Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Das als Anlage 1 beigefügte
Raumprogramm für die Planung und Umsetzung der Erweiterung der Kindertagesstätte
Ramlingen-Ehlershausen zu einer 6-gruppigen Einrichtung (2x Krippe, 4x
Kindergarten) wird beschlossen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für die
jeweiligen Haushalte zu beantragen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage des beschlossenen Raumprogramms eine Machbarkeitsstudie zur konkreten
Umsetzung des Raumprogramms auf dem Grundstück der Kindertagesstätte zu
beauftragen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Bedarfsplanung für die
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2019
wurde die Verwaltung bezogen auf die Betreuungssituation in der Kita
Ramlingen-Ehlershausen beauftragt, in die vorgesehenen Planungen zur
Erweiterung des Betreuungsplatzangebotes um eine Krippen- und eine
altersgemischte Kindergartengruppe die Machbarkeit eines stufenweisen modularen
Ausbaus um einen weiteren Gruppenraum einzubeziehen sowie die
Genehmigungsfähigkeit im Falle der Umsetzbarkeit eines dreigruppigen Anbaus mit
dem Kultusministerium abzustimmen.
In Umsetzung dieses Vorgehens
wurde zwischenzeitlich das Interim in Betrieb genommen und mit diesem eine
weitere Krippen- sowie eine Kindergartengruppe. Der Standort wird somit mit
nunmehr sechs Gruppen (2x Krippe, 4x Kindergarten) betrieben.
Seitdem wurden die Planungen
für den neuen Erweiterungsbau weiter forciert.
Die nunmehr zu konkretisierende
Planung und Umsetzung eines festen Bestandgebäudes erfordert die Festlegung
eines Raumprogrammes. Auf der Grundlage des Raumprogrammes werden im weiteren
Verfahren Studien zur Machbarkeit durchgeführt sowie die konkrete Umsetzung am
Standort geplant.
Das vorgeschlagene Raumprogramm
für den Standort lässt sich der anliegenden Aufstellung entnehmen.
Das Raumprogramm wurde zusammen
mit den pädagogischen Fachkräften der Kita Ramlingen-Ehlershausen sowie der
Fachberatung erarbeitet und befindet sich in Abstimmung mit dem
Niedersächsischen Kultusministerium.
Es folgt dem Gedanken einer
zukunftsorientierten inklusiven Betreuung. Es werden besondere Räumlichkeiten
für differenzierende Betreuung vorgehalten, welche sich gleichzeitig im Sinne
einer bestmöglichen Ausnutzung der räumlichen Ressourcen zur Umsetzung des
Wortstark-Konzeptes nutzen lassen. Dieses erfordert für die konsequente
Umsetzung räumliche Möglichkeiten für eine separate Nutzung als Bücherei,
Rollenspielbereich, Musikraum und Kreativbereich. Die Differenzierungsräume
stehen für eine gruppenübergreifende Nutzung zur Verfügung.
Zudem trägt das Raumprogramm
einer Nutzung durch ansässige Sportvereine verstärkt Rechnung. Dies umfasst die
Aufnahme eines weiteren Lagerraums für den Bewegungsraum sowie eines
gesonderten Gäste-WCs in das Raumprogramm.
Soweit sich die Quadratmeterzahlen
eines Raumes aus den fachspezifischen Vorgaben der Verordnung über
Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) ergeben, sind diese
im anliegenden Raumprogramm enthalten. Die Definition der verbleibenden
Raumgrößen ist Gegenstand der weiteren konkretisierenden Planungsschritte, die
auf der Grundlage des beschlossenen Raumprogramms erfolgen.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel sind für die jeweiligen Haushalte zu beantragen.
(Pollehn)