Bezugsvorlage BV 2018 0762 64. FNP-Änderung
BezugsvorlageBV 2018 0763 Bebauungsplan 0-11/5, Aufstellungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd mit der Acribo Invest II GmbH abzuschließen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage der Bezugsvorlagen BV 2018 0762 (64. Flächennutzungsplanänderung) und BV 2018 0763 (Bebauungsplan 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“, Neufassung des Aufstellungsbeschlusses) hat der Verwaltungsausschuss mit den am 11.12.2018 gefassten Aufstellungsbeschlüssen die Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd eingeleitet.
Bereits in den
Bezugsvorlagen wurde mitgeteilt: „Die Kosten für die Ausarbeitung der
64. Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 durch das
Planungsbüro Lauterbach sowie die Kosten für die zur Bauleitplanung
erforderlichen Gutachten übernimmt die Acribo. Es liegt eine schriftliche
Zusage zur Kostenübernahme vor und ein städtebaulicher Vertrag befindet sich in
Vorbereitung.“
Die
Verhandlungen zu diesem städtebaulichen Vertrag konnten nun zum Abschluss
gebracht werden und die Vertreter der Acribo haben erklärt den Vertrag in der
anliegenden Fassung unterschreiben zu wollen.
Anlage:
· Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Burgdorf und der Firma Acribo Invest II GmbH,
- mit Vertragsanlage 1a: Darstellung des geplanten Sondergebiets SO 3 (Stand: 04.02.2020),
-
ohne Vertragsanlage 1b und c: Aufstellungsbeschlüsse
der Stadt (BV 2018 0762, 64. Flächennutzungsplanänderung (Projekt Aue
Süd), Aufstellungsbeschluss und BV 2018 0763, Bebauungsplan 0-11/5 „Uetzer
Straße – Duderstädter Weg“ (Projekt Aue Süd), Neufassung des
Aufstellungsbeschlusses),
die Anlagen 1a und 1b entsprechen den
Bezugsvorlagen und wurden daher nicht erneut angelegt,
- mit Vertragsanlage 2: Anforderungen zur Übermittlung und Ausgestaltung der Planungsunterlagen
(Pollehn)