Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
21800.787100 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Das Vergabeverfahren für die
Totalunternehmerleistungen für den Neubau der IGS/RBG soll durchführt werden.
Der Zuschlag wird auf Grundlage der beigefügten Wertungsmatrix erteilt. Für die
Erstellung der Angebote erhalten die Bieter in der 1. Stufe eine Entschädigung
in Höhe von 45.000 € (netto), in der 2. Stufe (finale Angebote) in Höhe von
22.500 € (netto).
Sachverhalt und Begründung:
Derzeit wird, gemeinsam mit dem
Projektsteuerer, die funktionale Leistungsbeschreibung der TU-Leistungen für
den Neubau der IGS und der dazugehörigen Außenanlagen und der Sporthalle
vorbereitet.
Das europaweite Ausschreibungsverfahren
für die TU-Leistungen (Planungs- und Bauleistungen) beinhaltet einen
vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb, in dem maximal 5 geeignete Bieter
ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die eigentliche
Ausschreibung der TU-Leistung erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Neubau der IGS mit Sporthalle,
Busbahnhof, Außenanlagen (inkl. PKW- und Fahrradstellplätze, Pausenhof) sowie
Sportaußenanlage.
Los 2:
Neubau der Schule am Wasserwerk mit Sporthalle, Außenanlagen (inkl. PKW-
und Fahrradstellplätze, Pausenhof).
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
Teilnehmer/Bieter werden aufgefordert, ein Angebot für die ausgeschriebenen
Leistungen abzugeben. Sie können Angebote für ein Los oder für beide Lose
abgeben. Der Bearbeitungszeitraum beträgt 100 Tage für das Erstangebot.
In der 1. Stufe des Verfahrens werden
die eingegangenen Angebote sodann geprüft und entsprechend einer vorher
festgelegten und den Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
bekanntgegebenen Wertungsmatrix bewertet. Bietergespräche werden durchgeführt.
In der 2. Stufe werden ausgewählte
Bieter aufgefordert, ihr Angebot und ggf. ihren Entwurf zu überarbeiten.
Für die erste Stufe erhält jeder Bieter
eine Aufwandsentschädigung von 45.000 € (netto). Voraussetzung hierfür ist,
dass der Bieter ein vollständiges und wertbares Angebot vorlegt und nach
Abschluss des Vergabeverfahrens eine ordnungsgemäße Rechnung stellt.
Für die Erarbeitung eines finalen
Angebotes erhalten die Bieter in der 2. Stufe eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 22.500 € (netto). Voraussetzung auch hier ist, dass der Bieter ein
vollständiges und wertbares Angebot vorlegt und nach Abschluss des
Vergabeverfahrens eine ordnungsgemäße Rechnung stellt.
Die Aufwandsentschädigung des Bieters,
dessen Angebot den Zuschlag erhält, wird mit seinem Honorar verrechnet.
Die Auswahl sowohl der Teilnehmer am
Teilnahmewettbewerb als auch am Angebotsverfahren erfolgt jeweils gemäß einer
Wertungsmatrix, in der die Auswahlkriterien der Bieter mit der entsprechenden
Gewichtung festgelegt sind.
(Pollehn)