Beschlussvorschlag:
Die in der Vorlage BV 1412/2 als Anlage beigefügte 2. Änderungsliste zum
Haushaltsplanentwurf 2021/2022 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt und Begründung:
In der dieser Vorlage als Anlage beigefügten 2.
Änderungsliste wurden alle Änderungen, die sich seit der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfes ergeben haben, zusammengestellt. Die Veränderungen zur
1. Änderungsliste wurden grau hinterlegt.
Im Ergebnishaushalt
hat sich der im Haushaltsplanentwurf für 2021 ausgewiesene Fehlbetrag beim
ordentlichen Ergebnis von -14.609.400 € um 2.861.800 € auf
-11.747.600 € verringert.
Der für das Jahr 2022 ausgewiesene Fehlbetrag hat sich beim ordentlichen
Ergebnis von -17.104.300 um 2.565.700 € auf -14.538.600 € verringert.
Im außerordentlichen Ergebnis haben sich keine Veränderungen
ergeben.
Im Finanzhaushalt
haben sich folgende Änderungen ergeben:
der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit hat sich 2021 um
2.831.400 € auf 8.454.800 € verringert, wobei die Änderungen größtenteils
identisch sind mit den Positionen des Ergebnishaushalts. 2022 hat sich der
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit um 2.535.900 € auf 11.181.300 € verringert.
Der Saldo
aus Investitionstätigkeit hat sich 2021 auf 17.947.900 € verringert und für
2022 auf 32.373.000 erhöht.
Als Folge davon hat sich der Darlehensbedarf für
Investitionstätigkeit in 2021 auf 17.947.900 € verringert und 2022 auf
32.373.000 € erhöht. Dadurch verringert sich der Saldo aus
Finanzierungstätigkeit (Nettoneuverschuldung) in 2021 auf 15.395.900 €.
2022 erhöht sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 28.895.500 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen hat
sich für 2021 um 750.000 € auf 66.272.000 € verringert. Für 2022 ergaben sich
keine Veränderungen.
(Pollehn)