Betreff
Städtebaulicher Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd
Bezugsvorlage BV 2018 0762 64. FNP-Änderung
BezugsvorlageBV 2018 0763 Bebauungsplan 0-11/5, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV 2020 1311
Aktenzeichen
61 26 - 00-11/5
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den der Vorlage anliegenden städtebaulichen Vertrag zur Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd mit der Acribo Invest II GmbH abzuschließen.

      

 

 

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage der Bezugsvorlagen BV 2018 0762 (64. Flächennutzungsplanänderung) und BV 2018 0763 (Bebauungsplan 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“, Neufas­sung des Aufstellungsbeschlusses) hat der Verwaltungsausschuss mit den am 11.12.2018 gefassten Aufstellungsbeschlüssen die Bauleitplanung für das Projekt Aue Süd eingeleitet.

Bereits in den Bezugsvorlagen wurde mitgeteilt: „Die Kosten für die Ausarbeitung der 64. Flächennutzungsplanänderung / des Bebauungsplans Nr. 0-11/5 durch das Planungsbüro Lauterbach sowie die Kosten für die zur Bauleitplanung erforderlichen Gutachten übernimmt die Acribo. Es liegt eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme vor und ein städtebaulicher Vertrag befindet sich in Vorbereitung.“

Die Verhandlungen zu diesem städtebaulichen Vertrag konnten nun zum Abschluss gebracht werden und die Vertreter der Acribo haben erklärt den Vertrag in der anliegenden Fassung unterschreiben zu wollen.

 

 

 

Anlage:

·       Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Burgdorf und der Firma Acribo Invest II GmbH,

-           mit Vertragsanlage 1a: Darstellung des geplanten Sondergebiets SO 3 (Stand: 04.02.2020),

-      ohne Vertragsanlage 1b und c: Aufstellungsbeschlüsse der Stadt (BV 2018 0762, 64. Flächennutzungsplanänderung (Projekt Aue Süd), Aufstellungsbeschluss und BV 2018 0763, Bebauungsplan 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ (Projekt Aue Süd), Neufassung des Aufstellungsbeschlusses),  
die Anlagen 1a und 1b entsprechen den Bezugsvorlagen und wurden daher nicht erneut angelegt,

-      mit Vertragsanlage 2: Anforderungen zur Übermittlung und Ausgestaltung der Planungsunterlagen

 

(Pollehn)