Betreff
64. Flächennutzungsplanänderung (Projekt Aue Süd), Entwurf, Beteiligung nach § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB
Bezugsvorlage BV 2020 1295 Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung
Vorlage
BV 2020 1378
Aktenzeichen
61.020
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 19.10.2020 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

 

      

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 07.07.2020 wurde für die 64. Flächennutzungsplanänderung die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Der Vorentwurf hat in der Zeit vom 03. bis 18.08.2020 öffentlich ausgelegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Mit Schreiben vom 21.07.2020 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die in diesen frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 1 und 2 zu Kapitel 15.2 nach Seite 22 in der anliegenden Entwurfsfassung der Begründung der Flächennutzungsplanänderung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. (Über die Abwägungsvorschläge ist letztlich erst im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zu entscheiden.)

Eine Änderung der Planung wurde aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen oder neuer Erkenntnisse nicht vorgenommen. Die in der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht gegenüber der Vorentwurfsfassung (s. BV 2020 1295) vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sind farbig hinterlegt dargestellt.

Mit dem anliegenden Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans und der zugehörigen Begründung können nun die Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Darüber ist zu entscheiden.

 

 

 

Anlagen:

1.    Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 19.10.2020),

2.    Entwurf der Begründung zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 19.10.2020).

 

    

 

(Pollehn)