG ist hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, da die Ortschaften in der Stadt Burgdorf aufgrund eines Gebietsänderungsvertrages eingerichtet worden sind.
Zugleich soll mit der Änderung der Hauptsatzung eine Formulierungsänderung zu § 12 Absatz 3 und Absatz 5 (Bekanntmachungen) vorgenommen werden. Die Kommunalaufsicht der Region Hannover hat mit Rundschreiben allen regionsangehörigen Kommunen empfohlen, die „Lokalausgaben“ der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung oder Neuen Presse allgemeiner und damit auch bei einer Namensänderung rechtssicherer zu formulieren. Die Formulierung des zur Verfügung gestellten Mustertextes wurde in die nachfolgende Änderungsempfehlung übernommen.
Hauptsatzung der Stadt Burgdorf alt |
Hauptsatzung der Stadt Burgdorf Neufassung |
§ 12 Verkündungen
/ Bekanntmachungen (1) …
(2)
… (3) Sonstige
Bekanntmachungen, insbesondere solche, bei denen die ortsübliche
Bekanntmachung vorgeschrieben ist, werden, soweit nichts anderes
vorgeschrieben ist, auf der Internetseite der Stadt Burgdorf –www.burgdorf.de
– bekannt gemacht. Auf die Tatsache einer im Internet erfolgten
Bekanntmachung wird im „Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“, Bezirksausgabe der
Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und der Neuen Presse, nachrichtlich
hingewiesen. (4) … (5) Erscheint das „Gemeinsame
Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover“ oder der
„Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“, Bezirksausgabe der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung und der Neuen Presse infolge eines Streiks, durch höhere
Gewalt oder aus einem anderen Grund nicht, erfolgen die Verkündungen /
Hinweise auf erfolgte Bekanntmachungen durch Aushang an der
Bekanntmachungstafel im Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1. Nach
Beendigung des Hindernisses ist Verkündung / der Hinweis unverzüglich
nachzuholen. |
§ 12 Verkündungen
/ Bekanntmachungen (1) …
(3)
… (3) Sonstige
Bekanntmachungen, insbesondere solche, bei denen die ortsübliche
Bekanntmachung vorgeschrieben ist, werden, soweit nichts anderes
vorgeschrieben ist, auf der Internetseite der Stadt Burgdorf –www.burgdorf.de
– bekannt gemacht. Auf die Tatsache einer im Internet erfolgten
Bekanntmachung wird in
der örtlich zuständigen Ausgabe der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ und
der „Neuen Presse“ oder Rechtsnachfolger nachrichtlich hingewiesen. (4) … (5) Erscheint das „Gemeinsame
Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover“ oder die örtlich zuständige Ausgabe
der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ und der „Neuen Presse“ oder
Rechtsnachfolger infolge eines Streiks, durch höhere Gewalt oder aus
einem anderen Grund nicht, erfolgen die Verkündungen / Hinweise auf erfolgte
Bekanntmachungen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus II, Vor
dem Hannoverschen Tor 1. Nach Beendigung des Hindernisses ist die Verkündung
/ der Hinweis unverzüglich nachzuholen. |
Oben genannte Änderungen wären durch eine Änderungssatzung zu beschließen. Der Entwurf einer 2. Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
(Pollehn)