Betreff
Neubau IGS/RBG, Ausschreibungsverfahren TU-Leistungen, Bieterentschädigung und Wertungsmatrix
Vorlage
BV 2020 1308
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

21800.787100

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Vergabeverfahren für die Totalunternehmerleistungen für den Neubau der IGS/RBG soll durchführt werden. Der Zuschlag wird auf Grundlage der beigefügten Wertungsmatrix erteilt. Für die Erstellung der Angebote erhalten die Bieter in der 1. Stufe eine Entschädigung in Höhe von 45.000 € (netto), in der 2. Stufe (finale Angebote) in Höhe von 22.500 € (netto).

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Derzeit wird, gemeinsam mit dem Projektsteuerer, die funktionale Leistungsbeschreibung der TU-Leistungen für den Neubau der IGS und der dazugehörigen Außenanlagen und der Sporthalle vorbereitet.

Das europaweite Ausschreibungsverfahren für die TU-Leistungen (Planungs- und Bauleistungen) beinhaltet einen vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, in dem maximal 5 geeignete Bieter ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die eigentliche Ausschreibung der TU-Leistung erfolgt in 2 Losen:

Los 1: Neubau der IGS mit Sporthalle, Busbahnhof, Außenanlagen (inkl. PKW- und Fahrradstellplätze, Pausenhof) sowie Sportaußenanlage.

Los 2:  Neubau der Schule am Wasserwerk mit Sporthalle, Außenanlagen (inkl. PKW- und Fahrradstellplätze, Pausenhof).

Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer/Bieter werden aufgefordert, ein Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Sie können Angebote für ein Los oder für beide Lose abgeben. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 100 Tage für das Erstangebot.

In der 1. Stufe des Verfahrens werden die eingegangenen Angebote sodann geprüft und entsprechend einer vorher festgelegten und den Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegebenen Wertungsmatrix bewertet. Bietergespräche werden durchgeführt.

In der 2. Stufe werden ausgewählte Bieter aufgefordert, ihr Angebot und ggf. ihren Entwurf zu überarbeiten.

Für die erste Stufe erhält jeder Bieter eine Aufwandsentschädigung von 45.000 € (netto). Voraussetzung hierfür ist, dass der Bieter ein vollständiges und wertbares Angebot vorlegt und nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine ordnungsgemäße Rechnung stellt.

Für die Erarbeitung eines finalen Angebotes erhalten die Bieter in der 2. Stufe eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 22.500 € (netto). Voraussetzung auch hier ist, dass der Bieter ein vollständiges und wertbares Angebot vorlegt und nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine ordnungsgemäße Rechnung stellt.

Die Aufwandsentschädigung des Bieters, dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird mit seinem Honorar verrechnet.

 

Die Entschädigung für die erste Stufe soll xxx € betragen.

Die Entschädigung für die zweite Stufe soll xxx € betragen.

Die Auswahl sowohl der Teilnehmer am Teilnahmewettbewerb als auch am Angebotsverfahren erfolgt jeweils gemäß einer Wertungsmatrix, in der die Auswahlkriterien der Bieter mit der entsprechenden Gewichtung festgelegt sind.

    

 

 

 

 

(Pollehn)