Betreff
Abrechnung von straßenbaulichen Maßnahmen - Aufwandsspaltung (Teileinrichtung) / Abschnittsbildung
Vorlage
BV 2020 1337
Aktenzeichen
60.042.001-2018/000397
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbstständig nutzbaren Teileinrichtungen / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen gesondert zu ermitteln.  

Anlagen

Lagepläne


Sachverhalt und Begründung:

 

I. Fahrbahnausbau Hänigser Straße

 

Mit Ausbauprogramm vom 19.09.2017 (Vorlage 2017 0332) wurde die Verbesserung der Fahrbahn in der Außenbereichsstraße „Hänigser Straße (Ortsausgang bis Gemeindegrenze)“ verfügt. Die Maßnahme wurde im Sommer 2018 durchgeführt.

 

Die Fahrbahn wurde um 1,00 m auf der Südseite verbreitert. Zudem wurde die gesamte Fahrbahn mit Asphalt vorprofiliert und abschließend mit einer Asphaltdeckschicht von mind. 3,5 cm versehen. Beidseitig wurden neue Banketten aus unsortiertem Gestein hergestellt.

 

Für die Verbesserung der Fahrbahn werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.

 

Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 09.07.2020 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbstständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

Daher wird vorgeschlagen, in dem nachstehend genannten Fall die Aufwandsspaltung zu beschließen, um die Endabrechnung durchzuführen.

 

Anlage                                   Teileinrichtung                                Abschnitt

 

Weferlingsen

 

Hänigser Straße                Fahrbahn

 

Der beitragsfähige Gesamtaufwand beläuft sich auf rd. 85.160 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge betragen ca. 25.550 €.

 

 

II. LED-Erneuerungskonzept

 

Im Rahmen des LED-Erneuerungskonzeptes 2014 (Vorlage 2013 0359) wurden im Bereich der Immenser Straße – Steinwedeler Kirchweg bis Reuterstraße die Leuchtenaufsätze und Beleuchtungsmasten verbessert. Die Durchführung der Maßnahme erfolgte im März 2014.

 

Für die Endabrechnung ist entsprechend der oben genannten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf ein Aufwandsspaltungs- sowie ein Abschnittsbildungsbeschluss des Rates erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, in dem nachstehend genannten Fall die Aufwandsspaltung bzw. Abschnittsbildung zu beschließen. Für die Erneuerung der Beleuchtungseinrichung in den Ausbauanlagen ,Immenser Str., Abschnitt Uetzer Str. – Steinwedeler Kirchweg´ sowie ,Immenser Str., Abschnitt Reuterstraße – Ostlandring´ (Vorlage 2009 0564) wurden bereits Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Anlage                                   Teileinrichtung                                Abschnitt

 

Burgdorf

 

Immenser Straße              Beleuchtung                               Steinwedeler Kirchweg

                                                                                     bis Reuterstraße

 

Die Gesamtkosten der o.g. Maßnahme betragen rd. 32.420 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf ca. 11.690 €.

 

 

(Pollehn)