Beschlussvorschlag:
Zu a) Der
Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Zu
b) Gemäß § 111 NGO wird in die
Mitgliederversammlung des Vereins „Friedrich-Bödecker-Kreis Hannover e.V.“
Herr/Frau
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entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Für die „Bücherei“ der Stadt
Burgdorf ist die Stadt Burgdorf am 13.02.1995 Mitglied in dem Verein
„Friedrich-Bödecker-Kreis Hannover e. V.“ geworden. Hierbei handelt es sich um
einen gemeinnützigen Verein, der sich entsprechend § 2 Abs. 2 der
Vereinssatzung der Aufgabe stellt, pädagogische Arbeit im Bereich der Literatur
für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen zu leisten.
Die Erfüllung dieser Aufgabe
geschieht in enger Zusammenarbeit mit Schule, Elternschaft, allen beruflichen
Miterziehern und der Jugend selbst. Die vorgesehenen Mitgliedschaftsrechte in
den Organen des Vereins (Vorstand/Mitgliederversammlung) wurden durch Teilnahme
in der Mitgliederversammlung durch die Büchereileiterin/den Büchereileiter
(Ratsbeschluss vom 09.12.2004) wahrgenommen. Die Fachabteilung hält die
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in diesem Verein für die Bücherei der
Stadt Burgdorf weiterhin für erforderlich.
Es bietet sich an, auch künftig
die Mitgliedschaftsrechte in der Mitgliederversammlung des Vereins
„Friedrich-Bödecker-Kreis Hannover e.V.“ durch die Büchereileiterin, Frau
Andrea Nehmer-Rommel, vertreten zu lassen