Beschlussvorschlag:
Die dem Originalprotokoll als
Anlage ……….. beigefügte
Haushaltssatzung
der Stadt Burgdorf für die Haushaltsjahre 2021/2022
wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
In der dieser Vorlage als Anlage beigefügten 3.
Änderungsliste wurden alle Änderungen, die sich seit der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfes ergeben haben, zusammengestellt.
Im Ergebnishaushalt
hat sich der im Haushaltsplanentwurf 2021 ausgewiesene Fehlbetrag beim ordentlichen
Ergebnis von – 14.609.400 € um 3.073.800 € auf -11.535.600 € verringert.
Der für das Jahr 2022 ausgewiesene Fehlbetrag hat sich beim ordentlichen
Ergebnis von -17.104.300 € um 2.715.700 € auf -14.388.600 € verringert.
Im außerordentlichen Ergebnis haben sich keine Änderungen
ergeben.
Im Finanzhaushalt
haben sich folgende Änderungen ergeben:
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit hat sich 2021 um
3.043.400 € auf -8.242.800 € vermindert, wobei die Änderungen größtenteils
identisch sind mit den Positionen des Ergebnishaushalts. 2022 hat sich der
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit um 2.685.900 € auf -11.031.300 €
vermindert.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit hat sich 2021 auf
18.147.900 € verringert und für 2022 auf 32.573.000 € erhöht.
Als Folge davon hat sich der Darlehensbedarf für
Investitionstätigkeit 2021 ebenfalls auf 18.147.900 € verringert und 2022 auf
32.573.000 € erhöht. Dadurch verringert sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit
(Nettoneuverschuldung) in 2021 auf 15.595.900 €. 2022 erhöht sich der Saldo aus
Finanzierungstätigkeit auf 29.095.500 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen hat
sich für 2021 um 750.000 € auf 66.272.000 € verringert. Für 2022 ergaben sich
keine Veränderungen.
(Pollehn)