Betreff
Verlängerung der Konzessionsverträge Strom und Gas
Vorlage
BV 2020 1350
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages (KV) über die Versorgung mit Gas zwischen der Stadt Burgdorf und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH (SWBN) mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab 01.01.2021 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes wird zugestimmt.

2.       Dem Abschluss eines KV über die Versorgung mit Strom zwischen der Stadt Burgdorf und der SWBN mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab 01.01.2021 auf der Grundlage des beigefügten Vertragsentwurfes wird zugestimmt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die bestehenden Konzessionsverträge zwischen der Stadt Burgdorf und der SWBN über die Gasversorgung und die Stromversorgung im Stadtgebiet laufen zum 31.12.2020 aus. Die Konzessionsverträge regeln die Benutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen für die Verlegung und den Betrieb von Gas- und von Stromleitungen.

 

Für die Durchführung der Verfahren zur Vergabe der Konzessionen Gas und Strom wurde die Kanzlei Becker Büttner Held aus Berlin (BBH) beauftragt. Seitens der Stadt Burgdorf war jeweils die Abteilung Controlling / Projektmanagement die verfahrensleitende Stelle, um etwaige Interessenskonflikte auszuschließen.

 

Entsprechend der Vorschrift des § 46 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wurde das Auslaufen der Verträge fristgerecht am 04. Dezember 2018 im Bundesanzeiger elektronisch bekannt gemacht und gleichzeitig ein Interessenbekundungsverfahren für den Neuabschluss der Konzessionsverträge eingeleitet. Das Interessenbekundungsverfahren endete jeweils am 07.03.2019 um 12:00 Uhr.

 

Einziger Interessent in den Verfahren war die SWBN.

 

Im Rahmen der Verhandlungsverfahren wurden zunächst im Rahmen der Eignungsprüfung Nachweise zur technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von dem Interessenten gefordert. Da es sich bei der SWBN um die derzeitige Konzessionsinhaberin im Strom- und im Gasbereich handelt, sind der Stadtverwaltung jeweils die technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens bekannt. Auch die geforderten Nachweise wurden im Rahmen der Verhandlungsverfahren vorgelegt.

 

Grundlage für die Vertragsverhandlungen waren sodann von der Kanzlei BBH erstellte und innerhalb der Stadtverwaltung geprüfte und abgestimmte Entwürfe der Konzessionsverträge. Zusätzlich hat die Kanzlei BBH einen Entwurf für die Satzung eines Netzbeirates erstellt, der zukünftig dazu dient, auf der Arbeitsebene fachliche Themen des Netzbetriebs und der Instandhaltung im Strom- und im Gasbereich zu besprechen und zu koordinieren sowie der Stadt bei richtungsweisenden netzrelevanten Themen beratend zur Seite zu stehen.

 

Im Rahmen des Verhandlungsgespräches am 18.11.2019 zwischen Vertretern der SWBN und des gegenwärtigen Betriebsführers Avacon auf der einen Seite sowie Vertretern der Stadt Burgdorf und der Kanzlei BBH auf der anderen Seite wurden beide Konzessionsvertragsentwürfe und die Satzung des Netzbeirates detailliert und konstruktiv erörtert und allein die nachstehenden Punkte als offen identifiziert:

 

-          Sonderkündigungsrecht zugunsten der Stadt Burgdorf bei gewichtigem Grund zu zwei Terminen (nach zehn und nach 15 Jahren Vertragslaufzeit) innerhalb der 20-jährigen Laufzeit der Verträge.

-          Wirkung von Beschlussfassungen im neu einzurichtenden Netzbeirat.

 

Beide Punkte wurden intensiv diskutiert. Die SWBN betonte im Verhandlungsgespräch und in der weiteren Kommunikation die Bedeutung der Planungssicherheit für die kommenden 20 Jahre für den Betrieb und Bestand der SWBN. Das von der SWBN vorgelegte verbindliche Vertragsangebot im Gas- und im Strombereich sieht daher auch kein Sonderkündigungsrecht vor.

 

Beim Netzbeirat gab es seitens der SWBN zunächst die Befürchtung, dass dort gefasste Beschlüsse evtl. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der SWBN aushebeln oder sonst wie negativ beeinflussen könnten. Diese Bedenken konnten aber ausgeräumt werden, da Beschlüsse, sofern überhaupt relevant, im Netzbeirat nur einstimmig – also auch unter Mitwirkung der Vertreter der SWBN – erfolgen können.

 

 

Es soll betont werden, dass die Gespräche im Gas- und im Strombereich jederzeit in gegenseitiger Wertschätzung und in konstruktiver Weise geführt wurden.

 

Die SWBN hat in der Vergangenheit mit dem Betriebsführer Avacon sowohl das Gasnetz als auch das Stromnetz auf einem hohen Niveau und ohne Beanstandungen betrieben und somit die Gas- und die Stromversorgung in der Stadt Burgdorf sichergestellt.

 

Insgesamt bestehen seitens der Stadt Burgdorf keine Bedenken, die Zusammenarbeit im Strom- und im Gasbereich auf den neu verhandelten modernen Vertragsgrundlagen weiter zu führen.

 

Ich empfehle die Zustimmung zum Abschluss der beigefügten Konzessionsverträge nebst Anlagen.

 

Die Anlagen sind vertraulich zu behandeln! Ich bitte um Beachtung!

 

 

Anlagen: Konzessionsverträge Gas und Strom nebst 3 Anlagen

 

 

 

(Pollehn)