Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Weferlingsen
Vorlage
2009 0478
Aktenzeichen
32-142-05
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a):               Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu b) und c) der Vorlage zu fassen.

 

zu b):               Der Rat beschließt,

 

                       Herrn Otto Bethmann mit Ablauf des 14. Februar 2009 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen

 

                       zu entlassen.

 

zu c)                Der Rat beschließt,

 

                       Herrn Karsten Leinemann mit Wirkung vom 15. Februar 2009 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 14. Februar 2015) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen

 

                       zu ernennen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des bisherigen Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Weferlingsen Otto Bethmann endet am 26.06.2009.

 

Otto Bethmann hat sich aus Altersgründen nicht wieder zur Wahl gestellt. Er möchte die Amtsgeschäfte schnellstmöglich an seinen Nachfolger abgeben. Da der derzeitige Ortsbrandmeister vorzeitig aus seinem Amt ausscheiden möchte, muss der Rat über die vorzeitige Entlassung entscheiden.

 

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung am 17.01.2009 den

 

Oberlöschmeister Karsten Leinemann, geb. 25.11.1963, wohnhaft Obershagener Str. 28, 31303 Burgdorf

 

zum Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters wurde eingeholt.