Betreff
Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
M 2020 1342
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

Die Region Hannover hat mit Verfügung vom 23.07.2020 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 der Stadt Burgdorf ohne Auflagen genehmigt (s. Anlage).

 

Die Veröffentlichung der 1. Nachtragshaushaltssatzung im ‚Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover‘ und im Anzeiger für Burgdorf & Uetze habe ich veranlasst. Die öffentliche Auslegung gemäß § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG wird in der Zeit vom 10.08. bis einschl. 18.08.2020 erfolgen, so dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 am 19.08.2020 in Kraft treten wird.

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Vierke)